08.03.2021, 13:53
Zur Feier dieses Tages hat unsere Uni bzw. der Präsident (Jurist) erklärt, dass wir noch "weit entfernt" von Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen seien. Außerdem habe uns die Corona-Pandemie dabei sogar noch zurückgeworfen.
Da er das nicht weiter begründet: Welche Bereiche fallen euch ein, indem Männer und Frauen nicht gleichberechtigt sind?
Mir persönlich fallen in rechtlicher Hinsicht nur Beispiele für den umgekehrten Fall ein, z.B. § 183 StGB, der einseitig Männer betrifft, oder auch die allgemein mildere Bestrafung von Frauen im Strafverfahren.
Da er das nicht weiter begründet: Welche Bereiche fallen euch ein, indem Männer und Frauen nicht gleichberechtigt sind?
Mir persönlich fallen in rechtlicher Hinsicht nur Beispiele für den umgekehrten Fall ein, z.B. § 183 StGB, der einseitig Männer betrifft, oder auch die allgemein mildere Bestrafung von Frauen im Strafverfahren.
08.03.2021, 14:08
Oh nein, bitte nicht. Das wird doch wieder so ein Beitrag, wo sich die männlichen Kollegen gegenseitig versichern, dass sie alle super sind und die Frauen einfach nur keine Lust auf Arbeit haben bzw. man selbst eben der geilste ist.
Jungs, wir haben doch Eier in der Hose und sollten da auch mal etwas selbstbewusster sein, so dass man sich über so einen Spruch von dem Uni Präsidentin nicht aufregen muss.
Jungs, wir haben doch Eier in der Hose und sollten da auch mal etwas selbstbewusster sein, so dass man sich über so einen Spruch von dem Uni Präsidentin nicht aufregen muss.
08.03.2021, 14:20
der präsident hat recht.
rechtliche gleichstellung haben wir. tatsächliche haben wir nicht.
thread kann zu - danke
rechtliche gleichstellung haben wir. tatsächliche haben wir nicht.
thread kann zu - danke
08.03.2021, 14:25
08.03.2021, 14:37
08.03.2021, 15:08
08.03.2021, 15:30
08.03.2021, 15:43
Zitat:Welche Bereiche fallen euch ein, indem Männer und Frauen nicht gleichberechtigt sind?
Wehrpflicht und Grundwehrdienst:
Gilt nur für Männer.
Strafbarkeit nach § 183 StGB:
Gilt nur für Männer.
Frauenquoten bzw. Geschlechterquoten oder entsprechende Bevorzugungen bei Auswahlentscheidungen:
Gelten de facto nur zugunsten der jeweiligen Frau.
Recht auf Begründung nichtehelicher Elternschaft:
Als Frau kraft Geburt, die des Mannes kann die Frau aushebeln, wenn sie es darauf ankommen lassen will. Meines Erachtens der mit Abstand bedeutendste und offensichtlichste Skandal im deutschen Recht.
Ausschluss der nichtehelichen Elternschaft:
Die Mutter kann das Kind durch anonyme Geburt, Babyklappe und sofortige Freigabe zur Adoption (ohne Einverständnis des Vaters!) loswerden. Die Vaterschaft des Mannes kann gegen dessen Willen festgestellt werden.
Gemeinsames Sorgerecht nichtehelicher Eltern:
Hier waren Väter bis zur Entscheidung des EGMR der Willkür der Mutter ausgesetzt. Heute bekommen sie zumindest kein automatisches Sorgerecht. Bis sie es gerichtlich erstritten haben, kann die Mutter Tatsachen schaffen.
Streit über Sorgerecht:
Insbesondere was die Bestimmung des Lebensmittelpunktes angeht, gibt es eine klare Tendenz zugunsten der Mütter. Dies wird vor allem mit der "Kontinuität" begründet. Die Muttter betreut das Kind direkt nach der Geburt, dabei soll es dann auch bleiben. Der Vater hatte nie die Möglichkeit, in diese Position zu kommen. Dies zum einen aus natürlichen Gründen. Zum anderen, weil er sich seine Vaterschaft und auch nur einen Teil des Sorgerechts er langwierig erstreiten muss, wenn er Pech hat (siehe oben).
Unterhaltspflicht von Umgangselternteilen:
Das Familienrecht geht weiterhind davon aus, dass der eine Elternteil zu 100% das Kind betreut und der andere zu 100% dafür bezahlt. Dies auch dann, wenn der Umgangselternteil eine Betreuung im Umfang von 49% vornimmt. Der "hauptsächlich" (51% reichen aus) betreuende Elternteil trägt dann nur circa 25% der Gesamtlast (Betreuung und Barunterhalt), der Umgangselternteil 75% der Gesamtlast. Zudem ist es aus wirtschaftlichen Gründen besser, der Elternteil zu sein, zu dem das Geld fließt (satt Mietzahlungen kann ein Eigenheim abgezahlt werden usw, auch werden Synergieeffekte genutzt). Diese Regelungen sind geschlechtsneutral! In der Realität gelten sie aufgrund der faktischen Umstände und Tendenz bei den Sorgerechtsentscheidungen (siehe oben) eher zum Nachteil der Väter.
Auswahlgrenzen und Eignungsanforderungen:
Noten im Sportunterricht. Lietsungstest für Aufnahme in bestimmte Berufe. Mindestgrößen.
Häufig zitiertes Beispiel für die Benachteiligung von Frauen:
Mordmerkmal der Heimtücke. Frauen sollen wegen körperlicher Unterlegenheit weniger in offener Konfrontation töten können, und daher auf die Heimtücke angewiesen sein. Das ist sexistisch! Auch Frauen sollten die Möglichkeit haben, nur einen Totschlag zu begehen. Das Merkmal der Heimtücke sollte nur für Männer gelten. Das ist dann echte Gleichstellung.
08.03.2021, 15:44
Ein Mann, der mit einer Frau verheiratet ist, gilt automatisch als der Vater von jedem Kind, das diese bekommt. Er ist daher auch unterhaltspflichtig.
Eine Frau, die mit einer Frau verheitatet ist, hat dieses Problem nicht.
Eine Frau, die mit einer Frau verheitatet ist, hat dieses Problem nicht.
08.03.2021, 15:46
Incel-Party incoming