02.03.2021, 12:44
Hallo,
Ich hab immer mal wieder gehört, dass man bei der Einstellung in die Justiz die ersten Bezüge erst so nach 2 - 3 Monaten bekommt. Ist da was dran? (Insbesondere NRW)
Ich hab immer mal wieder gehört, dass man bei der Einstellung in die Justiz die ersten Bezüge erst so nach 2 - 3 Monaten bekommt. Ist da was dran? (Insbesondere NRW)
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
02.03.2021, 13:26
Nein
02.03.2021, 14:27
02.03.2021, 14:32
Man bekommt aber idR eine Abschlagszahlung. Diese bekam ich wenige Tage nach Dienstantritt für 2 Monate im voraus. War ziemlich genau, am Ende gab es noch eine Nachzahlung von ca. 3 Euro. Also eigentlich ist der Lebensunterhalt gesichert (NRW)
02.03.2021, 15:37
(02.03.2021, 14:32)Gast schrieb: Man bekommt aber idR eine Abschlagszahlung. Diese bekam ich wenige Tage nach Dienstantritt für 2 Monate im voraus. War ziemlich genau, am Ende gab es noch eine Nachzahlung von ca. 3 Euro. Also eigentlich ist der Lebensunterhalt gesichert (NRW)
Also bei mir (Hamm) war es so das es gute 2 Monate zur Abschlagszahlung gedauert hat. Diese enthielt dann tatsächlich 2 circa 2 Monate.
Anders ist es auch gar nicht möglich, da man seine Kontoverbindung etc erst am ersten Tag in der Behörde abgibt und nicht etwas vorher bei der Einstellung schon danach gefragt wird.
02.03.2021, 15:44
(02.03.2021, 15:37)Gast23 schrieb:(02.03.2021, 14:32)Gast schrieb: Man bekommt aber idR eine Abschlagszahlung. Diese bekam ich wenige Tage nach Dienstantritt für 2 Monate im voraus. War ziemlich genau, am Ende gab es noch eine Nachzahlung von ca. 3 Euro. Also eigentlich ist der Lebensunterhalt gesichert (NRW)
Also bei mir (Hamm) war es so das es gute 2 Monate zur Abschlagszahlung gedauert hat. Diese enthielt dann tatsächlich 2 circa 2 Monate.
Anders ist es auch gar nicht möglich, da man seine Kontoverbindung etc erst am ersten Tag in der Behörde abgibt und nicht etwas vorher bei der Einstellung schon danach gefragt wird.
In Berlin füllt man alles schon lange vorher aus. Abschlagszahlung wird aber erst eingeleitet, wenn man auch tatsächlich zur Ernennung erscheint. IdR erhält man den Abschlag nach 3 Wochen, also hat man früher Geld, als man das erste Gehalt hätte.
02.03.2021, 15:47
(02.03.2021, 15:37)Gast23 schrieb:(02.03.2021, 14:32)Gast schrieb: Man bekommt aber idR eine Abschlagszahlung. Diese bekam ich wenige Tage nach Dienstantritt für 2 Monate im voraus. War ziemlich genau, am Ende gab es noch eine Nachzahlung von ca. 3 Euro. Also eigentlich ist der Lebensunterhalt gesichert (NRW)
Also bei mir (Hamm) war es so das es gute 2 Monate zur Abschlagszahlung gedauert hat. Diese enthielt dann tatsächlich 2 circa 2 Monate.
Anders ist es auch gar nicht möglich, da man seine Kontoverbindung etc erst am ersten Tag in der Behörde abgibt und nicht etwas vorher bei der Einstellung schon danach gefragt wird.
Danke für die Rückmeldung!
02.03.2021, 15:48
(02.03.2021, 12:44)Gast schrieb: Hallo,
Ich hab immer mal wieder gehört, dass man bei der Einstellung in die Justiz die ersten Bezüge erst so nach 2 - 3 Monaten bekommt. Ist da was dran? (Insbesondere NRW)
Ich habe in NRW mein Gehalt vom ersten Monat an erhalten.
Alle meine Kollegen auch. Kenne einen Fall bei dem es eine Abschlagszahlungs im ersten Monat gab, die aber nicht viel geringer ausgefallen ist als das eigentliche Gehalt.
02.03.2021, 16:39
(02.03.2021, 15:37)Gast23 schrieb:(02.03.2021, 14:32)Gast schrieb: Man bekommt aber idR eine Abschlagszahlung. Diese bekam ich wenige Tage nach Dienstantritt für 2 Monate im voraus. War ziemlich genau, am Ende gab es noch eine Nachzahlung von ca. 3 Euro. Also eigentlich ist der Lebensunterhalt gesichert (NRW)
Also bei mir (Hamm) war es so das es gute 2 Monate zur Abschlagszahlung gedauert hat. Diese enthielt dann tatsächlich 2 circa 2 Monate.
Anders ist es auch gar nicht möglich, da man seine Kontoverbindung etc erst am ersten Tag in der Behörde abgibt und nicht etwas vorher bei der Einstellung schon danach gefragt wird.
War bei mir (Düsseldorf) anders. Das LBV hat mich wenige Tage nach Erhalt der Einstellungsverfügung ( = etwa 6 Wochen vor Dienstantritt) angeschrieben. Da das LBV für alle zuständig ist, gehe ich davon aus, dass es keine generelle Antwort gibt, sondern dass manche mehr und andere weniger Glück mit der Bearbeitung haben
02.03.2021, 16:41
(02.03.2021, 16:39)Gast schrieb:(02.03.2021, 15:37)Gast23 schrieb:(02.03.2021, 14:32)Gast schrieb: Man bekommt aber idR eine Abschlagszahlung. Diese bekam ich wenige Tage nach Dienstantritt für 2 Monate im voraus. War ziemlich genau, am Ende gab es noch eine Nachzahlung von ca. 3 Euro. Also eigentlich ist der Lebensunterhalt gesichert (NRW)
Also bei mir (Hamm) war es so das es gute 2 Monate zur Abschlagszahlung gedauert hat. Diese enthielt dann tatsächlich 2 circa 2 Monate.
Anders ist es auch gar nicht möglich, da man seine Kontoverbindung etc erst am ersten Tag in der Behörde abgibt und nicht etwas vorher bei der Einstellung schon danach gefragt wird.
War bei mir (Düsseldorf) anders. Das LBV hat mich wenige Tage nach Erhalt der Einstellungsverfügung ( = etwa 6 Wochen vor Dienstantritt) angeschrieben. Da das LBV für alle zuständig ist, gehe ich davon aus, dass es keine generelle Antwort gibt, sondern dass manche mehr und andere weniger Glück mit der Bearbeitung haben
Kleine Korrektur, mir wurde das Sheet vom LBV direkt bei der GStA mitgegeben. Vom LBV kam dann nur noch die Bestätigung