26.03.2021, 20:06
Kennt jemand den Ursprung der "Ermächtigungsgrundlage", also insb. seit wann dies ein Begriff im öffentlichen Recht ist?
26.03.2021, 20:29
Wann der konkrete Terminus etabliert wurde wüsste ich auch nicht. Aber das Konzept/die Struktur ist auf jeden Fall älter. Mindestens mal die Kreuzberg Entscheidung.
26.03.2021, 23:28
"Zu den Ermächtigungsgesetzen vor 1933 gehören unter anderem das Kriegsermächtigungsgesetz von 1914 oder das Gesetz zur Durchführung der Waffenstillstandsbedingungen von 1919 sowie verschiedene Ermächtigungsgesetze während der Weimarer Republik."
https://www.juraforum.de/lexikon/ermaechtigungsgesetz
"In der deutschen Geschichte gab es seit 1914 eine Reihe von Ermächtigungsgesetzen. Sie widersprachen zwar der Weimarer Verfassung, die keine solche Übertragung von Rechten eines Organs an ein anderes Organ vorsah, doch die damalige Staatsrechtslehre akzeptierte diese Gesetze; sie kamen in Krisenzeiten und mit Zweidrittelmehrheit zustande." (Wikipedia"
Das Ermächtigungsgesetz der Nazis hieß übrigens gar nicht so, sondern "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich".
https://www.juraforum.de/lexikon/ermaechtigungsgesetz
"In der deutschen Geschichte gab es seit 1914 eine Reihe von Ermächtigungsgesetzen. Sie widersprachen zwar der Weimarer Verfassung, die keine solche Übertragung von Rechten eines Organs an ein anderes Organ vorsah, doch die damalige Staatsrechtslehre akzeptierte diese Gesetze; sie kamen in Krisenzeiten und mit Zweidrittelmehrheit zustande." (Wikipedia"
Das Ermächtigungsgesetz der Nazis hieß übrigens gar nicht so, sondern "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich".
28.03.2021, 08:37
(26.03.2021, 20:06)Egon schrieb: Kennt jemand den Ursprung der "Ermächtigungsgrundlage", also insb. seit wann dies ein Begriff im öffentlichen Recht ist?Genau kann ich dir den Ursprung des Begriffes auch nicht erläutern, aber das dahinterstehende Konzept hat sich mit Aufkommen der Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat entwickelt. In diesem Moment gab es das Bedürfnis eine Unterscheidungsgrundlage dafür zu treffen, wann der Staat ein Grundrecht beschränken darf und wann nicht. Insofern sind wir für den deutschen Rechtsraum zeitlich wahrscheinlich in den 20er Jahren.
Davon zu unterscheiden sind die vor allem auf staatsrechtlicher Ebene für bestimmte Staatsorgane gegenüber anderen kompetenzerweiternd wirkenden sog. Ermächtigungsgesetze. Das ist was anderes.
28.03.2021, 13:23
(28.03.2021, 08:37)Gast schrieb:(26.03.2021, 20:06)Egon schrieb: Kennt jemand den Ursprung der "Ermächtigungsgrundlage", also insb. seit wann dies ein Begriff im öffentlichen Recht ist?Genau kann ich dir den Ursprung des Begriffes auch nicht erläutern, aber das dahinterstehende Konzept hat sich mit Aufkommen der Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat entwickelt. In diesem Moment gab es das Bedürfnis eine Unterscheidungsgrundlage dafür zu treffen, wann der Staat ein Grundrecht beschränken darf und wann nicht. Insofern sind wir für den deutschen Rechtsraum zeitlich wahrscheinlich in den 20er Jahren.
Davon zu unterscheiden sind die vor allem auf staatsrechtlicher Ebene für bestimmte Staatsorgane gegenüber anderen kompetenzerweiternd wirkenden sog. Ermächtigungsgesetze. Das ist was anderes.
Danke, das ist ebenfalls ein guter Aspekt. Mir geht es im Wesentlichen auch darum nachzuvollziehen, wann der Bergriff sich tatsächlich als juristisch etablierter Begriff in Rspr. und Lit. wiederfinden lässt.
28.03.2021, 18:00
(28.03.2021, 13:23)Egon schrieb:(28.03.2021, 08:37)Gast schrieb:(26.03.2021, 20:06)Egon schrieb: Kennt jemand den Ursprung der "Ermächtigungsgrundlage", also insb. seit wann dies ein Begriff im öffentlichen Recht ist?Genau kann ich dir den Ursprung des Begriffes auch nicht erläutern, aber das dahinterstehende Konzept hat sich mit Aufkommen der Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat entwickelt. In diesem Moment gab es das Bedürfnis eine Unterscheidungsgrundlage dafür zu treffen, wann der Staat ein Grundrecht beschränken darf und wann nicht. Insofern sind wir für den deutschen Rechtsraum zeitlich wahrscheinlich in den 20er Jahren.
Davon zu unterscheiden sind die vor allem auf staatsrechtlicher Ebene für bestimmte Staatsorgane gegenüber anderen kompetenzerweiternd wirkenden sog. Ermächtigungsgesetze. Das ist was anderes.
Danke, das ist ebenfalls ein guter Aspekt. Mir geht es im Wesentlichen auch darum nachzuvollziehen, wann der Bergriff sich tatsächlich als juristisch etablierter Begriff in Rspr. und Lit. wiederfinden lässt.
Der Begriff wird tatsächlich seit den 20er Jahren gebraucht:
https://www.dwds.de/r/plot/?view=1&corpu...sgrundlage
28.03.2021, 18:56
Und hier habe ich wohl noch einen Zeitschriftenartikel aus 1882 gefunden, indem von der "Ermächtigung" der Polizei gesprochen wird. Anlass war womöglich das im selben Jahr gefällte Kreuzbergurteil des Preußischen OVG, in dem es auch um die Frage ging, in welchen Grenzen die Polizei "ermächtigt" sei, eigenes Recht zu schaffen/setzen. Allerdings fehlt der Wortteil "-grundlage", stattdessen wurden teilw. "Rechtsgrundlage" und "ermächtigen" verwendet.
https://www.digizeitschriften.de/dms/img...ys461#navi
https://www.digizeitschriften.de/dms/img...ys461#navi
28.03.2021, 19:37
(28.03.2021, 18:56)Gast schrieb: Und hier habe ich wohl noch einen Zeitschriftenartikel aus 1882 gefunden, indem von der "Ermächtigung" der Polizei gesprochen wird. Anlass war womöglich das im selben Jahr gefällte Kreuzbergurteil des Preußischen OVG, in dem es auch um die Frage ging, in welchen Grenzen die Polizei "ermächtigt" sei, eigenes Recht zu schaffen/setzen. Allerdings fehlt der Wortteil "-grundlage", stattdessen wurden teilw. "Rechtsgrundlage" und "ermächtigen" verwendet.
https://www.digizeitschriften.de/dms/img...ys461#navi
Danke für die Hilfe! Gibt ja doch coole Leute hier im Forum :-)