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  5. "überdurchschnittliches" Examen??
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Antworten

 
"überdurchschnittliches" Examen??
Kim
Unregistered
 
#1
30.01.2021, 00:45
Hallo,
ich bin auf der Suche nach einem Job als Wiss. Mit. und frage mich folgendes:
wenn Kanzleien schreiben, dass man das Examen mit „überdurchschnittlichem Erfolg“ bestanden haben muss, welche Note ist dann genau gemeint? Geht es hier dann immer um Prädikat oder wofür steht das „überdurchschnittlich“?
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Gast
Unregistered
 
#2
30.01.2021, 00:54
Na ja, man sollte halt über dem Durchschnitt liegen, also schon so 6+ oder 6,5 haben
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Gast
Unregistered
 
#3
30.01.2021, 02:06
alles über 5,5 (Schnitt im 1.)
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Gast
Unregistered
 
#4
30.01.2021, 11:25
Kann alles heißen
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Gast
Unregistered
 
#5
30.01.2021, 11:29
überdurchschnittlich heißt gar nichts. Einfach bewerben. Wer so dumme Formulierungen benutzt will nur nicht offenlegen, dass er jeden einstellt.
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Gast
Unregistered
 
#6
30.01.2021, 11:50
Das ist genau blöd wie „leistungsgerechte Vergütung“
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Gast
Unregistered
 
#7
30.01.2021, 16:27
Hab mich mal auf ne überdurchschnittlich Stelle beworben und hatte n Vorstellungsgespräch mit 2 x5,x.
Bedeutet also nichts.
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Gast
Unregistered
 
#8
30.01.2021, 16:33
(30.01.2021, 00:45)Kim schrieb:  Hallo,
ich bin auf der Suche nach einem Job als Wiss. Mit. und frage mich folgendes:
wenn Kanzleien schreiben, dass man das Examen mit „überdurchschnittlichem Erfolg“ bestanden haben muss, welche Note ist dann genau gemeint? Geht es hier dann immer um Prädikat oder wofür steht das „überdurchschnittlich“?

Die Formulierung wird bewusst gewählt, weil keiner weiß was das heißen soll. Offiziell ist VB in der Notensprache „überdurchschnittlich“. In der Realität ist schon so 6,5 überdurchschnittlich. 

Einfach bewerben.
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Gast
Unregistered
 
#9
30.01.2021, 18:11
einfach bewerben.

Wenn die VBs wollen schreiben die es deutlicher rein "weit überdurchschnittliche Leistungen in beiden Examen"
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Kim
Unregistered
 
#10
30.01.2021, 19:12
Danke an alle für eure antworten!!! Das hilft mir auf jeden Fall weiter!!!
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