30.03.2021, 15:11
Also gerade da die jur. Ausbildung nicht wirklich auf eine Tätigkeit in der Justiz ausgerichtet ist und darauf vorbereitet, würde ich auch nicht zwingend in der Justiz von "besserer Note = besserer Richter/StA" schließen. Bsp. Niedersachsen. Du schreibst EINE Klausur aus staatsanwaltschaftlicher Sicht...die strafrichterlicher Tätigkeit ist per se überhaupt nicht Gegenstand im Ref. Schreibst du in dieser Klausur nun 3 Pkt, aber hast insgesamt dank ZivilR und ÖffR ein VB o.ä. kannst du in die Justiz. Was sagt das bisher über deine Strafrechtskenntnisse aus? Wohl eher, dass diese nicht so der Hit waren...und von der Tätigkeit eines Strafrichters hast du bisher absolut keine Einblicke oder praktische Erfahrung sammeln können.
Ein AG-Kollege war total der Strafrechts-Freak...ganze Ausbildung (Studium und Ref) darauf ausgerichtet wenn immer es möglich war. Er hatte in Strafrecht auch 13 Punkte im Examen. Allerdings lag ihm Zivilrecht nie - was nunmal den größten Teil ausmacht. Führte am Ende dazu, dass er sein Examen mit 7,x Punkte absolvierte...klar, ist nicht schlecht - aber betrachtet man seine ganzen strafrechtlichen Noten und prakt. Erfahrungen, wäre er einfach der Top-Kandidat. Und ich würde behaupten, dass er im StrafR in der Praxis vielen Leuten die in die Justiz gehen und dort Strafrecht (als StA oder Strafrichter) machen müssen, weitaus überlegen ist und auch mehr Ehrgeiz/Spaß daran hätte. Er ist erfolgreich in der Privatwirtschaft tätig (und dort auch sehr zufrieden) - aber solche Leute würden der Justiz halt gut tun...dazu kommt es dann aber nicht, weil die ZivilR/ÖR-Noten nicht stimmten und man sich den Bewerber gar nicht erst genauer anguckt. Ist dann halt die Schuld der Justiz und deren unflexibler Einstellungspraxis.
Ein AG-Kollege war total der Strafrechts-Freak...ganze Ausbildung (Studium und Ref) darauf ausgerichtet wenn immer es möglich war. Er hatte in Strafrecht auch 13 Punkte im Examen. Allerdings lag ihm Zivilrecht nie - was nunmal den größten Teil ausmacht. Führte am Ende dazu, dass er sein Examen mit 7,x Punkte absolvierte...klar, ist nicht schlecht - aber betrachtet man seine ganzen strafrechtlichen Noten und prakt. Erfahrungen, wäre er einfach der Top-Kandidat. Und ich würde behaupten, dass er im StrafR in der Praxis vielen Leuten die in die Justiz gehen und dort Strafrecht (als StA oder Strafrichter) machen müssen, weitaus überlegen ist und auch mehr Ehrgeiz/Spaß daran hätte. Er ist erfolgreich in der Privatwirtschaft tätig (und dort auch sehr zufrieden) - aber solche Leute würden der Justiz halt gut tun...dazu kommt es dann aber nicht, weil die ZivilR/ÖR-Noten nicht stimmten und man sich den Bewerber gar nicht erst genauer anguckt. Ist dann halt die Schuld der Justiz und deren unflexibler Einstellungspraxis.
30.03.2021, 15:14
(28.03.2021, 21:51)Gast schrieb:(28.03.2021, 21:34)guga schrieb: Er meint, dass mehr Abchiller kommen, wenn die Besolung steigt. Bei der aktuellen Besoldung kommen nur Überzeugungstäter, die das wirklich wollen.
Durch die teils stark gesunkenen Notenanforderungen sehe ich eher die Gefahr, dass die Qualität der Urteile weiter abnimmt - und sie ist jetzt schon oft nicht so toll. Ein guter Rechtsstaat ist meines Erachtens sehr wichtig, das zeigen doch gerade die insoweit unruhigen Pandemiezeiten. Ein guter Rechtsstaat kostet aber etwas.
Und obwohl ich "Überzeugungstäter" bin, denke ich wegen der eher geringen Besoldung darüber nach, mich anderweitig umzusehen.
Nun ja, also wenn ich mir manche Urteile von so manchem OLG angucke, die auch herrlich anschließend zerrissen werden (teils ja auch vom BGH): da kann man auch nur mit dem Kopf schütteln. Auch da sitzen genug Flachpfeifen (und gerade am OLG: das sind jetzt nicht "unsere" Jahrgänge, die mit ach so "schlechten" Noten reinkamen).
30.03.2021, 15:30
(30.03.2021, 15:14)Gast schrieb:(28.03.2021, 21:51)Gast schrieb:(28.03.2021, 21:34)guga schrieb: Er meint, dass mehr Abchiller kommen, wenn die Besolung steigt. Bei der aktuellen Besoldung kommen nur Überzeugungstäter, die das wirklich wollen.
Durch die teils stark gesunkenen Notenanforderungen sehe ich eher die Gefahr, dass die Qualität der Urteile weiter abnimmt - und sie ist jetzt schon oft nicht so toll. Ein guter Rechtsstaat ist meines Erachtens sehr wichtig, das zeigen doch gerade die insoweit unruhigen Pandemiezeiten. Ein guter Rechtsstaat kostet aber etwas.
Und obwohl ich "Überzeugungstäter" bin, denke ich wegen der eher geringen Besoldung darüber nach, mich anderweitig umzusehen.
Nun ja, also wenn ich mir manche Urteile von so manchem OLG angucke, die auch herrlich anschließend zerrissen werden (teils ja auch vom BGH): da kann man auch nur mit dem Kopf schütteln. Auch da sitzen genug Flachpfeifen (und gerade am OLG: das sind jetzt nicht "unsere" Jahrgänge, die mit ach so "schlechten" Noten reinkamen).
So so, am OLG sitzen Flachpfeifen...
30.03.2021, 15:36
(30.03.2021, 15:14)Gast schrieb:(28.03.2021, 21:51)Gast schrieb:(28.03.2021, 21:34)guga schrieb: Er meint, dass mehr Abchiller kommen, wenn die Besolung steigt. Bei der aktuellen Besoldung kommen nur Überzeugungstäter, die das wirklich wollen.
Durch die teils stark gesunkenen Notenanforderungen sehe ich eher die Gefahr, dass die Qualität der Urteile weiter abnimmt - und sie ist jetzt schon oft nicht so toll. Ein guter Rechtsstaat ist meines Erachtens sehr wichtig, das zeigen doch gerade die insoweit unruhigen Pandemiezeiten. Ein guter Rechtsstaat kostet aber etwas.
Und obwohl ich "Überzeugungstäter" bin, denke ich wegen der eher geringen Besoldung darüber nach, mich anderweitig umzusehen.
Nun ja, also wenn ich mir manche Urteile von so manchem OLG angucke, die auch herrlich anschließend zerrissen werden (teils ja auch vom BGH): da kann man auch nur mit dem Kopf schütteln. Auch da sitzen genug Flachpfeifen (und gerade am OLG: das sind jetzt nicht "unsere" Jahrgänge, die mit ach so "schlechten" Noten reinkamen).
Ich finde es auch falsch, den Untergang der Justiz auszurufen, weil vereinzelt auch Richter mit unter 8 Punkten und viele mit unter 9 Punkten im zweiten Examen eingestellt werden. Zum einen sagt das erste Examen meiner Meinung nach mehr über die rechtswissenschaftlichen Fähigkeiten aus als das zweite Examen. Zum anderen machen ein, zwei Punkte mehr nicht den großen Unterschied.
Ich bin Richter und mir sind auch schon dumme Fehler passiert. Ich habe daraus gelernt und versuche, es beim nächsten Mal besser zu machen. Das geht im Übrigen sowohl für meine Kollegen mit dem 2 x gut als auch für die Kollegen mit VB und B. Einem kleinen Anteil ist aber auch alles egal. Das stimmt wohl. Die gibt es überall, ob unter den Proberichtern, OLG-Richtern, aber auch in der Anwaltschaft. Kann auch von meiner Zeit in einer der größten GK erzählen, dass mein GK- Partner vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr gesehen hat und deswegen juristisch oft weit daneben lag. Er war aber sehr gut in der Akquise und hatte meistens gute Associates, die rechtlich vieles abfangen konnten.
Ich würde übrigens unter keinen Umständen zurück in die GK gehen. Ich bin sehr gerne Richter. Ich genieße meine Unabhängigkeit jeden Tag. Dem Geld der GK trauere ich nicht hinterher. Das ist aber alles subjektiv! Jeder sollte seinen Weg gehen.
30.03.2021, 16:27
(30.03.2021, 15:11)Gast schrieb: Also gerade da die jur. Ausbildung nicht wirklich auf eine Tätigkeit in der Justiz ausgerichtet ist und darauf vorbereitet, würde ich auch nicht zwingend in der Justiz von "besserer Note = besserer Richter/StA" schließen. Bsp. Niedersachsen. Du schreibst EINE Klausur aus staatsanwaltschaftlicher Sicht...die strafrichterlicher Tätigkeit ist per se überhaupt nicht Gegenstand im Ref. Schreibst du in dieser Klausur nun 3 Pkt, aber hast insgesamt dank ZivilR und ÖffR ein VB o.ä. kannst du in die Justiz. Was sagt das bisher über deine Strafrechtskenntnisse aus? Wohl eher, dass diese nicht so der Hit waren...und von der Tätigkeit eines Strafrichters hast du bisher absolut keine Einblicke oder praktische Erfahrung sammeln können.
Ein AG-Kollege war total der Strafrechts-Freak...ganze Ausbildung (Studium und Ref) darauf ausgerichtet wenn immer es möglich war. Er hatte in Strafrecht auch 13 Punkte im Examen. Allerdings lag ihm Zivilrecht nie - was nunmal den größten Teil ausmacht. Führte am Ende dazu, dass er sein Examen mit 7,x Punkte absolvierte...klar, ist nicht schlecht - aber betrachtet man seine ganzen strafrechtlichen Noten und prakt. Erfahrungen, wäre er einfach der Top-Kandidat. Und ich würde behaupten, dass er im StrafR in der Praxis vielen Leuten die in die Justiz gehen und dort Strafrecht (als StA oder Strafrichter) machen müssen, weitaus überlegen ist und auch mehr Ehrgeiz/Spaß daran hätte. Er ist erfolgreich in der Privatwirtschaft tätig (und dort auch sehr zufrieden) - aber solche Leute würden der Justiz halt gut tun...dazu kommt es dann aber nicht, weil die ZivilR/ÖR-Noten nicht stimmten und man sich den Bewerber gar nicht erst genauer anguckt. Ist dann halt die Schuld der Justiz und deren unflexibler Einstellungspraxis.
Die juristische Ausbildung ist doch sowas von auf eine Tätigkeit in der Justiz ausgerichtet?! Finde eher, dass die anwaltliche Ausbildung deutlich zu kurz kommt. An der Uni kriegt man von Tag 1 an Sachverhalte präsentiert, die man allein einer rechtlichen Würdigung unterziehen muss. Gerade dies ist doch die Kernarbeit eines Richters. Natürlich gehört in der Praxis noch die Beweiswürdigung und Ermittlung und Darstellung des relevanten Sachverhalts dazu, aber das wird auch relativ detailliert im Ref durchgegangen. Auf die anwaltliche Tätigkeit wird man hingegen null vorbereitet. Gerade Zweckmäßigkeitserwägungen und das Abwägen verschiedener rechtlicher Handlungsmöglichkeiten wurde bei mir im Ref überhaupt nicht besprochen
30.03.2021, 16:49
(30.03.2021, 15:11)Gast schrieb: Also gerade da die jur. Ausbildung nicht wirklich auf eine Tätigkeit in der Justiz ausgerichtet ist und darauf vorbereitet, würde ich auch nicht zwingend in der Justiz von "besserer Note = besserer Richter/StA" schließen. Bsp. Niedersachsen. Du schreibst EINE Klausur aus staatsanwaltschaftlicher Sicht...die strafrichterlicher Tätigkeit ist per se überhaupt nicht Gegenstand im Ref. Schreibst du in dieser Klausur nun 3 Pkt, aber hast insgesamt dank ZivilR und ÖffR ein VB o.ä. kannst du in die Justiz. Was sagt das bisher über deine Strafrechtskenntnisse aus? Wohl eher, dass diese nicht so der Hit waren...und von der Tätigkeit eines Strafrichters hast du bisher absolut keine Einblicke oder praktische Erfahrung sammeln können.
Ein AG-Kollege war total der Strafrechts-Freak...ganze Ausbildung (Studium und Ref) darauf ausgerichtet wenn immer es möglich war. Er hatte in Strafrecht auch 13 Punkte im Examen. Allerdings lag ihm Zivilrecht nie - was nunmal den größten Teil ausmacht. Führte am Ende dazu, dass er sein Examen mit 7,x Punkte absolvierte...klar, ist nicht schlecht - aber betrachtet man seine ganzen strafrechtlichen Noten und prakt. Erfahrungen, wäre er einfach der Top-Kandidat. Und ich würde behaupten, dass er im StrafR in der Praxis vielen Leuten die in die Justiz gehen und dort Strafrecht (als StA oder Strafrichter) machen müssen, weitaus überlegen ist und auch mehr Ehrgeiz/Spaß daran hätte. Er ist erfolgreich in der Privatwirtschaft tätig (und dort auch sehr zufrieden) - aber solche Leute würden der Justiz halt gut tun...dazu kommt es dann aber nicht, weil die ZivilR/ÖR-Noten nicht stimmten und man sich den Bewerber gar nicht erst genauer anguckt. Ist dann halt die Schuld der Justiz und deren unflexibler Einstellungspraxis.
Das ist doch Quark. Und die Cousine Jackeline konnte gar nicht erst studieren. Sie zwar in Sachkunde mal 13 Punkte hatte, jedoch sonst nur Ausfälle. Gefragt ist halt eine solide Gesamtperformance. Gerade Strafrecht bekommt man mit übereifriger Auswendiglernerei noch am ehesten auf die Kette.
30.03.2021, 17:09
(30.03.2021, 15:14)Gast schrieb:(28.03.2021, 21:51)Gast schrieb:(28.03.2021, 21:34)guga schrieb: Er meint, dass mehr Abchiller kommen, wenn die Besolung steigt. Bei der aktuellen Besoldung kommen nur Überzeugungstäter, die das wirklich wollen.
Durch die teils stark gesunkenen Notenanforderungen sehe ich eher die Gefahr, dass die Qualität der Urteile weiter abnimmt - und sie ist jetzt schon oft nicht so toll. Ein guter Rechtsstaat ist meines Erachtens sehr wichtig, das zeigen doch gerade die insoweit unruhigen Pandemiezeiten. Ein guter Rechtsstaat kostet aber etwas.
Und obwohl ich "Überzeugungstäter" bin, denke ich wegen der eher geringen Besoldung darüber nach, mich anderweitig umzusehen.
Nun ja, also wenn ich mir manche Urteile von so manchem OLG angucke, die auch herrlich anschließend zerrissen werden (teils ja auch vom BGH): da kann man auch nur mit dem Kopf schütteln. Auch da sitzen genug Flachpfeifen (und gerade am OLG: das sind jetzt nicht "unsere" Jahrgänge, die mit ach so "schlechten" Noten reinkamen).
Wer behauptet, am OLG säßen Flachpfeifen, der hat sich noch nie mit OLG Richtern bzw. einem OLG Senat auseinandergesetzt. Meiner Erfahrung nach wird an den OLGs Jura auf einem ganz anderen Level gemacht.
Nur interessehalber, von wem, wenn nicht vom BGH soll denn ein OLG Urteil sonst "zerrissen" werden?
30.03.2021, 17:29
(30.03.2021, 17:09)Gast schrieb:(30.03.2021, 15:14)Gast schrieb:(28.03.2021, 21:51)Gast schrieb:(28.03.2021, 21:34)guga schrieb: Er meint, dass mehr Abchiller kommen, wenn die Besolung steigt. Bei der aktuellen Besoldung kommen nur Überzeugungstäter, die das wirklich wollen.
Durch die teils stark gesunkenen Notenanforderungen sehe ich eher die Gefahr, dass die Qualität der Urteile weiter abnimmt - und sie ist jetzt schon oft nicht so toll. Ein guter Rechtsstaat ist meines Erachtens sehr wichtig, das zeigen doch gerade die insoweit unruhigen Pandemiezeiten. Ein guter Rechtsstaat kostet aber etwas.
Und obwohl ich "Überzeugungstäter" bin, denke ich wegen der eher geringen Besoldung darüber nach, mich anderweitig umzusehen.
Nun ja, also wenn ich mir manche Urteile von so manchem OLG angucke, die auch herrlich anschließend zerrissen werden (teils ja auch vom BGH): da kann man auch nur mit dem Kopf schütteln. Auch da sitzen genug Flachpfeifen (und gerade am OLG: das sind jetzt nicht "unsere" Jahrgänge, die mit ach so "schlechten" Noten reinkamen).
Wer behauptet, am OLG säßen Flachpfeifen, der hat sich noch nie mit OLG Richtern bzw. einem OLG Senat auseinandergesetzt. Meiner Erfahrung nach wird an den OLGs Jura auf einem ganz anderen Level gemacht.
Nur interessehalber, von wem, wenn nicht vom BGH soll denn ein OLG Urteil sonst "zerrissen" werden?
Der Kollege oben hat offensichtlich gar keine Ahnung. Er hat einfach irgendetwas behauptet.
30.03.2021, 23:28
(30.03.2021, 17:09)Gast schrieb:(30.03.2021, 15:14)Gast schrieb:(28.03.2021, 21:51)Gast schrieb:(28.03.2021, 21:34)guga schrieb: Er meint, dass mehr Abchiller kommen, wenn die Besolung steigt. Bei der aktuellen Besoldung kommen nur Überzeugungstäter, die das wirklich wollen.
Durch die teils stark gesunkenen Notenanforderungen sehe ich eher die Gefahr, dass die Qualität der Urteile weiter abnimmt - und sie ist jetzt schon oft nicht so toll. Ein guter Rechtsstaat ist meines Erachtens sehr wichtig, das zeigen doch gerade die insoweit unruhigen Pandemiezeiten. Ein guter Rechtsstaat kostet aber etwas.
Und obwohl ich "Überzeugungstäter" bin, denke ich wegen der eher geringen Besoldung darüber nach, mich anderweitig umzusehen.
Nun ja, also wenn ich mir manche Urteile von so manchem OLG angucke, die auch herrlich anschließend zerrissen werden (teils ja auch vom BGH): da kann man auch nur mit dem Kopf schütteln. Auch da sitzen genug Flachpfeifen (und gerade am OLG: das sind jetzt nicht "unsere" Jahrgänge, die mit ach so "schlechten" Noten reinkamen).
Wer behauptet, am OLG säßen Flachpfeifen, der hat sich noch nie mit OLG Richtern bzw. einem OLG Senat auseinandergesetzt. Meiner Erfahrung nach wird an den OLGs Jura auf einem ganz anderen Level gemacht.
Nur interessehalber, von wem, wenn nicht vom BGH soll denn ein OLG Urteil sonst "zerrissen" werden?
Medien, Praktiker, Kommentare etc
30.03.2021, 23:32
(30.03.2021, 16:27)Gast schrieb:(30.03.2021, 15:11)Gast schrieb: Also gerade da die jur. Ausbildung nicht wirklich auf eine Tätigkeit in der Justiz ausgerichtet ist und darauf vorbereitet, würde ich auch nicht zwingend in der Justiz von "besserer Note = besserer Richter/StA" schließen. Bsp. Niedersachsen. Du schreibst EINE Klausur aus staatsanwaltschaftlicher Sicht...die strafrichterlicher Tätigkeit ist per se überhaupt nicht Gegenstand im Ref. Schreibst du in dieser Klausur nun 3 Pkt, aber hast insgesamt dank ZivilR und ÖffR ein VB o.ä. kannst du in die Justiz. Was sagt das bisher über deine Strafrechtskenntnisse aus? Wohl eher, dass diese nicht so der Hit waren...und von der Tätigkeit eines Strafrichters hast du bisher absolut keine Einblicke oder praktische Erfahrung sammeln können.
Ein AG-Kollege war total der Strafrechts-Freak...ganze Ausbildung (Studium und Ref) darauf ausgerichtet wenn immer es möglich war. Er hatte in Strafrecht auch 13 Punkte im Examen. Allerdings lag ihm Zivilrecht nie - was nunmal den größten Teil ausmacht. Führte am Ende dazu, dass er sein Examen mit 7,x Punkte absolvierte...klar, ist nicht schlecht - aber betrachtet man seine ganzen strafrechtlichen Noten und prakt. Erfahrungen, wäre er einfach der Top-Kandidat. Und ich würde behaupten, dass er im StrafR in der Praxis vielen Leuten die in die Justiz gehen und dort Strafrecht (als StA oder Strafrichter) machen müssen, weitaus überlegen ist und auch mehr Ehrgeiz/Spaß daran hätte. Er ist erfolgreich in der Privatwirtschaft tätig (und dort auch sehr zufrieden) - aber solche Leute würden der Justiz halt gut tun...dazu kommt es dann aber nicht, weil die ZivilR/ÖR-Noten nicht stimmten und man sich den Bewerber gar nicht erst genauer anguckt. Ist dann halt die Schuld der Justiz und deren unflexibler Einstellungspraxis.
Die juristische Ausbildung ist doch sowas von auf eine Tätigkeit in der Justiz ausgerichtet?! Finde eher, dass die anwaltliche Ausbildung deutlich zu kurz kommt. An der Uni kriegt man von Tag 1 an Sachverhalte präsentiert, die man allein einer rechtlichen Würdigung unterziehen muss. Gerade dies ist doch die Kernarbeit eines Richters. Natürlich gehört in der Praxis noch die Beweiswürdigung und Ermittlung und Darstellung des relevanten Sachverhalts dazu, aber das wird auch relativ detailliert im Ref durchgegangen. Auf die anwaltliche Tätigkeit wird man hingegen null vorbereitet. Gerade Zweckmäßigkeitserwägungen und das Abwägen verschiedener rechtlicher Handlungsmöglichkeiten wurde bei mir im Ref überhaupt nicht besprochen
Ähh nein, sehe ich komplett anders. Mehr Klausuren im 2. Examen decken die anwaltliche Tätigkeit ab als die in der Justiz. Und dein Argument mit dem Studium: ebendas macht der Anwalt (aus Sachverhalt das juristische Gutachten darlegen): der Richter bekommt idR alles schön von den Anwälten schon mit ihrer jur. Darstellung präsentiert und kann - wenn’s nicht total Banane ist - auch einfach dann direkt auf vieles zurückgreifen und die Prüfung “überprüfen”.