10.06.2023, 09:19
(08.06.2023, 14:05)DryPowder schrieb:(08.06.2023, 13:46)juleswinnfield schrieb:(08.06.2023, 12:22)DryPowder schrieb:(08.06.2023, 12:20)F123 schrieb: Wegen der Kosten für Kammerbeitrag und Berufshaftpflichtversicherung ist die Zulassung i.d.R. erst als Associate sinnvoll.
Je nachdem, wann dein LL.M. beginnt (schon dieses Jahr im August/September oder erst nächstes Jahr?) könnte es aber auch eine Option sein, dich gleich als Associate zu bewerben und dich dann während des LL.M. beurlauben zu lassen.
Viele Kanzleien bieten auch ein Gehaltsstreckungsmodell an, dh man arbeitet zwei Jahre für das 1/2 Gehalt und bekommt aber während des LLM weiter Geld.
Als Associate bewerben ist leider eher schwierig/ausgeschlossen, weil nach Rückkehr vom LLM ein Ortswechsel in eine andere Stadt ansteht.
Am aller sinnvollsten wäre aber wahrscheinlich eine Bewerbung als Associate in GK die auch in neuer Stadt nach LLM ein Büro hat? Machen das Kanzleien mit?
Spricht nichts dagegen zu fragen. Meine Erfahrung ist, wenn die Kanzlei dich gut findet macht sie einiges mit :)
Zustimmung.