18.02.2021, 21:19
(18.02.2021, 17:32)Gast schrieb:(18.02.2021, 15:33)Gast schrieb:(18.02.2021, 15:30)Gast schrieb:(18.02.2021, 14:58)Gast schrieb: Was ist mit folgendem Szenario: Mann entfernt (unbemerkt) das Kondom beim Sex ("Stealthing"), wird strafrechtlich geahndet.
Frau sagt dem Mann, sie nimmt die Pille, hat sie aber in Wahrheit "vergessen" (war halt eine Unachtsamkeit).
nach was ist dieses stealthing denn strafbar? wenn da keine krankheiten bei rum kommen fällt mir da nichts ein.
"Der 4. Strafsenat des Kammergerichts hatte als erstes Oberlandesgericht über die Frage der Strafbarkeit des sog. Stealthings (heimliches Abstreifen des Kondoms beim Geschlechtsverkehr) zu befinden. In ihrem Beschluss vom 27. Juli 2020 haben die Richter entschieden, dass das sog. Stealthing jedenfalls dann den Tatbestand des sexuellen Übergriffs gemäß § 177 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt, wenn der Täter das Opfer nicht nur gegen dessen Willen in ungeschützter Form penetriert, sondern im weiteren Verlauf dieses ungeschützten Geschlechtsverkehrs darüber hinaus in den Körper des bzw. der Geschädigten ejakuliert. Nur über diesen konkreten Fall hatte der Senat zu entscheiden. Damit ist also noch keine Entscheidung darüber gefallen, wie das sog. Stealthing zu beurteilen wäre, wenn es zu keiner Ejakulation kommt."
Ist doch nicht mal ne höchstrichterliche Entscheidung sondern nur ne Entscheidung des KAmmergerichts. Seit wann zitiert man seriös aus Rechtsprechung eines OLGs?
Meint er das ernst?
18.02.2021, 22:53
(18.02.2021, 21:19)Gast schrieb:(18.02.2021, 17:32)Gast schrieb:(18.02.2021, 15:33)Gast schrieb:(18.02.2021, 15:30)Gast schrieb:(18.02.2021, 14:58)Gast schrieb: Was ist mit folgendem Szenario: Mann entfernt (unbemerkt) das Kondom beim Sex ("Stealthing"), wird strafrechtlich geahndet.
Frau sagt dem Mann, sie nimmt die Pille, hat sie aber in Wahrheit "vergessen" (war halt eine Unachtsamkeit).
nach was ist dieses stealthing denn strafbar? wenn da keine krankheiten bei rum kommen fällt mir da nichts ein.
"Der 4. Strafsenat des Kammergerichts hatte als erstes Oberlandesgericht über die Frage der Strafbarkeit des sog. Stealthings (heimliches Abstreifen des Kondoms beim Geschlechtsverkehr) zu befinden. In ihrem Beschluss vom 27. Juli 2020 haben die Richter entschieden, dass das sog. Stealthing jedenfalls dann den Tatbestand des sexuellen Übergriffs gemäß § 177 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt, wenn der Täter das Opfer nicht nur gegen dessen Willen in ungeschützter Form penetriert, sondern im weiteren Verlauf dieses ungeschützten Geschlechtsverkehrs darüber hinaus in den Körper des bzw. der Geschädigten ejakuliert. Nur über diesen konkreten Fall hatte der Senat zu entscheiden. Damit ist also noch keine Entscheidung darüber gefallen, wie das sog. Stealthing zu beurteilen wäre, wenn es zu keiner Ejakulation kommt."
Ist doch nicht mal ne höchstrichterliche Entscheidung sondern nur ne Entscheidung des KAmmergerichts. Seit wann zitiert man seriös aus Rechtsprechung eines OLGs?
Meint er das ernst?
keine Ahnung... welcher Mann sollte auch nur das geringste Interesse daran haben, sowas abzuziehen?
und wer findet den Wortwitz?
19.02.2021, 09:37
Wäre dafür, die Corona RAF endlich härter zu bestrafen (also für Dinge wie Maske nicht oder falsch auf Setzen, im Winter zu rodeln, das Infragestellen der Maßnahmen etc.)
19.02.2021, 10:22
Wissenschaftlich fundiert und jenseits des für diese Debatte typischen Schwarz/Weiß Denkens gibt es dazu einen lesenswerten Aufsatz von Tonio Walter in der JZ, Die Vergeltungsidee als Grenze des Strafrechts, 2019, 649