26.03.2021, 08:54
Moin,
ich fange demnächst als Associate in einer Kanzlei an. Die Zulassung bei der RAK habe ich kürzlich beantragt. Diese dauert hier aber ca. zwei Monate, sodass ich die ersten zwei Monate noch kein RA sein werde.
Entsprechend werden meine Rentenbeiträge für diese Zeit nicht an das Versorgungswerk, sondern an die GKV abgeführt.
Gibt es eine Möglichkeit, die an die GKV abgeführten Beiträge irgendwie an das Versorgungswerk zu transferieren?
Was ist eigentlich, wenn man nicht auf die 60 Beitragsmonate an die GKV kommt? Verpuffen die von der Kanzlei gezahlten Rentenversicherungsbeiträge für die ersten Monate einfach?
ich fange demnächst als Associate in einer Kanzlei an. Die Zulassung bei der RAK habe ich kürzlich beantragt. Diese dauert hier aber ca. zwei Monate, sodass ich die ersten zwei Monate noch kein RA sein werde.
Entsprechend werden meine Rentenbeiträge für diese Zeit nicht an das Versorgungswerk, sondern an die GKV abgeführt.
Gibt es eine Möglichkeit, die an die GKV abgeführten Beiträge irgendwie an das Versorgungswerk zu transferieren?
Was ist eigentlich, wenn man nicht auf die 60 Beitragsmonate an die GKV kommt? Verpuffen die von der Kanzlei gezahlten Rentenversicherungsbeiträge für die ersten Monate einfach?
26.03.2021, 08:55
Sorry, meinte natürlich GRV.
26.03.2021, 10:05
Ja, jedenfalls in HH schreibt dir das Versorungswerk nach Zulassung an und legt auch gleichen einen Antrag bei, den man ausfüllen muss und dann holen die sich das Cash zurück
26.03.2021, 13:37
(26.03.2021, 10:05)Gast schrieb: Ja, jedenfalls in HH schreibt dir das Versorungswerk nach Zulassung an und legt auch gleichen einen Antrag bei, den man ausfüllen muss und dann holen die sich das Cash zurück
Sicher dass sich das Versorgungswerk auch die Beiträge an die GRV vor der Zulassung zur Anwaltschaft holt? Das würde ich nämlich bezweifeln, da die Zulassung die Voraussetzung für die Berechtigung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist.
Üblich und unproblematisch ist es dagegen die Beiträge an die GRV, die zwischen Zulassung und Mitgliedschaft im Verfolgungswerk gezahlt werden, in das Versorgungswerk zu transferieren.
Sofern du in der GRV keine 60 Monate voll hast, kannst du dir die vor der Zulassung geleisteten Arbeitnehmerbeiträge auszahlen lassen.
26.03.2021, 14:18
Habe das auch gerade durch exerziert. Die 2 oder 3 Beiträge, die vor der Zulassung gezahlt werden, sind halt weg, bzw bei der Deutschen Rentenversicherung. Wenn man sehr lange studiert hat, eine Ausbildung gemacht hat oder ähnliches, kann man überlegen, die Nachversicherung für das Ref bei der Deutschen Rentenversicherung zu machen, wenn man dann auf die 5 Jahre kommt
26.03.2021, 14:26
Wenn man die 60 Monate nicht voll hat, kann man die eingezahlten Beiträge bei Renteneintritt schlicht erstatten lassen :)