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  5. englischsprachige Kammer
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englischsprachige Kammer
Gast
Unregistered
 
#1
15.03.2021, 05:40
Hallo liebe Freunde,

an manchen Landgerichten besteht die Möglichkeit, einen Rechtsstreit auf Antrag hin auf Englisch zu führen. Dazu sind bestimmte Kammern vorgesehen. Hat jemand eine Ahnung, wie oft sowas in der Praxis vorkommt? Was für Verfahren sind das dann zum Beispiel?

Was schätzt ihr, wie groß der tatsächliche Anteil englischer Verfahren einer solchen Kammer dann ist? An "unserem" LG ist es eine KfH, di nebenbei noch Wettbewerbsrecht macht.
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Gast
Unregistered
 
#2
15.03.2021, 11:49
(15.03.2021, 05:40)Gast schrieb:  Hallo liebe Freunde,

an manchen Landgerichten besteht die Möglichkeit, einen Rechtsstreit auf Antrag hin auf Englisch zu führen. Dazu sind bestimmte Kammern vorgesehen. Hat jemand eine Ahnung, wie oft sowas in der Praxis vorkommt? Was für Verfahren sind das dann zum Beispiel?

Was schätzt ihr, wie groß der tatsächliche Anteil englischer Verfahren einer solchen Kammer dann ist? An "unserem" LG ist es eine KfH, di nebenbei noch Wettbewerbsrecht macht.



Ist gerichtssprache nicht deutsch?

Verstößt so etwas nicht gegen das Grundgesetz und das Öffentlichkeitsprinzip?
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Gast HH
Unregistered
 
#3
15.03.2021, 12:49
(15.03.2021, 11:49)Gast schrieb:  
(15.03.2021, 05:40)Gast schrieb:  Hallo liebe Freunde,

an manchen Landgerichten besteht die Möglichkeit, einen Rechtsstreit auf Antrag hin auf Englisch zu führen. Dazu sind bestimmte Kammern vorgesehen. Hat jemand eine Ahnung, wie oft sowas in der Praxis vorkommt? Was für Verfahren sind das dann zum Beispiel?

Was schätzt ihr, wie groß der tatsächliche Anteil englischer Verfahren einer solchen Kammer dann ist? An "unserem" LG ist es eine KfH, di nebenbei noch Wettbewerbsrecht macht.



Ist gerichtssprache nicht deutsch?

Verstößt so etwas nicht gegen das Grundgesetz und das Öffentlichkeitsprinzip?

Wird von Hamburg auch immer mal wieder als Initiative vorgebracht, vor allem wegen den Kammern für Handelssachen und dem Bereich maritimes Seerecht, wo natürlich sehr viel auf Englisch läuft. Rein faktisch haben wir das teilweise schon, weil die Schriftsätze zwar auf deutsch sind aber Anlagen, Gutachten, regelmäßig von allen Parteien auch auf Englisch akzeptiert werden. Das Argument mit Gerichtssprache Deutsch und Öffentlichkeit und so ist zwar grundsätzlich richtig, aber in der Kammer für Handelssachen gibt es eigentlich nie Besucher, außer vielleicht irgendwelche Freaks, und die Verfahren kann man als Besucher sowieso nicht nachvollziehen, weil die Verhandlung nur 10 Minuten dauert und alles im Schriftsätzen dargelegt ist
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Gast
Unregistered
 
#4
15.03.2021, 12:53
(15.03.2021, 11:49)Gast schrieb:  
(15.03.2021, 05:40)Gast schrieb:  Hallo liebe Freunde,

an manchen Landgerichten besteht die Möglichkeit, einen Rechtsstreit auf Antrag hin auf Englisch zu führen. Dazu sind bestimmte Kammern vorgesehen. Hat jemand eine Ahnung, wie oft sowas in der Praxis vorkommt? Was für Verfahren sind das dann zum Beispiel?

Was schätzt ihr, wie groß der tatsächliche Anteil englischer Verfahren einer solchen Kammer dann ist? An "unserem" LG ist es eine KfH, di nebenbei noch Wettbewerbsrecht macht.



Ist gerichtssprache nicht deutsch?

Verstößt so etwas nicht gegen das Grundgesetz und das Öffentlichkeitsprinzip?

Wieso sollte es gegen das Grundgesetz verstoßen? § 185 Abs. 2 GVG sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Es kann in einer fremden Sprache verhandelt werden, wenn alle Beteiligten einer fremden Sprache mächtig sind, hier also Englisch. Die Öffentlichkeit ist kein Beteiligter in diesem Sinne und § 169 GVG ist keine höherrangige Norm.
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Gast
Unregistered
 
#5
15.03.2021, 13:07
eigentlich hat man für sowas dolmetscher
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Gasto
Unregistered
 
#6
15.03.2021, 13:16
(15.03.2021, 13:07)Gast schrieb:  eigentlich hat man für sowas dolmetscher


Ist ja nicht nur die mV, sondern auch die ganzen Schriftsätze davor. Zum einen können Übersetzungs- und Dolmetscherkosten (gerne mal fünf- bis sechsstellig) das Budget bei einem großen Fall schon belasten, zum anderen ist eben immer diese Zeitverzögerung/Abstimmungsaufwand, wenn man zweisprachig arbeitet. 

Auf der anderen Seite... wir kennen Richter, die sich auch gerne englischsprachige Anlagen ansehen und hierfür eine Übersetzung verlangen, gleichzeitig ist deren Englisch gut aber eben nicht perfekt. Und wenn es in der englischen Version dann um feine Details geht, können die verloren gehen, bei der "Übersetzung im Kopf der Richter". Ich reiche daher lieber immer alles mit deutscher Übersetzung ein.
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Gast
Unregistered
 
#7
15.03.2021, 15:35
(15.03.2021, 12:53)Gast schrieb:  
(15.03.2021, 11:49)Gast schrieb:  
(15.03.2021, 05:40)Gast schrieb:  Hallo liebe Freunde,

an manchen Landgerichten besteht die Möglichkeit, einen Rechtsstreit auf Antrag hin auf Englisch zu führen. Dazu sind bestimmte Kammern vorgesehen. Hat jemand eine Ahnung, wie oft sowas in der Praxis vorkommt? Was für Verfahren sind das dann zum Beispiel?

Was schätzt ihr, wie groß der tatsächliche Anteil englischer Verfahren einer solchen Kammer dann ist? An "unserem" LG ist es eine KfH, di nebenbei noch Wettbewerbsrecht macht.



Ist gerichtssprache nicht deutsch?

Verstößt so etwas nicht gegen das Grundgesetz und das Öffentlichkeitsprinzip?

Wieso sollte es gegen das Grundgesetz verstoßen? § 185 Abs. 2 GVG sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Es kann in einer fremden Sprache verhandelt werden, wenn alle Beteiligten einer fremden Sprache mächtig sind, hier also Englisch. Die Öffentlichkeit ist kein Beteiligter in diesem Sinne und § 169 GVG ist keine höherrangige Norm.

Wieso sollte § 185 Abs. 2 GVG ein Beleg dafür sein, dass es nicht gegen das Grundgesetz verstößt? Das GVG ist kein Verfassungsrecht.
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Gast
Unregistered
 
#8
15.03.2021, 16:35
Verfassungsrechtlich halte ich das auch nicht für ganz unkritisch. Im demokratischen Rechtsstaat muss das Volk auch die Gesetzesanwendung überprüfen können. Es muss wissen, was da vor Gericht so abgeht. Dass de facto seltenst ein Zuschauer dort ist, ändert nichts an dem theoretischen Problem. Dass viele Menschen Englisch sprechen auch nicht. Schon fraglich, ob Englisch hier überhaupt anders behabdelt wersen kann als Chinesisch/Koreanisch. Es gibt genügend Menschen, die kein ausreichendes Englisch sprechen. Man scahue mal auf andere Generationen oder Bildungsschichten.

Betrifft auch nicht wirklich nur die Handelskammern. Am LG Düsseldorf etwa mscht das zwar formsl eine Handelskammer, aber auch für allgemeine Zivilsachen. Kann also auch um den Gebrauchtwagenkauf oder Gewerbemiete gehen.
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Gast HH
Unregistered
 
#9
15.03.2021, 22:05
Ich denke, man sollte da mit maximalem Pragmatismus rangehen. Es erleichtert es einfach für viele Beteiligte, wenn man alle Unterlagen auf Englisch einreichen kann und zumindest hier in Hamburg finden sich die Richter damit auch sprachlich zurecht. Die Öffentlichkeit ist trotzdem nicht benachteiligt, denn in den Verhandlungen wird weiterhin deutsch gesprochen. Davon abgesehen, dass ich das sehr sehr theoretisch finde und die Öffentlichkeit bei einer normalen Verhandlung auf Deutsch auch nicht so viel versteht. Aber gut ich bin ohnehin dafür, dass wir Englisch als zweite Amtssprache einführen.
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Gast
Unregistered
 
#10
15.03.2021, 22:53
Jetzt aber zurück zum Thema. Smile
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