17.03.2021, 20:13
Hallo Leute,
wenn eine durch einen Anwalt vertretene Partei während des Prozesses verstirbt, findet ja keine Unterbrechung des Prozesses statt; es sei denn, der Anwalt stellt einen Antrag auf Aussetzung; §§ 239, 246 ZPO. Was macht denn das Gericht, wenn der Anwalt keinen Antrag auf Aussetzung stellt, das Erbe aber auch noch nicht angenommen wurde? In diesem Fall kann ich doch nicht ins Rubrum schreiben, "In dem Rechtstreit der Erben des am [...] verstorbenen [...]", oder etwa doch? Wie ist es, wenn die Erben zwischenzeitlich ausgeschlagen haben? Wird dann der Fiskus zur Partei? Vielen Dank
wenn eine durch einen Anwalt vertretene Partei während des Prozesses verstirbt, findet ja keine Unterbrechung des Prozesses statt; es sei denn, der Anwalt stellt einen Antrag auf Aussetzung; §§ 239, 246 ZPO. Was macht denn das Gericht, wenn der Anwalt keinen Antrag auf Aussetzung stellt, das Erbe aber auch noch nicht angenommen wurde? In diesem Fall kann ich doch nicht ins Rubrum schreiben, "In dem Rechtstreit der Erben des am [...] verstorbenen [...]", oder etwa doch? Wie ist es, wenn die Erben zwischenzeitlich ausgeschlagen haben? Wird dann der Fiskus zur Partei? Vielen Dank