28.02.2021, 21:57
Sollte man die gängigen Definitionen auswendig können, da man nicht die Zeit hat, im Kommentar nach allem zu suchen? Ich denke da vor allem an Strafrecht...
28.02.2021, 22:09
(28.02.2021, 21:57)Gast schrieb: Sollte man die gängigen Definitionen auswendig können, da man nicht die Zeit hat, im Kommentar nach allem zu suchen? Ich denke da vor allem an Strafrecht...
mit der zeit kommt die geschwindigkeit. 20 bis 30 min sollte man sich immer für die kommentare zeit nehmen.
swp in der klausur IMMER nachschlagen, die anderen definitionen bringst du eh nur sehr sparsam und da reicht dein wissen vom studium - stichwort praxisstil
28.02.2021, 22:25
(28.02.2021, 21:57)Gast schrieb: Sollte man die gängigen Definitionen auswendig können, da man nicht die Zeit hat, im Kommentar nach allem zu suchen? Ich denke da vor allem an Strafrecht...
Im Zweifel hab ich die Definitionen ohnehin immer nochmal nachgeschlagen, also bringt das Lernen insoweit mE wenig. Mein Motto war immer: lieber 10 Minuten mehr im Kommentar und dafür am Ende zwei Seiten weniger abgeben als die anderen. Bei den abgegebenen Seiten war ich mir dann wenigstens sicher, dass es kein Käse war, sondern Hand und Fuß hatte. Ich hab aber ohnehin einen eher "schlanken" Klausurstil (wurde mir mehrfach in Korrekturen attestiert). hat für ein knappes schriftliches VB gereicht.
01.03.2021, 09:46
(28.02.2021, 22:25)Gast schrieb:(28.02.2021, 21:57)Gast schrieb: Sollte man die gängigen Definitionen auswendig können, da man nicht die Zeit hat, im Kommentar nach allem zu suchen? Ich denke da vor allem an Strafrecht...
Im Zweifel hab ich die Definitionen ohnehin immer nochmal nachgeschlagen, also bringt das Lernen insoweit mE wenig. Mein Motto war immer: lieber 10 Minuten mehr im Kommentar und dafür am Ende zwei Seiten weniger abgeben als die anderen. Bei den abgegebenen Seiten war ich mir dann wenigstens sicher, dass es kein Käse war, sondern Hand und Fuß hatte. Ich hab aber ohnehin einen eher "schlanken" Klausurstil (wurde mir mehrfach in Korrekturen attestiert). hat für ein knappes schriftliches VB gereicht.
Sehe ich ähnlich! Wie viele Seiten hast du denn so pro Klausur abgegeben bspw. im ZR? Ich bin da auch eher immer sparsam und in kleiner Schrift unterwegs...
01.03.2021, 09:58
Im Hinblick auf Definitionen solltet ihr eine Sache nicht vergessen: Ihr müsst die im Strafrecht spätestens in der mündlichen Prüfung wieder beherrschen. Denn dort steht euch der Fischer nicht zur Verfügung.
Klar kann man sich das nötige Wissen dann wieder draufschaffen, aber da der Aufwand eher überschaubar ist, halte ich es für besser, wenn man versucht, die Standard-Definitionen im Strafrecht im Kopf zu behalten. Das spart auch in den - zeitlich ja ohnehin sehr knapp bemessenen - S-Klausuren Zeit.
Klar kann man sich das nötige Wissen dann wieder draufschaffen, aber da der Aufwand eher überschaubar ist, halte ich es für besser, wenn man versucht, die Standard-Definitionen im Strafrecht im Kopf zu behalten. Das spart auch in den - zeitlich ja ohnehin sehr knapp bemessenen - S-Klausuren Zeit.
01.03.2021, 10:33
(01.03.2021, 09:46)Gast schrieb:(28.02.2021, 22:25)Gast schrieb:(28.02.2021, 21:57)Gast schrieb: Sollte man die gängigen Definitionen auswendig können, da man nicht die Zeit hat, im Kommentar nach allem zu suchen? Ich denke da vor allem an Strafrecht...
Im Zweifel hab ich die Definitionen ohnehin immer nochmal nachgeschlagen, also bringt das Lernen insoweit mE wenig. Mein Motto war immer: lieber 10 Minuten mehr im Kommentar und dafür am Ende zwei Seiten weniger abgeben als die anderen. Bei den abgegebenen Seiten war ich mir dann wenigstens sicher, dass es kein Käse war, sondern Hand und Fuß hatte. Ich hab aber ohnehin einen eher "schlanken" Klausurstil (wurde mir mehrfach in Korrekturen attestiert). hat für ein knappes schriftliches VB gereicht.
Sehe ich ähnlich! Wie viele Seiten hast du denn so pro Klausur abgegeben bspw. im ZR? Ich bin da auch eher immer sparsam und in kleiner Schrift unterwegs...
In den Probeklausuren lag ich rechtsgebietübergreifend meist irgendwo zwischen 16 - 22 Seiten, im Examen waren es dann zwischen 22-29 Seiten (lag daran, dass man hyperkonzentriert ist und nicht trödelt, vllt auch schneller und deshalb größer schreibt). Aber seitenanzahlen sind schall und rauch, bei anderer Schrift wären es vllt ganz andere seitenzahlen gewesen.
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
01.03.2021, 10:36
(01.03.2021, 09:58)Gast schrieb: Im Hinblick auf Definitionen solltet ihr eine Sache nicht vergessen: Ihr müsst die im Strafrecht spätestens in der mündlichen Prüfung wieder beherrschen. Denn dort steht euch der Fischer nicht zur Verfügung.
Klar kann man sich das nötige Wissen dann wieder draufschaffen, aber da der Aufwand eher überschaubar ist, halte ich es für besser, wenn man versucht, die Standard-Definitionen im Strafrecht im Kopf zu behalten. Das spart auch in den - zeitlich ja ohnehin sehr knapp bemessenen - S-Klausuren Zeit.
Das Lernen für die Klausuren (auch) an der Mündlichen auszurichten halte ich für komplett falsch. Dafür prüfen einzelne Prüfer zu unterschiedlich. In meiner strafrechtsprüfung wurde keine einzige Definition abgefragt und das war bereits nach den Protokollen völlig klar.
01.03.2021, 10:43
Mag sein, statistisch betrachtet ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schwerpunkt im materiellen Strafrecht liegt, aber sehr hoch.
01.03.2021, 10:53
Die Sache dürfte auch bundeslandabhängig sein. Bei uns ist - grade im Strafrecht - die Zeit schon extrem knapp, sodass man praktisch nur die Schwerpunkte nachschlagen kann. Kleinere Delikte, die man nur in 2-3 Sätzen behandelt, kann man da nicht nachschauen.
01.03.2021, 11:37
(01.03.2021, 09:58)Gast schrieb: Im Hinblick auf Definitionen solltet ihr eine Sache nicht vergessen: Ihr müsst die im Strafrecht spätestens in der mündlichen Prüfung wieder beherrschen. Denn dort steht euch der Fischer nicht zur Verfügung.
Fun fact: In meiner mündlichen Prüfung kam überhaupt kein materielles Strafrecht dran.