23.06.2019, 17:46
(22.06.2019, 11:33)Gästchen schrieb: Hey ihr,
Hat jemand aktuelle Erfahrungen bzgl. Hamburg mit 9,5? Man hört ja nur, dass die große einstellungswelle abgeebbt hat...
Hi,
in HH kommt es tatsächlich auf beide Examina an. Nahezu alle haben 2x VB oder besser, wobei bei einem Dr. Titel und relevanter Berufserfahrung Ausnahmen gemacht werden (= 1. Examen unter 9p aber min. 8,5p und das andere mind. VB). Es hilft sicher auch ein Mann zu sein und einen Migrationshintergrund zu haben. Auch Auslandserfahrung und soziales Engagement wird gerne gesehen. Ob man nun 9,5 oder 10,5 in beiden hat, scheint hingegen egal zu sein. Ab Doppel-VB ,erfolgt die Bestenauslese nicht mehr allein auf Basis der Noten, sondern aufgrund dem Eindruck beim Einstellungsgespräch.
Gefühlt hat die riesige Einstellungswelle in Hamburg nachgelassen. Großer Bedarf besteht aber noch bei der StA! Unsere zuständige OLG Präsidentin betont aber ständig, dass der Personalbedarf noch mit ausreichend guten Kandidaten besetzt werden kann. Ob das stimmt und wie die Zahlen aussehen kann ich nicht sagen, aber nach meinem Empfinden kommt das hin...
23.06.2019, 21:57
Habe vor kurzem dasselbe aus Berlin/Brandenburg gehört. Haben anscheinend in beiden Bundesländern genug Kandidaten die sich mit VB bewerben, es werden auch Kandidaten mit VB abgewiesen.
Der Grund weshalb die Justiz hierzulande so ächzt und sexuelle Missbraucher etc. medienwirksam aus U-Haft entlassen werden müssen ist, dass der Senat keine NEUEN Stellen schafft. Diese wäre aber wohl dringend erforderlich.
Glaube also mit schlechten Noten (unter 8) brauch man es hier nicht wirklich zu probieren.. Will aber nur realistische Einschätzung geben und niemanden demotivieren.
Der Grund weshalb die Justiz hierzulande so ächzt und sexuelle Missbraucher etc. medienwirksam aus U-Haft entlassen werden müssen ist, dass der Senat keine NEUEN Stellen schafft. Diese wäre aber wohl dringend erforderlich.
Glaube also mit schlechten Noten (unter 8) brauch man es hier nicht wirklich zu probieren.. Will aber nur realistische Einschätzung geben und niemanden demotivieren.
24.06.2019, 11:07
(18.06.2019, 12:50)Gast schrieb: Huhu,
weiß jemand von euch wie es aktuell in SH aussieht?
Ich habe 8,6 Punkte im zweiten Staatsexamen und 7,5 im ersten Staatsexamen.
Bestehen damit überhaupt irgendwelche realistischen Chancen ?
LG
Hey!
Und, wie lief es bei Dir?
Hast du in deiner Bewerbung angeben für welchen LG-Bezirk du dich bewirbst oder hast du dich erstmal allgemein beworben?
Stehe jetzt kurz vor der Mündlichen und werde mich unmittelbar danach bewerben.
Beste Grüße
24.06.2019, 13:06
(23.06.2019, 21:57)Gast Bln schrieb: Habe vor kurzem dasselbe aus Berlin/Brandenburg gehört. Haben anscheinend in beiden Bundesländern genug Kandidaten die sich mit VB bewerben, es werden auch Kandidaten mit VB abgewiesen.
Der Grund weshalb die Justiz hierzulande so ächzt und sexuelle Missbraucher etc. medienwirksam aus U-Haft entlassen werden müssen ist, dass der Senat keine NEUEN Stellen schafft. Diese wäre aber wohl dringend erforderlich.
Glaube also mit schlechten Noten (unter 8) brauch man es hier nicht wirklich zu probieren.. Will aber nur realistische Einschätzung geben und niemanden demotivieren.
Aus der Senatsverwaltung wurde jüngst verlautbart, dass 2020 und 2021 insgesamt 80 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen werden sollen. Jedenfalls im Bereich der StA sollte es also auch jenseits der 2 VB klappen. Entscheidend sind mindestens 8 im zweiten Examen - wenn nachgewiesene Expertise und Leidenschaft für die Tätigkeit als StA bestehen. Dass einzelne Kandidaten mit 2 VB (oder besser) abgewiesen werden, bedeutet nicht, dass nicht mehr eingestellt wird. Es kann auch einfach "nicht gepasst" haben. Wer also 8+ im Zweiten hat und eine echte Leidenschaft für die StA, der sollte sich durchaus bewerben, um dann 2020 seinen Dienst anzutreten!
Aktuelle und stets freundliche Auskunft gibt es auch bei Frau Müller.
24.06.2019, 14:19
Hallo Leute,
anders als wohl viele andere habe ich mich während meines Referendariats nie wirklich für den Staatsdienst interessiert, deswegen möge man mir bitte meine dummen Fragen verzeihen - das ist alles eher neu für mich :)
Aus persönlichen Gründen ist in letzter Zeit der Gedanke an einen Job bei der Justiz doch recht attraktiv geworden. Ich bin allerdings abgeschreckt davon, dass es offenbar Gang und Gäbe ist, die Leute durch's komplette Bundesland zu schicken.
Längere Arbeitswege würde ich in Kauf nehmen - ein Umzug ist schlicht nicht möglich (Familie, kranke Verwandtschaft, möglicherweise bald pflegebedürftige Eltern).
Daher meine Frage: besteht die geringste Chance darauf, im Verfahren beachtet zu werden, wenn man nicht umzugsbereit ist?
Besteht die Möglichkeit, sich schlicht so lange als Bewerber zur Verfügung zu stellen, bis irgendwo in akzeptabler Nähe etwas verfügbar ist?
Meine Noten wären nicht das Problem, ich liege deutlich über den Grenzwerten der in Frage kommenden Bundesländer.
Viele Grüße!
anders als wohl viele andere habe ich mich während meines Referendariats nie wirklich für den Staatsdienst interessiert, deswegen möge man mir bitte meine dummen Fragen verzeihen - das ist alles eher neu für mich :)
Aus persönlichen Gründen ist in letzter Zeit der Gedanke an einen Job bei der Justiz doch recht attraktiv geworden. Ich bin allerdings abgeschreckt davon, dass es offenbar Gang und Gäbe ist, die Leute durch's komplette Bundesland zu schicken.
Längere Arbeitswege würde ich in Kauf nehmen - ein Umzug ist schlicht nicht möglich (Familie, kranke Verwandtschaft, möglicherweise bald pflegebedürftige Eltern).
Daher meine Frage: besteht die geringste Chance darauf, im Verfahren beachtet zu werden, wenn man nicht umzugsbereit ist?
Besteht die Möglichkeit, sich schlicht so lange als Bewerber zur Verfügung zu stellen, bis irgendwo in akzeptabler Nähe etwas verfügbar ist?
Meine Noten wären nicht das Problem, ich liege deutlich über den Grenzwerten der in Frage kommenden Bundesländer.
Viele Grüße!
24.06.2019, 14:31
Die Frage ist, wie deutlich Du machen musst, nicht umzugswillig zu sein. In den Flächenländern sind Versetzungen von Proberichternz leider üblich und es wird nicht nur fachlich, sondern auch örtlich eine gewisse Verwendungsbreite vorausgesetzt. Je nach Dezernat kann man aber schon in der Probezeit die richterliche Freiheit auch in örtlicher Hinsicht nutzen :D Außerdem können ggf. Spezialisierungen nutzen, seine möglichen Einsatzorte zu beschränken...
Ich würde mich direkt bei Deinem Bundesland bzw. OLG-Bezirk melden und das halboffen erfragen, z.B. wo momentan besonderer Bedarf besteht und was eher voll ist. Bei mir war man damals im Bewerbungsverfahren super transparent und freundlich. Hoffe Du findest ähnlich nette Ansprechpartner!
Ich würde mich direkt bei Deinem Bundesland bzw. OLG-Bezirk melden und das halboffen erfragen, z.B. wo momentan besonderer Bedarf besteht und was eher voll ist. Bei mir war man damals im Bewerbungsverfahren super transparent und freundlich. Hoffe Du findest ähnlich nette Ansprechpartner!
24.06.2019, 15:44
(24.06.2019, 14:19)Gästin schrieb: Hallo Leute,
anders als wohl viele andere habe ich mich während meines Referendariats nie wirklich für den Staatsdienst interessiert, deswegen möge man mir bitte meine dummen Fragen verzeihen - das ist alles eher neu für mich :)
Aus persönlichen Gründen ist in letzter Zeit der Gedanke an einen Job bei der Justiz doch recht attraktiv geworden. Ich bin allerdings abgeschreckt davon, dass es offenbar Gang und Gäbe ist, die Leute durch's komplette Bundesland zu schicken.
Längere Arbeitswege würde ich in Kauf nehmen - ein Umzug ist schlicht nicht möglich (Familie, kranke Verwandtschaft, möglicherweise bald pflegebedürftige Eltern).
Daher meine Frage: besteht die geringste Chance darauf, im Verfahren beachtet zu werden, wenn man nicht umzugsbereit ist?
Besteht die Möglichkeit, sich schlicht so lange als Bewerber zur Verfügung zu stellen, bis irgendwo in akzeptabler Nähe etwas verfügbar ist?
Meine Noten wären nicht das Problem, ich liege deutlich über den Grenzwerten der in Frage kommenden Bundesländer.
Viele Grüße!
Um welches Bundesland geht es denn? So wie ich das aus NRW kenne bewirbt man sich bei einem bestimmten OLG Bezirk und nicht in einem ganzen Bundesland. Da ist also die Landverschickung halbwegs begrenzt und momentan die Not (noch) so groß, dass man sich - natürlich mit einem gewissen Risiko - grundsätzlich schon auf gewisse Ortspräferenzen festlegen kann. Ein bisschen flexibel muss man aber schon sein, also bitte nicht nur einen bestimmten Ort, sondern eine gewisse Bandbreite vorschlagen. Und das mit den pflegebedürftigen Eltern würde ich tatsächlich im Assessment Center erwähnen. Begründete Ortswünsche werden soweit ich weiß nach Möglichkeit berücksichtigt
24.06.2019, 15:59
(24.06.2019, 15:44)Gast123 schrieb:(24.06.2019, 14:19)Gästin schrieb: Hallo Leute,
anders als wohl viele andere habe ich mich während meines Referendariats nie wirklich für den Staatsdienst interessiert, deswegen möge man mir bitte meine dummen Fragen verzeihen - das ist alles eher neu für mich :)
Aus persönlichen Gründen ist in letzter Zeit der Gedanke an einen Job bei der Justiz doch recht attraktiv geworden. Ich bin allerdings abgeschreckt davon, dass es offenbar Gang und Gäbe ist, die Leute durch's komplette Bundesland zu schicken.
Längere Arbeitswege würde ich in Kauf nehmen - ein Umzug ist schlicht nicht möglich (Familie, kranke Verwandtschaft, möglicherweise bald pflegebedürftige Eltern).
Daher meine Frage: besteht die geringste Chance darauf, im Verfahren beachtet zu werden, wenn man nicht umzugsbereit ist?
Besteht die Möglichkeit, sich schlicht so lange als Bewerber zur Verfügung zu stellen, bis irgendwo in akzeptabler Nähe etwas verfügbar ist?
Meine Noten wären nicht das Problem, ich liege deutlich über den Grenzwerten der in Frage kommenden Bundesländer.
Viele Grüße!
Um welches Bundesland geht es denn? So wie ich das aus NRW kenne bewirbt man sich bei einem bestimmten OLG Bezirk und nicht in einem ganzen Bundesland. Da ist also die Landverschickung halbwegs begrenzt und momentan die Not (noch) so groß, dass man sich - natürlich mit einem gewissen Risiko - grundsätzlich schon auf gewisse Ortspräferenzen festlegen kann. Ein bisschen flexibel muss man aber schon sein, also bitte nicht nur einen bestimmten Ort, sondern eine gewisse Bandbreite vorschlagen. Und das mit den pflegebedürftigen Eltern würde ich tatsächlich im Assessment Center erwähnen. Begründete Ortswünsche werden soweit ich weiß nach Möglichkeit berücksichtigt
Zuerst mal vielen Dank für eure Antworten.
Die OLG-Bezirke sind so eine Sache - ich stecke grob gesagt zwischen Hessen und BaWü. Da gibt's auf der einen Seite den riesigen Bezirk des OLG Frankfurt und auf der anderen Seite das kaum minder riesige OLG Karlsruhe. Auf einen Ort würde ich mich natürlich nicht festlegen wollen, nur auf einen Umkreis, aber ans andere Ende von einem der Bezirke geschickt zu werden, ist einfach nicht drin.
Ich werde wohl den Rat befolgen und einfach mal anrufen. Die Dame aus Hessen zumindest habe ich als sehr freundlich erlebt (wurde von denen nach dem Examen angerufen). Ich wollte nur wissen, ob mein Wunsch völlig abwegig oder noch irgendwie einrichtbar ist. Da habt ihr mir schonmal sehr geholfen.
24.06.2019, 17:28
Kann mir jemand verraten, ob der Amtsarzt den Impfpass sehen möchte?
Speziell für Berlin, gerne aber auch Rückmeldungen aus anderen Bundesländern.
Danke!
Speziell für Berlin, gerne aber auch Rückmeldungen aus anderen Bundesländern.
Danke!
24.06.2019, 17:30