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Parteiverrat
Gast
Unregistered
 
#1
21.01.2021, 14:19
Muss man als Anwalt auch außerhalb der Verhandlung immer zu seinem Mandanten bzw einer für ihn günstigen Rechtsauslegung stehen?

Hatte das zuletzt (bin angestellter RA) bei viel zu vielen Fällen viel zu oft (Altfälle von Kollegen wo ich dann zum Termin musste):

Kläger reicht Klage ein, die - objektiv betrachtet - komplett gewonnen ist. Der eindeutige Wortlaut des Gesetzes - der zudem noch von BT Drucksachen gestützt wird - spricht für den Kläger. Mandant will natürlich trotzdem nicht anerkennen. Jetzt steht man da vor Gericht und ist gezwungen, das, was sich der Kollege als "Gegenargumentation" ersichtlich aus den Fingern gesogen hat, mit Selbstbewusstsein und dem Brustton der Überzeugung zu vertreten. Natürlich zeigt der Gegner und ggf. auch das Gericht einem sogleich die offenkundigen Schwächen der eigenen Rechtsauffassung auf. Tapfer bleibt man trotzdem standhaft, weiß aber auch, dass die Gegenseite KOMPLETT im Recht ist, das Gesetz auf ihrer Seite hat und evident die richtige Rechtsauffassung vertritt. Bei der Gegenrede erntet man dann mitleidige Blicke (oder fängt sich auch in Schriftsätzen spitze Bemerkungen, welche die eigene Intelligenz und juristische Qualität in Zweifel ziehen).

Im Ergebnis steht man da wie ein 2xa Loserjurist, obwohl man eigentlich voll drin ist in der Materie und das Rechtsproblem gedanklich durchdrungen hat.

Dass man in der Verhandlung zum Mandanten stehen muss ist ja klar. Aber darf man wenigstens danach - entschuldigend mit den Schultern zuckend - sowas sagen wie "Sie haben natürlich vollkommen Recht, wissen wir beide. Aber ich musste das jetzt natürlich so darstellen auch wenns Bullshit ist").

Dieser Drang kundzutun kein juristischer Vollidiot zu sein ist so unendlich stark in mir. Bislang konnte ich ihn aber zum Glück immer unterdrücken.
Trotzdem triggert es mich UNFASSBAR.


JEDES FUCKING MAL  :D


Kennt das wer? Wie handhabt ihr das?
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Gast 123
Unregistered
 
#2
21.01.2021, 14:25
Bitte bitte lass das. Das wäre ja noch armseliger.
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Gast
Unregistered
 
#3
21.01.2021, 14:43
(21.01.2021, 14:19)Gast schrieb:  Muss man als Anwalt auch außerhalb der Verhandlung immer zu seinem Mandanten bzw einer für ihn günstigen Rechtsauslegung stehen?

Hatte das zuletzt (bin angestellter RA) bei viel zu vielen Fällen viel zu oft (Altfälle von Kollegen wo ich dann zum Termin musste):

Kläger reicht Klage ein, die - objektiv betrachtet - komplett gewonnen ist. Der eindeutige Wortlaut des Gesetzes - der zudem noch von BT Drucksachen gestützt wird - spricht für den Kläger. Mandant will natürlich trotzdem nicht anerkennen. Jetzt steht man da vor Gericht und ist gezwungen, das, was sich der Kollege als "Gegenargumentation" ersichtlich aus den Fingern gesogen hat, mit Selbstbewusstsein und dem Brustton der Überzeugung zu vertreten. Natürlich zeigt der Gegner und ggf. auch das Gericht einem sogleich die offenkundigen Schwächen der eigenen Rechtsauffassung auf. Tapfer bleibt man trotzdem standhaft, weiß aber auch, dass die Gegenseite KOMPLETT im Recht ist, das Gesetz auf ihrer Seite hat und evident die richtige Rechtsauffassung vertritt. Bei der Gegenrede erntet man dann mitleidige Blicke (oder fängt sich auch in Schriftsätzen spitze Bemerkungen, welche die eigene Intelligenz und juristische Qualität in Zweifel ziehen).

Im Ergebnis steht man da wie ein 2xa Loserjurist, obwohl man eigentlich voll drin ist in der Materie und das Rechtsproblem gedanklich durchdrungen hat.

Dass man in der Verhandlung zum Mandanten stehen muss ist ja klar. Aber darf man wenigstens danach - entschuldigend mit den Schultern zuckend - sowas sagen wie "Sie haben natürlich vollkommen Recht, wissen wir beide. Aber ich musste das jetzt natürlich so darstellen auch wenns Bullshit ist").

Dieser Drang kundzutun kein juristischer Vollidiot zu sein ist so unendlich stark in mir. Bislang konnte ich ihn aber zum Glück immer unterdrücken.
Trotzdem triggert es mich UNFASSBAR.


JEDES FUCKING MAL  :D


Kennt das wer? Wie handhabt ihr das?

Es gehört zum Job eines Anwalts offensichtlichen Nonsens zu vertreten, wenn der Mandat das trotz gegenteiliger Beratung will. Da muss man aushalten und passiert die wirklich überall auch bei großen Mandanten.
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Gast
Unregistered
 
#4
21.01.2021, 15:05
(21.01.2021, 14:19)Gast schrieb:  Muss man als Anwalt auch außerhalb der Verhandlung immer zu seinem Mandanten bzw einer für ihn günstigen Rechtsauslegung stehen?

Hatte das zuletzt (bin angestellter RA) bei viel zu vielen Fällen viel zu oft (Altfälle von Kollegen wo ich dann zum Termin musste):

Kläger reicht Klage ein, die - objektiv betrachtet - komplett gewonnen ist. Der eindeutige Wortlaut des Gesetzes - der zudem noch von BT Drucksachen gestützt wird - spricht für den Kläger. Mandant will natürlich trotzdem nicht anerkennen. Jetzt steht man da vor Gericht und ist gezwungen, das, was sich der Kollege als "Gegenargumentation" ersichtlich aus den Fingern gesogen hat, mit Selbstbewusstsein und dem Brustton der Überzeugung zu vertreten. Natürlich zeigt der Gegner und ggf. auch das Gericht einem sogleich die offenkundigen Schwächen der eigenen Rechtsauffassung auf. Tapfer bleibt man trotzdem standhaft, weiß aber auch, dass die Gegenseite KOMPLETT im Recht ist, das Gesetz auf ihrer Seite hat und evident die richtige Rechtsauffassung vertritt. Bei der Gegenrede erntet man dann mitleidige Blicke (oder fängt sich auch in Schriftsätzen spitze Bemerkungen, welche die eigene Intelligenz und juristische Qualität in Zweifel ziehen).

Im Ergebnis steht man da wie ein 2xa Loserjurist, obwohl man eigentlich voll drin ist in der Materie und das Rechtsproblem gedanklich durchdrungen hat.

Dass man in der Verhandlung zum Mandanten stehen muss ist ja klar. Aber darf man wenigstens danach - entschuldigend mit den Schultern zuckend - sowas sagen wie "Sie haben natürlich vollkommen Recht, wissen wir beide. Aber ich musste das jetzt natürlich so darstellen auch wenns Bullshit ist").

Dieser Drang kundzutun kein juristischer Vollidiot zu sein ist so unendlich stark in mir. Bislang konnte ich ihn aber zum Glück immer unterdrücken.
Trotzdem triggert es mich UNFASSBAR.


JEDES FUCKING MAL  :D


Kennt das wer? Wie handhabt ihr das?

1. Was Du beschreibst, hat nichts - nicht mal im weitesten Sinne - etwas mit dem Begriff Parteiverrat zu tun.

2. Du schuldest als Anwalt eine kunstgerechte Geschäftsbesorgung und nicht das Verbreiten von Bullshit. Schon gar nicht mit Verve in der mündlichen Hauptverhandlung. Wenn dein Kollege aus der Not oder aus Unverstand juristischen Nonsense verzapft hat, besteht kein Anlass diesen in der mündlichen Verhandlung auch noch groß breitzutreten. Wenn nichts zu gewinnen ist, Antrag stellen und fertig. Alles andere verschwendet nur die Zeit aller Beteiligten.

3. Ich käme nie auf die Idee mich vor Kollegen oder dem Gericht für irgendwelche Schriftsätze zu rechtfertigen. Du solltest mal an deinem Selbstbewusstsein arbeiten.
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Gast
Unregistered
 
#5
21.01.2021, 15:07
(21.01.2021, 15:05)Gast schrieb:  
(21.01.2021, 14:19)Gast schrieb:  Muss man als Anwalt auch außerhalb der Verhandlung immer zu seinem Mandanten bzw einer für ihn günstigen Rechtsauslegung stehen?

Hatte das zuletzt (bin angestellter RA) bei viel zu vielen Fällen viel zu oft (Altfälle von Kollegen wo ich dann zum Termin musste):

Kläger reicht Klage ein, die - objektiv betrachtet - komplett gewonnen ist. Der eindeutige Wortlaut des Gesetzes - der zudem noch von BT Drucksachen gestützt wird - spricht für den Kläger. Mandant will natürlich trotzdem nicht anerkennen. Jetzt steht man da vor Gericht und ist gezwungen, das, was sich der Kollege als "Gegenargumentation" ersichtlich aus den Fingern gesogen hat, mit Selbstbewusstsein und dem Brustton der Überzeugung zu vertreten. Natürlich zeigt der Gegner und ggf. auch das Gericht einem sogleich die offenkundigen Schwächen der eigenen Rechtsauffassung auf. Tapfer bleibt man trotzdem standhaft, weiß aber auch, dass die Gegenseite KOMPLETT im Recht ist, das Gesetz auf ihrer Seite hat und evident die richtige Rechtsauffassung vertritt. Bei der Gegenrede erntet man dann mitleidige Blicke (oder fängt sich auch in Schriftsätzen spitze Bemerkungen, welche die eigene Intelligenz und juristische Qualität in Zweifel ziehen).

Im Ergebnis steht man da wie ein 2xa Loserjurist, obwohl man eigentlich voll drin ist in der Materie und das Rechtsproblem gedanklich durchdrungen hat.

Dass man in der Verhandlung zum Mandanten stehen muss ist ja klar. Aber darf man wenigstens danach - entschuldigend mit den Schultern zuckend - sowas sagen wie "Sie haben natürlich vollkommen Recht, wissen wir beide. Aber ich musste das jetzt natürlich so darstellen auch wenns Bullshit ist").

Dieser Drang kundzutun kein juristischer Vollidiot zu sein ist so unendlich stark in mir. Bislang konnte ich ihn aber zum Glück immer unterdrücken.
Trotzdem triggert es mich UNFASSBAR.


JEDES FUCKING MAL  :D


Kennt das wer? Wie handhabt ihr das?

1. Was Du beschreibst, hat nichts - nicht mal im weitesten Sinne - etwas mit dem Begriff Parteiverrat zu tun.

2. Du schuldest als Anwalt eine kunstgerechte Geschäftsbesorgung und nicht das Verbreiten von Bullshit. Schon gar nicht mit Verve in der mündlichen Hauptverhandlung. Wenn dein Kollege aus der Not oder aus Unverstand juristischen Nonsense verzapft hat, besteht kein Anlass diesen in der mündlichen Verhandlung auch noch groß breitzutreten. Wenn nichts zu gewinnen ist, Antrag stellen und fertig. Alles andere verschwendet nur die Zeit aller Beteiligten.

3. Ich käme nie auf die Idee mich vor Kollegen oder dem Gericht für irgendwelche Schriftsätze zu rechtfertigen. Du solltest mal an deinem Selbstbewusstsein arbeiten.


Wenn der Mandant dabei ist, muss wohl oder übel nach Hinweis auf die vergeblichen Rechtsaussichten aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine schauspielerische Verteidigung erfolgen, um den Mandanten auch für zukünftige Mandate zu erhalten....
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Gast
Unregistered
 
#6
21.01.2021, 15:19
(21.01.2021, 15:07)Gast schrieb:  
(21.01.2021, 15:05)Gast schrieb:  
(21.01.2021, 14:19)Gast schrieb:  Muss man als Anwalt auch außerhalb der Verhandlung immer zu seinem Mandanten bzw einer für ihn günstigen Rechtsauslegung stehen?

Hatte das zuletzt (bin angestellter RA) bei viel zu vielen Fällen viel zu oft (Altfälle von Kollegen wo ich dann zum Termin musste):

Kläger reicht Klage ein, die - objektiv betrachtet - komplett gewonnen ist. Der eindeutige Wortlaut des Gesetzes - der zudem noch von BT Drucksachen gestützt wird - spricht für den Kläger. Mandant will natürlich trotzdem nicht anerkennen. Jetzt steht man da vor Gericht und ist gezwungen, das, was sich der Kollege als "Gegenargumentation" ersichtlich aus den Fingern gesogen hat, mit Selbstbewusstsein und dem Brustton der Überzeugung zu vertreten. Natürlich zeigt der Gegner und ggf. auch das Gericht einem sogleich die offenkundigen Schwächen der eigenen Rechtsauffassung auf. Tapfer bleibt man trotzdem standhaft, weiß aber auch, dass die Gegenseite KOMPLETT im Recht ist, das Gesetz auf ihrer Seite hat und evident die richtige Rechtsauffassung vertritt. Bei der Gegenrede erntet man dann mitleidige Blicke (oder fängt sich auch in Schriftsätzen spitze Bemerkungen, welche die eigene Intelligenz und juristische Qualität in Zweifel ziehen).

Im Ergebnis steht man da wie ein 2xa Loserjurist, obwohl man eigentlich voll drin ist in der Materie und das Rechtsproblem gedanklich durchdrungen hat.

Dass man in der Verhandlung zum Mandanten stehen muss ist ja klar. Aber darf man wenigstens danach - entschuldigend mit den Schultern zuckend - sowas sagen wie "Sie haben natürlich vollkommen Recht, wissen wir beide. Aber ich musste das jetzt natürlich so darstellen auch wenns Bullshit ist").

Dieser Drang kundzutun kein juristischer Vollidiot zu sein ist so unendlich stark in mir. Bislang konnte ich ihn aber zum Glück immer unterdrücken.
Trotzdem triggert es mich UNFASSBAR.


JEDES FUCKING MAL  :D


Kennt das wer? Wie handhabt ihr das?

1. Was Du beschreibst, hat nichts - nicht mal im weitesten Sinne - etwas mit dem Begriff Parteiverrat zu tun.

2. Du schuldest als Anwalt eine kunstgerechte Geschäftsbesorgung und nicht das Verbreiten von Bullshit. Schon gar nicht mit Verve in der mündlichen Hauptverhandlung. Wenn dein Kollege aus der Not oder aus Unverstand juristischen Nonsense verzapft hat, besteht kein Anlass diesen in der mündlichen Verhandlung auch noch groß breitzutreten. Wenn nichts zu gewinnen ist, Antrag stellen und fertig. Alles andere verschwendet nur die Zeit aller Beteiligten.

3. Ich käme nie auf die Idee mich vor Kollegen oder dem Gericht für irgendwelche Schriftsätze zu rechtfertigen. Du solltest mal an deinem Selbstbewusstsein arbeiten.


Wenn der Mandant dabei ist, muss wohl oder übel nach Hinweis auf die vergeblichen Rechtsaussichten aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine schauspielerische Verteidigung erfolgen, um den Mandanten auch für zukünftige Mandate zu erhalten....


Da muss aber schon einiges zusammenkommen. Aussichtslose Rechtsverteidigung + sturer/kostenunsensibler Mandant + Mandant, der mit zur Verhandlung dackelt, um sich das Massaker persönlich anzusehen. Hatte ich persönlich noch nicht. Aber bin auch noch nicht so lang dabei. :D

Würde dann trotzdem versuchen, die Sache kurz und schmerzlos zu halten.
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Gast
Unregistered
 
#7
21.01.2021, 15:34
In solchen Fällen kündigt man als redlicher Anwalt das Mandat oder nimmt die Prozessvertretung erst gar nicht an, es sei denn es besteht die Chance auf einen Vergleich oder wenn der Mandant lediglich Zeit verschafft haben will. Letzteres kommt bei SG oder VG Verfahren gern mal vor. 

Andernfalls leidet auf lange Sicht der Ruf, sowohl bei Gericht, als auch bei Mandanten, denn man verliert ja nur. Mein ehemaliger Ausbilder (LG) hat dich damals immer drüber lustig gemacht.
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Gast
Unregistered
 
#8
21.01.2021, 15:36
Es kommt noch hinzu, dass Du ja Deinen Mandanten vertrittst und nicht die Gegenseite oder das Gericht.
Wenn Du so ein Verhalten (beim Gericht "entschuldigen") an den Tag legst, und der Mandant bekommt das mit, wird die Chance recht hoch sein, dass er (wenn er so ein Verf. durchziehen möchte, mag er ja eine entsprechende Persönlichkeitsstruktur haben) Dich zum Sündenbock macht und dann einen neuen Anwalt sucht (der auch alles annimmt) und Dich verklagt.
Klärst Du ihn aber umfassend und nachdrücklich auf, gibst aber vor Gericht dennoch alles und verlierst am Ende (erwartbar), denkt sich der oft (zumindest insgeheim), dass Du Recht hattest und was für ein guter Anwalt Du doch bist (und kommt wieder bzw. erzählts rum), oder schiebt jedenfalls die Schuld aufs Gericht/den Gegner.
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Gast
Unregistered
 
#9
21.01.2021, 15:47
(21.01.2021, 15:34)Gast schrieb:  In solchen Fällen kündigt man als redlicher Anwalt das Mandat oder nimmt die Prozessvertretung erst gar nicht an, es sei denn es besteht die Chance auf einen Vergleich oder wenn der Mandant lediglich Zeit verschafft haben will. Letzteres kommt bei SG oder VG Verfahren gern mal vor. 

Andernfalls leidet auf lange Sicht der Ruf, sowohl bei Gericht, als auch bei Mandanten, denn man verliert ja nur. Mein ehemaliger Ausbilder (LG) hat dich damals immer drüber lustig gemacht.

Richtig, allerdings beschreibt der TE ja eine bestimmte Konstellation, wo das Mandat bereits angenommen und bearbeitet wurde.

Da fänd ich es unredlich, das Mandat zu kündigen, was dazu führen würde, dass sich der Mandant anderweitig um eine rechtliche Vertretung kümmern und die doppelte Verfahrensgebühr berappen müsste.

Alles natürlich unter der Prämisse, dass der Mandant einem nicht blöd kommt und darauf besteht irgendwelchen Unsinn zu verzapfen oder ähnliches. Dann ist er selbst schuld.
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Gast
Unregistered
 
#10
21.01.2021, 16:51
Augen auf bei der Berufswahl...Als Richter hat man das Problem nicht. Bitte liebe Anwälte....Lasst eure Rechtsauffassung weg. Die Richterschaft hat idR super Examina und brauch euch nicht für die Rechtsanwendung. Tragt den Sachverhalt vor. Macht eure Beweisangebote und beschränkt euch auf schlüssigen bzw. erheblichen Vortrag
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