29.03.2021, 18:34
Ich schlage mich gerade mit meiner Steuererklärung für 2020 herum und frage mich, wo genau in der ich die VG-Wort-Ausschüttung in der Anlage N angeben soll und ob hinischtlich dieser noch etwas zu beachten ist?
Meine Bewerbungskosten würde ich unter Werbungskosten als Summe zusammengerechnet erstmal ohne Belege angeben.
Was sagen die Steuerrechtlicher hier dazu?
Lieben Dank!
Meine Bewerbungskosten würde ich unter Werbungskosten als Summe zusammengerechnet erstmal ohne Belege angeben.
Was sagen die Steuerrechtlicher hier dazu?
Lieben Dank!
29.03.2021, 19:29
Anlage S u. EÜR?!
29.03.2021, 19:37
(29.03.2021, 18:34)Gast schrieb: Ich schlage mich gerade mit meiner Steuererklärung für 2020 herum und frage mich, wo genau in der ich die VG-Wort-Ausschüttung in der Anlage N angeben soll und ob hinischtlich dieser noch etwas zu beachten ist?
Meine Bewerbungskosten würde ich unter Werbungskosten als Summe zusammengerechnet erstmal ohne Belege angeben.
Was sagen die Steuerrechtlicher hier dazu?
Lieben Dank!
Anlage S
29.03.2021, 22:04
VG Wort kommt in Anlage S.
29.03.2021, 22:37
Hört man denn schon etwas über die Höhe der Ausschüttung 2021?
29.03.2021, 22:43
Anfang Juni werden die Quoten idR veröffentlicht.
30.03.2021, 19:31
Weiß man schon ob die Ausschüttung dieses Jahr wegen Corona und eingeschränkter Bibliotheksnutzung usw. geringer ausfallen wird?
30.03.2021, 19:36
Geh ich richtig in der Annahme, dass Werke bis zum 31.01.2021 hätten gemeldet werden müssen, um an der diesjährigen Ausschüttung im Juni beteiligt zu werden?
D.h. Meldung im März bedeutet Berücksichtigung erst im nächsten Jahr?
D.h. Meldung im März bedeutet Berücksichtigung erst im nächsten Jahr?
30.03.2021, 22:29
(30.03.2021, 19:36)Gast schrieb: Geh ich richtig in der Annahme, dass Werke bis zum 31.01.2021 hätten gemeldet werden müssen, um an der diesjährigen Ausschüttung im Juni beteiligt zu werden?
D.h. Meldung im März bedeutet Berücksichtigung erst im nächsten Jahr?
Ja, richtig (zumindest bei wiss. Büchern).