22.02.2021, 14:01
Interessieren jemanden wirklich Flüchtigkeitsfehler oder Rechtschreibfehler?
Mal ein Komma zu wenig. Oder auf Seite 10 ein Satz unlogisch...
Interessiert doch niemanden oder? Auf den klagen bzw. Repliken/dupliken sind regelmäßig solche Fehler auch von gegnerischen Anwälten zu lesen (auch gk)
Also wie ist das bei euch?
Mal ein Komma zu wenig. Oder auf Seite 10 ein Satz unlogisch...
Interessiert doch niemanden oder? Auf den klagen bzw. Repliken/dupliken sind regelmäßig solche Fehler auch von gegnerischen Anwälten zu lesen (auch gk)
Also wie ist das bei euch?
22.02.2021, 14:08
(22.02.2021, 14:01)Gast schrieb: Interessieren jemanden wirklich Flüchtigkeitsfehler oder Rechtschreibfehler?
Mal ein Komma zu wenig. Oder auf Seite 10 ein Satz unlogisch...
Interessiert doch niemanden oder? Auf den klagen bzw. Repliken/dupliken sind regelmäßig solche Fehler auch von gegnerischen Anwälten zu lesen (auch gk)
Also wie ist das bei euch?
Je nachdem, aus welcher Perspektive man das beurteilt. Kleine Flüchtigkeitsfehler sind zwar auch zu vermeiden, aber kein Skandal. Gehäufte oder systematische Schreibschwächen (dass/das, seit/seid) über mehrere Absätze/Seiten, sind durchaus Anlass zur Sorge.
Den Mandanten interessiert es wohl, wenn der Schriftsatz den sprachlichen Aufbau eines Sonderschülers aufweist.
Dem Richter ist sowas meist egal, solange die Schriftsätze lesbar sind und nicht völlig missraten sind.
Die Gegenseite macht sich, in Anwesenheit des Mandanten, gerne mal darüber lustig, um sich selbst aufzuwerten, indem sie die Gegenseite durch die Hinweise auf die Fehler herabwertet. Vorausgesetzt, die Gegenseite erkennt die Fehler überhaupt.
Und letztlich sollte es jeden gewissenhaften Juristen interessieren, dass seine Schriftsätze sprachlich nicht negativ auffallen, schließlich ist die Sprache unser Werkzeug.
Wer eine schlechte Rechtschreibung offenbart, lässt Zweifel an der fachlichen Eignung entstehen, ob berechtigt oder nicht.
22.02.2021, 14:55
(22.02.2021, 14:08)Gast schrieb:(22.02.2021, 14:01)Gast schrieb: Interessieren jemanden wirklich Flüchtigkeitsfehler oder Rechtschreibfehler?
Mal ein Komma zu wenig. Oder auf Seite 10 ein Satz unlogisch...
Interessiert doch niemanden oder? Auf den klagen bzw. Repliken/dupliken sind regelmäßig solche Fehler auch von gegnerischen Anwälten zu lesen (auch gk)
Also wie ist das bei euch?
Je nachdem, aus welcher Perspektive man das beurteilt. Kleine Flüchtigkeitsfehler sind zwar auch zu vermeiden, aber kein Skandal. Gehäufte oder systematische Schreibschwächen (dass/das, seit/seid) über mehrere Absätze/Seiten, sind durchaus Anlass zur Sorge.
Den Mandanten interessiert es wohl, wenn der Schriftsatz den sprachlichen Aufbau eines Sonderschülers aufweist.
Dem Richter ist sowas meist egal, solange die Schriftsätze lesbar sind und nicht völlig missraten sind.
Die Gegenseite macht sich, in Anwesenheit des Mandanten, gerne mal darüber lustig, um sich selbst aufzuwerten, indem sie die Gegenseite durch die Hinweise auf die Fehler herabwertet. Vorausgesetzt, die Gegenseite erkennt die Fehler überhaupt.
Und letztlich sollte es jeden gewissenhaften Juristen interessieren, dass seine Schriftsätze sprachlich nicht negativ auffallen, schließlich ist die Sprache unser Werkzeug.
Wer eine schlechte Rechtschreibung offenbart, lässt Zweifel an der fachlichen Eignung entstehen, ob berechtigt oder nicht.
Ich sehe das etwas anders, vertrete in der Hinsicht aber sicherlich eine Mindermeinung: Für mich dient die Sprache primär der Kommunikation - das Wichtigste ist, dass der Adressat das versteht, was der Absender meint. Insofern stören mich bloße Rechtschreibfehler selten; die beste Juristin, die ich kenne, ist Legasthenikerin.
22.02.2021, 15:14
Kleinere Komma- oder Tippfehler können mal vorkommen. Häufen sie sich jedoch oder offenbaren sich systematische Fehler, führen sie zu Zweifeln an der Kompetenz des Verfassers.
22.02.2021, 15:18
Es kommt, wie so oft, darauf an. Ist erkennbar, dass es sich um vereinzelte Flüchtigkeitsfehler handelt, ist es egal. Wenn sich Fehler häufen, geht damit normalerweise aber auch die Lesbarkeit flöten. Das nervt dann. Gleiches gilt, wenn die Grammatik nicht stimmt. Mal eine falsche Deklination oder Verwechslungen von Indikativ und Konjunktiv stören, wenn sie vereinzelt vorkommen, selten. Das gilt ebenso für Zeitsprünge. Was aber wirklich schrecklich ist, sind Schriftsätze, die ewig lange Sätze und verworrene Gedanken mit dem gehäuften Auftreten der oben genannten Fehler verbinden. Das ist dann einfach Faulheit.
22.02.2021, 16:02
Rechtschreibfehler usw. stören mich zwar selten. Sie machen aber durchaus einen schlechten Eindruck und lassen je nach Art und oder Häufigkeit auch an der Kompetenz des Verfassers zweifeln. Manche Schriftsätze sind allerdings auch offensichtlich so schnell zusammengestrickt, dass falsche Rechtschreibung noch das geringste Übel ist. Am schlimmsten sind Anwälte, die nicht strukturiert den Sachverhalt darstellen können (oder wollen?), aber das ganze dann doch noch nicht so unsubstantiiert ist und man sich also da durchschlagen muss. Oder zig mal das gleiche schreiben, obwohl weniger in den meisten Fällen mehr wäre.
26.02.2021, 03:08
(22.02.2021, 14:01)Gast schrieb: Interessieren jemanden wirklich Flüchtigkeitsfehler oder Rechtschreibfehler?
Mal ein Komma zu wenig. Oder auf Seite 10 ein Satz unlogisch...
Interessiert doch niemanden oder? Auf den klagen bzw. Repliken/dupliken sind regelmäßig solche Fehler auch von gegnerischen Anwälten zu lesen (auch gk)
Also wie ist das bei euch?
passiert mir andauernd. auch nach mehrmaligem korrekturlesen. :D
26.02.2021, 08:43
(26.02.2021, 03:08)Staatsanodergewalt schrieb:(22.02.2021, 14:01)Gast schrieb: Interessieren jemanden wirklich Flüchtigkeitsfehler oder Rechtschreibfehler?
Mal ein Komma zu wenig. Oder auf Seite 10 ein Satz unlogisch...
Interessiert doch niemanden oder? Auf den klagen bzw. Repliken/dupliken sind regelmäßig solche Fehler auch von gegnerischen Anwälten zu lesen (auch gk)
Also wie ist das bei euch?
passiert mir andauernd. auch nach mehrmaligem korrekturlesen. :D
Gott sei Dank. Dachte schon bin der einzige. Dabei sind gegnerische Schriftsätze voll
Davon.