10.03.2021, 23:27
(10.03.2021, 21:41)Gast schrieb: Außerdem muss man als Arzt bei der Bundeswehr mit nach Afghanistan etc. und wenn man sich weigert muss man die Kosten seiner Ausbildung zurück zahlen.
Und begeht eine Straftat, da Gehorsamsverweigerung gegenüber einem rechtmäßig erteilten Befehl, § 20 Abs. 1 WStG.
Gängiger Weg raus aus der Nummer ist die Kriegsdienstverweigerung. Die kann sogar bei medizinischem Personal greifen, das generell nicht an Kampfhandlungen teilnimmt. Ärzte und Sanitäter sind im Falle völkerrechtswidriger Angriffe verpflichtet, sich und die Patienten mit Waffengewalt zu verteidigen. Sie werden daher auch entsprechend ausgebildet und ausgerüstet. Deshalb gilt auch der Einsatz als Arzt oder Sanitäter als Kriegsdienst mit der Waffe.
Ist aber (zurecht) ein teurer Spaß für den Kriegsdienstverweigerer (anteilige Rückzahlung der Ausbildungsbezüge).