21.03.2021, 13:09
(21.03.2021, 11:53)Gast321 schrieb:(21.03.2021, 11:08)Gast schrieb: Ich finde die Richterbesoldung vollkommen i.O. und bin selbst dort tätig.
Man arbeitet deutlich weniger als in einer GK (die Anforderungen sind dort zudem zwar nicht immer - aber doch öfters - auch mal höher), Privat-/Berufsleben ist gut miteinander vereinbar, die Besoldung ist trotzdem mehr als ausreichend zum Leben (mit Partner und wenn man eine andere Steuerklasse hat und Kinder dazu umso mehr - diesen Benefit mit dem Kinderzuschlag gibts in der Privatwirtschaft nicht). Ich verstehe dieses Jammern auf hohem Niveau nicht. Viele tun ja so, als würde man als Richter 2000€ netto raushaben und müsste als Richter zu den obersten 10.000 gehören. Für das was man macht und leistet ist es vollkommen i.O. Und vor allem: das sollte man auch mit Berufsstart wissen, denn die Besoldungstabellen sind ja nun wirklich transparent und verfügbar.
Es kommt halt immer darauf an wo man wohnt. Nicht jeder Richter wohnt in Gebieten, in denen die Mieten noch erschwinglich sind. Es gibt halt nunmal auch Richter in Städten wie Hamburg, Frankfurt oder München. Und die haben ja wohl auch das Recht dort zu wohnen und nicht jeden Tag mehrere Stunden zu pendeln. Nur leider vertragen sich die Mietpreise in diesen Städten nicht mit der bescheidenen Richterbesoldung. Von daher würde ich mal sagen, ist das meckern der Richter sehr wohl angebracht. Wenn man Top-Kandidaten will muss man ihnen zumindest so viel zahlen, dass sie sich eine Wohnung leisten können, die größer als ein Studentenzimmer ist.
Ich persönlich betrachte die Besoldung als eine Frechheit. Deutschland bildet im Vergleich zu anderen EU-Ländern auch mit das Schlusslicht was die Besoldung angeht. Einfach nur traurig wie Bund und Länder hier mit ihren Bediensteten umgehen.
Bin selber in der Justiz und beobachte das Ganze sehr kritisch. Langfristig wird man sich entscheiden müssen, ob man die Besoldung auf ein angemessenes Level hebt oder die Anforderungen noch weiter senkt, sprich in Zukunft Richter mit 5 Punkten im Examen einzustellen.
Die Richterbesoldung ist nicht in Ordnung. Das mag für Asketen und Liebhaber des Landlebens in einem Dorf im Westerwald noch ausreichend sein. Aber in diesem Dorf sind nunmal keine Landgerichte oder Staatsanwaltschaften. Also ist Pendeln angesagt. Da steht man für seinen Lebensentwurf vor der Wahl : bezahlbarer Wohnraum oder täglich 2 Stunden auf der Piste. Aus Gesprächen mit Kollegen aus Bayern ist mir bekannt, dass eine Versetzung nach München für junge Richter oder Staatsanwälte der finanzielle Supergau ist. Ich stimme meinem Vorredner zu,daß der Umgang der Länder mit seinen Bediensteten schäbig ist. Zumal da noch durch die Hintertür - so wie in Rheinland Pfalz geschehen, die anrechenbaren Studienjahre auf die Ruhestandsbezüge um 1 Jahr auf nunmehr 2 Jahre und 125 Tage gekürzt wurden.Herzlichen Dank dafür.
21.03.2021, 13:31
Warum die Noten immer als Grund für eine höhere Besoldung herangezogen werden ist mir schleierhaft. Mit zweimal "Zweistellig" oder ggf. auch noch mit nem Doppelprädikat könnte man doch allenfalls in einer Großkanzlei für eine gewisse Zeit mehr Geld verdienen, aber eben nur mit deutlich mehr persönlichen Einschränkungen was Arbeitszeitbestimmung, Freizeitgestaltung und Beständigkeit der Beschäftigung usw. angeht.
Sonst fällt mir allenfalls noch eine gut funktionierende mittelständische Kanzlei ein; die funktioniert aber nicht wegen "guter Noten" sondern weil man gut Akquise betreiben kann und in anderen Bereichen - die im öffentlichen Dienst meist weniger gefragt sind - herausragend ist. Hinzu kommt das persönliche Risiko der Selbstständigkeit.
Selbst in einem größeren Unternehmen dürften die Stellen rar sein, in denen man nach 10 Jahren Berufserfahrung (deutlich) mehr als 4.000,00 EUR netto (=R 1 in der entsprechenden Gehaltsstufe) verdient.
Man darf die Deutsche Richterbesoldung auch nicht mit anderen Ländern vergleichen. Dort sind die Auswahlkriterien meist viel intransparanter (z.B. Richterwahl nach mehreren Jahren einschlägiger Berufserfahrung)
Sonst fällt mir allenfalls noch eine gut funktionierende mittelständische Kanzlei ein; die funktioniert aber nicht wegen "guter Noten" sondern weil man gut Akquise betreiben kann und in anderen Bereichen - die im öffentlichen Dienst meist weniger gefragt sind - herausragend ist. Hinzu kommt das persönliche Risiko der Selbstständigkeit.
Selbst in einem größeren Unternehmen dürften die Stellen rar sein, in denen man nach 10 Jahren Berufserfahrung (deutlich) mehr als 4.000,00 EUR netto (=R 1 in der entsprechenden Gehaltsstufe) verdient.
Man darf die Deutsche Richterbesoldung auch nicht mit anderen Ländern vergleichen. Dort sind die Auswahlkriterien meist viel intransparanter (z.B. Richterwahl nach mehreren Jahren einschlägiger Berufserfahrung)
21.03.2021, 13:45
Die Besoldung ist akzeptabel mit Ausnahme vom Raum Müncehn, Frankfurt und Hamburg wo es einen Wohnzuschlag geben sollte. Letztlich wird man halt auch von Steuergeldern finanziert.
21.03.2021, 13:49
Man verdient in so ziemlich jedem Unternehmen nach wenigen Jahren mehr als R1
21.03.2021, 14:01
In der freien Wirtschaft wird es immer bedeutend mehr Geld geben als im Staatsdienst, dass weiß man im vornherein, beschweren muss man sich hinterher dann auch nicht.
Gibt sicher selbst Anwälte mit 2xA , welche auf Grund wirtschaftlichen Geschicks als Selbständige / Partner in FWW doppelt und dreimal so viel wie ein Richter verdienen.
Die Chance wirklich gut zu verdienen hatte der Richter aber auch, sich dann drüber zu beschweren macht meines Erachtens nicht wirklich Sinn.
Gibt sicher selbst Anwälte mit 2xA , welche auf Grund wirtschaftlichen Geschicks als Selbständige / Partner in FWW doppelt und dreimal so viel wie ein Richter verdienen.
Die Chance wirklich gut zu verdienen hatte der Richter aber auch, sich dann drüber zu beschweren macht meines Erachtens nicht wirklich Sinn.
21.03.2021, 14:08
Also ich finde die Richterbesoldung zu Beginn angemessen, aber mir bietet diese zu geringe Perspektiven um über einen Einstieg in die Justiz nachzudenken. Mit mehr als R2 zu planen halte ich für unrealistisch, selbst R2 ist kein Selbstläufer.
Wenn man nun aus einer Familie kommt, in der nicht mal eben das Eigenkapital für Wohneigentum verschenkt wird, kann man entweder über Jahre sparen und eher mittelmäßig bis bescheiden leben oder Wohneigentum von Beginn an abschreiben. Und mE sollte eine nette Wohnung /Haus für nen Richter schon drin sein, unabhängig vom Wohnort.
Einen Kaufpreis von 500k (mit EK) kann man mit R1 schon nur knapp stemmen und dafür gibt's hier leider keine Wohnqualität.
Warum hier immer nur der Vergleich zu GKen gezogen wird ist mir nicht verständlich. Kenne mehrere Anwälte (5+× Jahre Berufserfahrung) die in normalen mittelständischen Kanzleien ihre 10k netto monatlich nach Hause bringen. Klar gibt es Anwälte die deutlich weniger verdienen, aber genauso wenig wie ich davon ausgehe Partner in einer GK zu werden, gehe ich davon aus von 10 Pflichtverteidigungen im Monat leben zu müssen.
Wenn man nun aus einer Familie kommt, in der nicht mal eben das Eigenkapital für Wohneigentum verschenkt wird, kann man entweder über Jahre sparen und eher mittelmäßig bis bescheiden leben oder Wohneigentum von Beginn an abschreiben. Und mE sollte eine nette Wohnung /Haus für nen Richter schon drin sein, unabhängig vom Wohnort.
Einen Kaufpreis von 500k (mit EK) kann man mit R1 schon nur knapp stemmen und dafür gibt's hier leider keine Wohnqualität.
Warum hier immer nur der Vergleich zu GKen gezogen wird ist mir nicht verständlich. Kenne mehrere Anwälte (5+× Jahre Berufserfahrung) die in normalen mittelständischen Kanzleien ihre 10k netto monatlich nach Hause bringen. Klar gibt es Anwälte die deutlich weniger verdienen, aber genauso wenig wie ich davon ausgehe Partner in einer GK zu werden, gehe ich davon aus von 10 Pflichtverteidigungen im Monat leben zu müssen.
21.03.2021, 14:43
Ich kann das Jammern nicht nachvollziehen. Als ich 2018 mein zweites Examen gemacht habe, habe ich auch kurz mit dem Gedanken gespielt, in die Justiz zu gehen, als nach der mündlichen Prüfung der Anruf vom OLG kam. Am Ende habe ich mich gegen die Tätigkeit in der Justiz und für die Anwaltschaft entschieden. Das Gehalt war aber sicherlich nicht der entscheidende Punkt, sondern vielmehr die Vielseitigkeit der Tätigkeit - da hat die Justiz einfach wenig zu bieten. Die Vorteile sind aber andere. Insbesondere die Sicherheit. Ich verdiene zwar 1500 Euro netto mehr im Monat als ich als Richter bekäme, dafür arbeite ich aber auch mindestens 55 Stunden die Woche und regelmäßig auch am WE. Ich bin abhängig vom Partner und später als Partner vom Mandanten. Ob ich jemals Partner werde ist zudem vollkommen unsicher. Ich bin weder unkündbar, noch ist der wirtschaftliche Erfolg der Kanzlei ein Naturgesetz. Kurzum, das höhere Gehalt erkaufe ich mir mit einem weniger an Sicherheit und mehr an Arbeit. Außerhalb der Anwaltschaft werde ich den Gehaltsvorsprung vor dem Richter auch kaum halten können. Ein Kollege ist nach vier Jahren in die Rechtsabteilung eines großen Unternehmens gewechselt und verdient da 80k plus Dienstwagen. Damit hat er sein Gehalt einfach halbiert und steht auch nicht wesentlich besser als ein Richter da. Zumal ihm weder Pension, fachliche Unabhängigkeit oder Unkündbarkeit zukommen.
Ich finde es daher befremdlich, wenn Richter sich beim Einkommen nicht mit dem Rest der staatlichen Verwaltung, sondern mit den Spitzenverdienern der freien Wirtschaft vergleichen. Wenn ich das Gehalt eines GK Anwalts will, muss ich halt in die GK.
Was soll denn der Verwaltungsjurist oder Lehrer sagen? R1 ist mehr als ein Behördenleiter mit A15 verdient. Der musste dafür aber zweimal befördert werden.
Ich finde es daher befremdlich, wenn Richter sich beim Einkommen nicht mit dem Rest der staatlichen Verwaltung, sondern mit den Spitzenverdienern der freien Wirtschaft vergleichen. Wenn ich das Gehalt eines GK Anwalts will, muss ich halt in die GK.
Was soll denn der Verwaltungsjurist oder Lehrer sagen? R1 ist mehr als ein Behördenleiter mit A15 verdient. Der musste dafür aber zweimal befördert werden.
21.03.2021, 14:52
(21.03.2021, 14:43)Gast schrieb: Ich kann das Jammern nicht nachvollziehen. Als ich 2018 mein zweites Examen gemacht habe, habe ich auch kurz mit dem Gedanken gespielt, in die Justiz zu gehen, als nach der mündlichen Prüfung der Anruf vom OLG kam. Am Ende habe ich mich gegen die Tätigkeit in der Justiz und für die Anwaltschaft entschieden. Das Gehalt war aber sicherlich nicht der entscheidende Punkt, sondern vielmehr die Vielseitigkeit der Tätigkeit - da hat die Justiz einfach wenig zu bieten. Die Vorteile sind aber andere. Insbesondere die Sicherheit. Ich verdiene zwar 1500 Euro netto mehr im Monat als ich als Richter bekäme, dafür arbeite ich aber auch mindestens 55 Stunden die Woche und regelmäßig auch am WE. Ich bin abhängig vom Partner und später als Partner vom Mandanten. Ob ich jemals Partner werde ist zudem vollkommen unsicher. Ich bin weder unkündbar, noch ist der wirtschaftliche Erfolg der Kanzlei ein Naturgesetz. Kurzum, das höhere Gehalt erkaufe ich mir mit einem weniger an Sicherheit und mehr an Arbeit. Außerhalb der Anwaltschaft werde ich den Gehaltsvorsprung vor dem Richter auch kaum halten können. Ein Kollege ist nach vier Jahren in die Rechtsabteilung eines großen Unternehmens gewechselt und verdient da 80k plus Dienstwagen. Damit hat er sein Gehalt einfach halbiert und steht auch nicht wesentlich besser als ein Richter da. Zumal ihm weder Pension, fachliche Unabhängigkeit oder Unkündbarkeit zukommen.
Ich finde es daher befremdlich, wenn Richter sich beim Einkommen nicht mit dem Rest der staatlichen Verwaltung, sondern mit den Spitzenverdienern der freien Wirtschaft vergleichen. Wenn ich das Gehalt eines GK Anwalts will, muss ich halt in die GK.
Was soll denn der Verwaltungsjurist oder Lehrer sagen? R1 ist mehr als ein Behördenleiter mit A15 verdient. Der musste dafür aber zweimal befördert werden.
R1 ist zu Beginn ungefähr identisch zu A13, nicht A15!
21.03.2021, 14:57
(21.03.2021, 14:52)Gast schrieb:(21.03.2021, 14:43)Gast schrieb: Ich kann das Jammern nicht nachvollziehen. Als ich 2018 mein zweites Examen gemacht habe, habe ich auch kurz mit dem Gedanken gespielt, in die Justiz zu gehen, als nach der mündlichen Prüfung der Anruf vom OLG kam. Am Ende habe ich mich gegen die Tätigkeit in der Justiz und für die Anwaltschaft entschieden. Das Gehalt war aber sicherlich nicht der entscheidende Punkt, sondern vielmehr die Vielseitigkeit der Tätigkeit - da hat die Justiz einfach wenig zu bieten. Die Vorteile sind aber andere. Insbesondere die Sicherheit. Ich verdiene zwar 1500 Euro netto mehr im Monat als ich als Richter bekäme, dafür arbeite ich aber auch mindestens 55 Stunden die Woche und regelmäßig auch am WE. Ich bin abhängig vom Partner und später als Partner vom Mandanten. Ob ich jemals Partner werde ist zudem vollkommen unsicher. Ich bin weder unkündbar, noch ist der wirtschaftliche Erfolg der Kanzlei ein Naturgesetz. Kurzum, das höhere Gehalt erkaufe ich mir mit einem weniger an Sicherheit und mehr an Arbeit. Außerhalb der Anwaltschaft werde ich den Gehaltsvorsprung vor dem Richter auch kaum halten können. Ein Kollege ist nach vier Jahren in die Rechtsabteilung eines großen Unternehmens gewechselt und verdient da 80k plus Dienstwagen. Damit hat er sein Gehalt einfach halbiert und steht auch nicht wesentlich besser als ein Richter da. Zumal ihm weder Pension, fachliche Unabhängigkeit oder Unkündbarkeit zukommen.
Ich finde es daher befremdlich, wenn Richter sich beim Einkommen nicht mit dem Rest der staatlichen Verwaltung, sondern mit den Spitzenverdienern der freien Wirtschaft vergleichen. Wenn ich das Gehalt eines GK Anwalts will, muss ich halt in die GK.
Was soll denn der Verwaltungsjurist oder Lehrer sagen? R1 ist mehr als ein Behördenleiter mit A15 verdient. Der musste dafür aber zweimal befördert werden.
R1 ist zu Beginn ungefähr identisch zu A13, nicht A15!
In der Entwicklung der Erfahrungsstufen, für die es nichts anderes als Zeitablauf braucht, entspricht es aber der Gehaltsentwicklung von A13 bis A15. Je nach Bundesland aber immer ein paar hundert Euro Brutto mehr im Monat.
21.03.2021, 16:54
3000k netto + Beihilfe PKV + lebenslange Jobsicherheit + automatische Steigerungen sind doch insgesamt ein gutes Paket.
Die drei + habe ich in der GK nämlich nicht - dafür etwas mehr Gehalt, aber wohl auch mehr Arbeit. 4k Einstiegsgehalt bei Richtern hielte ich daher im Vergleich für arg übertrieben. Man sollte eher Personalschlüssel anpassen, sodass die Arbeitsbelastung entsprechend fairer wird.
Die drei + habe ich in der GK nämlich nicht - dafür etwas mehr Gehalt, aber wohl auch mehr Arbeit. 4k Einstiegsgehalt bei Richtern hielte ich daher im Vergleich für arg übertrieben. Man sollte eher Personalschlüssel anpassen, sodass die Arbeitsbelastung entsprechend fairer wird.