15.01.2024, 19:22
Hallo,
gibt es wen, der mir von seinem Examen berichten kann oder einen Prüfer, der berichten kann? Mich beschäftigt die Frage, ob man die Klausur bestehen kann, wenn vom Praktischen Teil in den Anwaltsklausuren II (rechtliche Ausführungen) vollständig fehlen?
Auch keine Verweisung mehr Platz gefunden hat? Es ist ja immerhin allen klar, dass sich hier das Gutachten wiederholen würde, oder? Habdschreiber können auch nicht copypasten…. Was meint ihr, fällt man da auf jeden Fall schon durch?
gibt es wen, der mir von seinem Examen berichten kann oder einen Prüfer, der berichten kann? Mich beschäftigt die Frage, ob man die Klausur bestehen kann, wenn vom Praktischen Teil in den Anwaltsklausuren II (rechtliche Ausführungen) vollständig fehlen?
Auch keine Verweisung mehr Platz gefunden hat? Es ist ja immerhin allen klar, dass sich hier das Gutachten wiederholen würde, oder? Habdschreiber können auch nicht copypasten…. Was meint ihr, fällt man da auf jeden Fall schon durch?
15.01.2024, 20:29
Das ist mir auch passiert. Ich habe meine Noten noch nicht, aber wenn das der Grund zum Durchfallen ist, fände ich es merkwürdig. Selbst das Argument der praktischen Verwertbarkeit zieht ja nicht, da rechtliche Ausführungen in Schriftsätzen nicht zwingend sind. Das wichtigste ist, so hab ich es gehört, dass man noch irgendwie halbwegs passende Anträge schreibt.