17.01.2021, 11:43
Hallo liebe Leute,
dieser Post richtet sich inbesondere an diejnigen, die ihr Examen schon geschrieben haben. Wie oft kam es wirklich vor, dass ihr in den Klausuren saßt und gedacht habt "Ah, das erinnere ich, das stand so im Skript XY!" ? Ich lese hier nämlich des Öfteren, dass die ganze Lernerei, insbesondere für das mat. Recht, einfach im Hinblick auf die Klauuren nichts gebracht hat, weil man entweder eh ein komplett unbekanntes Problem bekommt oder man ohnehin im Kommentar nachschaut. Also wozu sollte man sich 1000+ Seiten materielles Recht geben? Hat da jemand Erfahrungswerte zu?
Liebe Grüße und schönen Sonntag an Alle.
dieser Post richtet sich inbesondere an diejnigen, die ihr Examen schon geschrieben haben. Wie oft kam es wirklich vor, dass ihr in den Klausuren saßt und gedacht habt "Ah, das erinnere ich, das stand so im Skript XY!" ? Ich lese hier nämlich des Öfteren, dass die ganze Lernerei, insbesondere für das mat. Recht, einfach im Hinblick auf die Klauuren nichts gebracht hat, weil man entweder eh ein komplett unbekanntes Problem bekommt oder man ohnehin im Kommentar nachschaut. Also wozu sollte man sich 1000+ Seiten materielles Recht geben? Hat da jemand Erfahrungswerte zu?
Liebe Grüße und schönen Sonntag an Alle.
17.01.2021, 12:16
Ich hatte schon ein paar dieser "Erinnerungseffekte", auch wenn überwiegend unbekannte Probleme im materiellen Recht kamen oder im Strafrecht z.B. nur Delikte, die ich nicht schwerpunktmäßig gelernt hatte. In der Revisionsklausur z.B. habe ich mich konkret an eine Karteikarte erinnert, die ich auf Grundlage des Buchs von Russack erstellt hatte, was mir dann auch geholfen hat. In den zivilrechtlichen Klausuren habe ich mich ein paar Mal konkret an das Kaiser-Skript erinnert hinsichtlich der Schwerpunktsetzung. Ich habe also bestimmte Stellen der Klausur bewusst besonders ausgeführt und für die Obersätze Passagen aus dem Palandt abgeschrieben, weil ich aus dem Skript wusste, dass diese Stellen in aller Regel Klausurschwerpunkte sind.
Was mir aber in den Klausuren tatsächlich nichts gebracht hat oder hätte, waren auswendig gelernte materiell-rechtliche Einzelprobleme. Aber die Skripten haben mir geholfen, um nach längerer Pause zwischen 1. Examen und Ref wieder in den Stoff reinzukommen, ein Gefühl dafür zu bekommen, was im 2. Examen wichtig ist, mir die Grundlagen wieder ins Gedächtnis zu rufen und mir vor allem die relevanten Normen immer wieder anzusehen und wichtige Stellen im Kommentar zu finden. Sie sind letztlich aber nur ein Baustein der Examensvorbereitung.
Was mir aber in den Klausuren tatsächlich nichts gebracht hat oder hätte, waren auswendig gelernte materiell-rechtliche Einzelprobleme. Aber die Skripten haben mir geholfen, um nach längerer Pause zwischen 1. Examen und Ref wieder in den Stoff reinzukommen, ein Gefühl dafür zu bekommen, was im 2. Examen wichtig ist, mir die Grundlagen wieder ins Gedächtnis zu rufen und mir vor allem die relevanten Normen immer wieder anzusehen und wichtige Stellen im Kommentar zu finden. Sie sind letztlich aber nur ein Baustein der Examensvorbereitung.
17.01.2021, 12:35
Fakt ist, dass du es definitiv - bis auf die eingestreuten "Standards", die keinen Schwerpunkt bilden werden - durchweg mit unbekannten Problemen zu tun bekommen wirst. Fakt ist, dass du um jeden Preis mit den Kommentaren arbeiten solltest. Fakt ist aber auch, dass du erstens schon rein zeitlich nicht alles aus den Kommentaren ziehen geschweige denn abschreiben kannst und zum anderen erst einmal wissen musst, wo du konkret nach "deinem Problem" suchst.
Das materielle Recht wird einfach vorausgesetzt. Platter und treffender kann man es nicht sagen und auch selbst erfahren. Daher solltest du dich bzgl. des "Mehrwerts" persönlich fragen, ob du wirklich alles an relevantem materiellen Recht parat hast. Kennst du noch dazu bei jeder Fragestellung die (aktuelle) Meinung der Rechtsprechung? Kannst du von dir aus sicher beurteilen, welche Teilgebiete bzw. Probleme für die zweite Prüfung geeignet bzw. relevant sind und in welcher Tiefe diese zu behandeln sind? Wenn das der Fall ist, kannst du dich sicherlich auf das Prozessrecht beschränken.
Die Klausuren drehen sich nicht darum, zu zeigen, dass man die Formalien eines Urteils beherrscht oder eine Abschluss-Vfg. der StA schreiben kann. Das wird genauso erwartet, wie der gesamte Stoff der Pflichtbereiche. Nur wird der nicht mehr wie im Studium "abgefragt". Zunächst einmal heißt es, überhaupt die Parallelen zu bekannten Strukturen zu erkennen und für eine brauchbare Lösung nutzbar zu machen. An dieser Stelle können dir z.B. die Skripte helfen, indem sie gerade beliebte und immer wieder auftretende Dinge in allen Rechtsgebieten aufzeigen, die dann gar nicht mehr so "unbekannt" sind. Wenn du ein super Gedächtnis hast, kannst du dich ggf. an konkrete Punkte erinnern. Doch mE ist das gar nicht nötig, wenn du dir damit das nötige Gespür erarbeitet hast. Auch hier liegt es schon so ähnlich wie im Ersten mit vermeintlich bekannten Urteilen: manchmal rennt man auch mit einer "vorgebauten Lösung" in einen falschen Sachverhalt.
Sieh die Vorbereitung eher modular. Jeder hat andere Stärken und Schwächen. Sei es materiell - prozessual. Sei es nach Rechtsgebiet.
Das materielle Recht wird einfach vorausgesetzt. Platter und treffender kann man es nicht sagen und auch selbst erfahren. Daher solltest du dich bzgl. des "Mehrwerts" persönlich fragen, ob du wirklich alles an relevantem materiellen Recht parat hast. Kennst du noch dazu bei jeder Fragestellung die (aktuelle) Meinung der Rechtsprechung? Kannst du von dir aus sicher beurteilen, welche Teilgebiete bzw. Probleme für die zweite Prüfung geeignet bzw. relevant sind und in welcher Tiefe diese zu behandeln sind? Wenn das der Fall ist, kannst du dich sicherlich auf das Prozessrecht beschränken.
Die Klausuren drehen sich nicht darum, zu zeigen, dass man die Formalien eines Urteils beherrscht oder eine Abschluss-Vfg. der StA schreiben kann. Das wird genauso erwartet, wie der gesamte Stoff der Pflichtbereiche. Nur wird der nicht mehr wie im Studium "abgefragt". Zunächst einmal heißt es, überhaupt die Parallelen zu bekannten Strukturen zu erkennen und für eine brauchbare Lösung nutzbar zu machen. An dieser Stelle können dir z.B. die Skripte helfen, indem sie gerade beliebte und immer wieder auftretende Dinge in allen Rechtsgebieten aufzeigen, die dann gar nicht mehr so "unbekannt" sind. Wenn du ein super Gedächtnis hast, kannst du dich ggf. an konkrete Punkte erinnern. Doch mE ist das gar nicht nötig, wenn du dir damit das nötige Gespür erarbeitet hast. Auch hier liegt es schon so ähnlich wie im Ersten mit vermeintlich bekannten Urteilen: manchmal rennt man auch mit einer "vorgebauten Lösung" in einen falschen Sachverhalt.
Sieh die Vorbereitung eher modular. Jeder hat andere Stärken und Schwächen. Sei es materiell - prozessual. Sei es nach Rechtsgebiet.
17.01.2021, 14:18
(17.01.2021, 11:43)Erfahrung33 schrieb: Hallo liebe Leute,
dieser Post richtet sich inbesondere an diejnigen, die ihr Examen schon geschrieben haben. Wie oft kam es wirklich vor, dass ihr in den Klausuren saßt und gedacht habt "Ah, das erinnere ich, das stand so im Skript XY!" ? Ich lese hier nämlich des Öfteren, dass die ganze Lernerei, insbesondere für das mat. Recht, einfach im Hinblick auf die Klauuren nichts gebracht hat, weil man entweder eh ein komplett unbekanntes Problem bekommt oder man ohnehin im Kommentar nachschaut. Also wozu sollte man sich 1000+ Seiten materielles Recht geben? Hat da jemand Erfahrungswerte zu?
Liebe Grüße und schönen Sonntag an Alle.
1. Klausur
Podcast AG Zivilrecht - Gerichtsberichterstattung
2. Klausur
Verlöbnis kann Geschäftsgrundlage für andere Verträge sein, iwann im Studium mal gelesen
4. Klausur
Wie man Tierhalterhaftung prüft und was da zu beachten ist - wieder der Podcadt
5. Klausur
- alle Bewwisprobleme schonmal in OLG StA Klausuren gehabt und am Vortag ein Urteil zum versuchten Verdeckungsmord durch Unterlassen gelesen (anderer Fall aber)
6. Klausur
dasselbe wie bei Klausur 5 im wesentlichen
7. Klausur
Da ich Baurechr schon immer mies war das mit Kaiser durchgearbeitet, daher wusste ich, dass Abstand und Höhe der NBauO drittschutz verleiht. Auch wusdte ich wie man mit einem Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung umgeht, speziell vom Kaiser nochmal
Die anderen beiden Klausuren, Nr. 3 und 8, waren zu random, als dass man dort mit mehr als Grundlagenwissen voran kam.
Insgesamt haben mir Anders/ Gehle, Dinter/Jakob, der Podcast AG Zivilrecht und das mat ÖR Skript von Kaiser am meisten gebracht.
Gezielt das materielle mal wo zu bekommen ist reiner Zufall. Die Kaiserskripte im ZR und ÖR dazu geben einem aber einen soliden Überblick.
Das wichtigste war für mich viele OLG Klausuren im Übungskurs mitzuschreiben. Wer da gutes Zeitmanagement lernt und sich so Zeit freimacht um mal in die Kommentare zu gucken hat gute Karten. Auch waren die vom Umfang und Schweregrad vergleichbar.
Zudem hat es sich immens geloht öfter auftauchende Sachen im Kommentar mal in Ruhe gelesen zu haben, wie z.B. 823 oder 249 nebst Vorbemerkungen.