26.02.2021, 12:31
(26.02.2021, 11:45)Gast schrieb: Hallo, ich bereite mich momentan auf das Referendariat vor, welches bei mir im April beginnen wird. Hierfür wiederhole ich das materielle Recht, sodass ich hier keine Schwierigkeiten haben werde. Nun habe ich aber schon des Öfteren gehört, dass die materiell-rechtlichen Anforderungen im zweiten Examen ganz andere sind, als im ersten Examen. Welche Themen aus dem ersten Examen sind denn nun für das zweite Examen relevanter und welche sind eher zu vernachlässigen? Vielen Dank für eure Antworten :-)
Ich weiß nicht, wo du dein Ref machst - ich spreche jetzt vorsichtshalber nur für NRW:
1. ÖR: Im zweiten Examen schreibt man ja nur noch im Verwaltungsrecht Klausuren, deswegen brauchst du StaatsOrga nicht wirklich zu wiederholen. Grundrechte sollte man natürlich schon irgendwie drauf haben, weil sie gerade bei Ermessenserwägungen oft relevant werden - die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde etwa kann man hingegen vernachlässigen. Generell würde ich Verwaltungsrecht + Staatshaftungsrecht wiederholen. Das gilt besonders, weil dir die Kommentare im VerwR weniger bringen als im ZR und StrafR.
2. ZR: Die Basics sollten sitzen. Ich würde (anders als vielleicht im 1. Examen) keine Sonderprobleme lernen - die kann man nämlich im Kommentar ohne Probleme nachschauen.
3. StrafR: Hier gilt das gleiche wie im ZR.
Ich wünsche dir alles Gute! Genieß die Zeit!
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Welches Wissen aus dem Studium braucht man im Ref nicht mehr? - von Gast - 26.02.2021, 11:45
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RE: Welches Wissen aus dem Studium braucht man im Ref nicht mehr? - von GastHH - 26.02.2021, 11:53
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