14.01.2021, 21:28
(14.01.2021, 21:12)Gast schrieb: Und es hatte auch nicht jeder 200 Euro im Monat im Studium für ein Rep übrig oder wollte so viel Geld dafür verpulvern. 2 x a ist vollkommen im Durchschnitt, wenn man als Nichtkrösus ohne Rep gelernt hat.
Reo braucht niemand, das ist doch nur Geldmacherei mit der Panik.
14.01.2021, 21:32
(14.01.2021, 21:11)Gast schrieb:(14.01.2021, 20:26)Trauriger Diesenanwalt schrieb: Ok... welche Gehaltsvorstellungen kann man angeben, um nicht zu wenig zu verlangen aber auch nicbt zu viel? Sind 45-50k dann schon zu viel?
Probiers aus. Du hast doch die komfortable Situation, Dich aus einer ordentlich bezahlten Anstellung heraus als Anwalt mit einer Berufserfahrung von anderthalb Jahren bewerben zu können.
Bewerben muss man auch üben. Wenn 50k die Zielmarke ist, dann gib 55k an. Dann hast Du Verhandlungsspielraum.
Die Höhe Deines Zielgehaltes hängt natürlich auch von der angestrebten Stelle ab. Die allgemeinen Hinweise hier in Thread würde ich da nicht als Bemessungskriterium verwenden.
Natürlich kann man immer erstmal etwas höher zielen, als man eigentlich haben möchte und ggf. auch erstmal bei ein paar Bewerbungen seinen Marktwert sondieren. Aber man sollte da schon realistisch sein, dass man jetzt möglicherweise erstmal 1-2 Jahre für 35k arbeiten muss, bevor man wieder im Bereich >50k landet.
14.01.2021, 21:36
(14.01.2021, 21:32)Gast_ schrieb:(14.01.2021, 21:11)Gast schrieb:(14.01.2021, 20:26)Trauriger Diesenanwalt schrieb: Ok... welche Gehaltsvorstellungen kann man angeben, um nicht zu wenig zu verlangen aber auch nicbt zu viel? Sind 45-50k dann schon zu viel?
Probiers aus. Du hast doch die komfortable Situation, Dich aus einer ordentlich bezahlten Anstellung heraus als Anwalt mit einer Berufserfahrung von anderthalb Jahren bewerben zu können.
Bewerben muss man auch üben. Wenn 50k die Zielmarke ist, dann gib 55k an. Dann hast Du Verhandlungsspielraum.
Die Höhe Deines Zielgehaltes hängt natürlich auch von der angestrebten Stelle ab. Die allgemeinen Hinweise hier in Thread würde ich da nicht als Bemessungskriterium verwenden.
Natürlich kann man immer erstmal etwas höher zielen, als man eigentlich haben möchte und ggf. auch erstmal bei ein paar Bewerbungen seinen Marktwert sondieren. Aber man sollte da schon realistisch sein, dass man jetzt möglicherweise erstmal 1-2 Jahre für 35k arbeiten muss, bevor man wieder im Bereich >50k landet.
14.01.2021, 21:36
(14.01.2021, 21:05)Gast schrieb:(14.01.2021, 20:31)Gast schrieb:(14.01.2021, 20:25)Gast schrieb: Ich verstehe nicht, aus welchem Grund man 4P-Examen schreibt. Man hat doch den Verbesserungsversuch. Wie kann es sein, dass man in 12 Klausuren im Schnitt nur 4 P schreibt und in der mündlichen Prüfung diese 4P nicht gehoben bekommt. Das will in meine Birne nicht rein.
Es kann mir niemand erzählen, dass er nicht die Leistungsfähigkeit hat, mehr als 4P rauszuholen. Faul? Zu wenig Interesse? Ablenkung? Wenn man durchballert, schreibt man doch keine 4P und muss in einer Dieselkanzlei „Schriftsätze“ zusammenklicken.
Sehe ich auch so. Sobald man in der Mündlichen ist, wird man fast automatisch notentechnisch gehoben.
Hatte damals im Freischuss 1Ex. genau 4 Punkte im Klausurschnitt. Geworden sind's 6,5, mit SP über 7. Im Verbesserungsversuch dann auf über 8 ohne SP gekommen.
So gings doch vielen.
4P sind mir auch absolut unverständlich.
Hat nicht jeder Geld für einen Zweitversuch. Das wird weder vom Bafög noch vom Arbeitsamt bezahlt. Es sind hier teilweise Leute Waisenkinder umd Kinder von Alleinerziehenden und Mehrfachmüttern und nicht alle Richter oder GK-Doppelverdiener Kinder.
Und es will auch nicht jeder noch einen Studienkredit zusätzlich zu den 10 k Bafögschulden für eine ungewisse Chance. Viele verbessern sich auch nicht und kriegen zu 4 Vorpunkten auch nicht 2,5 in der mündlichen obendrauf. Hier posten nur Erfolgsmodelle.
Was ein Bullshit!
14.01.2021, 21:37
(14.01.2021, 21:32)Gast_ schrieb:(14.01.2021, 21:11)Gast schrieb:(14.01.2021, 20:26)Trauriger Diesenanwalt schrieb: Ok... welche Gehaltsvorstellungen kann man angeben, um nicht zu wenig zu verlangen aber auch nicbt zu viel? Sind 45-50k dann schon zu viel?
Probiers aus. Du hast doch die komfortable Situation, Dich aus einer ordentlich bezahlten Anstellung heraus als Anwalt mit einer Berufserfahrung von anderthalb Jahren bewerben zu können.
Bewerben muss man auch üben. Wenn 50k die Zielmarke ist, dann gib 55k an. Dann hast Du Verhandlungsspielraum.
Die Höhe Deines Zielgehaltes hängt natürlich auch von der angestrebten Stelle ab. Die allgemeinen Hinweise hier in Thread würde ich da nicht als Bemessungskriterium verwenden.
Natürlich kann man immer erstmal etwas höher zielen, als man eigentlich haben möchte und ggf. auch erstmal bei ein paar Bewerbungen seinen Marktwert sondieren. Aber man sollte da schon realistisch sein, dass man jetzt möglicherweise erstmal 1-2 Jahre für 35k arbeiten muss, bevor man wieder im Bereich >50k landet.
Man kanns auch übertreiben... 35 in einer Großstadt? Da verdienen auch 2x 4er Leute minimum 40-45k
14.01.2021, 22:45
(14.01.2021, 21:05)Gast schrieb:(14.01.2021, 20:31)Gast schrieb:(14.01.2021, 20:25)Gast schrieb: Ich verstehe nicht, aus welchem Grund man 4P-Examen schreibt. Man hat doch den Verbesserungsversuch. Wie kann es sein, dass man in 12 Klausuren im Schnitt nur 4 P schreibt und in der mündlichen Prüfung diese 4P nicht gehoben bekommt. Das will in meine Birne nicht rein.
Es kann mir niemand erzählen, dass er nicht die Leistungsfähigkeit hat, mehr als 4P rauszuholen. Faul? Zu wenig Interesse? Ablenkung? Wenn man durchballert, schreibt man doch keine 4P und muss in einer Dieselkanzlei „Schriftsätze“ zusammenklicken.
Sehe ich auch so. Sobald man in der Mündlichen ist, wird man fast automatisch notentechnisch gehoben.
Hatte damals im Freischuss 1Ex. genau 4 Punkte im Klausurschnitt. Geworden sind's 6,5, mit SP über 7. Im Verbesserungsversuch dann auf über 8 ohne SP gekommen.
So gings doch vielen.
4P sind mir auch absolut unverständlich.
Hat nicht jeder Geld für einen Zweitversuch. Das wird weder vom Bafög noch vom Arbeitsamt bezahlt. Es sind hier teilweise Leute Waisenkinder umd Kinder von Alleinerziehenden und Mehrfachmüttern und nicht alle Richter oder GK-Doppelverdiener Kinder.
Und es will auch nicht jeder noch einen Studienkredit zusätzlich zu den 10 k Bafögschulden für eine ungewisse Chance. Viele verbessern sich auch nicht und kriegen zu 4 Vorpunkten auch nicht 2,5 in der mündlichen obendrauf. Hier posten nur Erfolgsmodelle.
Bekam Bafög, Rep mit Nebenjob bezahlt, Verbesserungsversuch mit Nebenjob und KfW Kredit. Nach gutem 2 StEx (ohne Rep und ohne Verbesserung ) nun paar Monate Anwalt, Schulden nach 4 Monaten komplett abbezahlt.
Bisschen was wagen sollte man schon.
Ist aber auch egal, muss jeder selbst entscheiden.
14.01.2021, 23:39
(14.01.2021, 22:45)Gast schrieb:(14.01.2021, 21:05)Gast schrieb:(14.01.2021, 20:31)Gast schrieb:(14.01.2021, 20:25)Gast schrieb: Ich verstehe nicht, aus welchem Grund man 4P-Examen schreibt. Man hat doch den Verbesserungsversuch. Wie kann es sein, dass man in 12 Klausuren im Schnitt nur 4 P schreibt und in der mündlichen Prüfung diese 4P nicht gehoben bekommt. Das will in meine Birne nicht rein.
Es kann mir niemand erzählen, dass er nicht die Leistungsfähigkeit hat, mehr als 4P rauszuholen. Faul? Zu wenig Interesse? Ablenkung? Wenn man durchballert, schreibt man doch keine 4P und muss in einer Dieselkanzlei „Schriftsätze“ zusammenklicken.
Sehe ich auch so. Sobald man in der Mündlichen ist, wird man fast automatisch notentechnisch gehoben.
Hatte damals im Freischuss 1Ex. genau 4 Punkte im Klausurschnitt. Geworden sind's 6,5, mit SP über 7. Im Verbesserungsversuch dann auf über 8 ohne SP gekommen.
So gings doch vielen.
4P sind mir auch absolut unverständlich.
Hat nicht jeder Geld für einen Zweitversuch. Das wird weder vom Bafög noch vom Arbeitsamt bezahlt. Es sind hier teilweise Leute Waisenkinder umd Kinder von Alleinerziehenden und Mehrfachmüttern und nicht alle Richter oder GK-Doppelverdiener Kinder.
Und es will auch nicht jeder noch einen Studienkredit zusätzlich zu den 10 k Bafögschulden für eine ungewisse Chance. Viele verbessern sich auch nicht und kriegen zu 4 Vorpunkten auch nicht 2,5 in der mündlichen obendrauf. Hier posten nur Erfolgsmodelle.
Bekam Bafög, Rep mit Nebenjob bezahlt, Verbesserungsversuch mit Nebenjob und KfW Kredit. Nach gutem 2 StEx (ohne Rep und ohne Verbesserung ) nun paar Monate Anwalt, Schulden nach 4 Monaten komplett abbezahlt.
Bisschen was wagen sollte man schon.
Ist aber auch egal, muss jeder selbst entscheiden.
+100
15.01.2021, 08:51
(14.01.2021, 21:37)Gast schrieb:(14.01.2021, 21:32)Gast_ schrieb:(14.01.2021, 21:11)Gast schrieb:(14.01.2021, 20:26)Trauriger Diesenanwalt schrieb: Ok... welche Gehaltsvorstellungen kann man angeben, um nicht zu wenig zu verlangen aber auch nicbt zu viel? Sind 45-50k dann schon zu viel?
Probiers aus. Du hast doch die komfortable Situation, Dich aus einer ordentlich bezahlten Anstellung heraus als Anwalt mit einer Berufserfahrung von anderthalb Jahren bewerben zu können.
Bewerben muss man auch üben. Wenn 50k die Zielmarke ist, dann gib 55k an. Dann hast Du Verhandlungsspielraum.
Die Höhe Deines Zielgehaltes hängt natürlich auch von der angestrebten Stelle ab. Die allgemeinen Hinweise hier in Thread würde ich da nicht als Bemessungskriterium verwenden.
Natürlich kann man immer erstmal etwas höher zielen, als man eigentlich haben möchte und ggf. auch erstmal bei ein paar Bewerbungen seinen Marktwert sondieren. Aber man sollte da schon realistisch sein, dass man jetzt möglicherweise erstmal 1-2 Jahre für 35k arbeiten muss, bevor man wieder im Bereich >50k landet.
Man kanns auch übertreiben... 35 in einer Großstadt? Da verdienen auch 2x 4er Leute minimum 40-45k
Aha. Und Du weißt das so genau, weil?
15.01.2021, 09:25
Also bei uns (Großstadt) kriege ich unter 45 (kleinere Kanzlei, aber nicht soo klein).
Und ich habe überdurchschnittlich abgeschlossen.
Ja, ich bin nicht zufrieden und will wechseln.
Und ich habe überdurchschnittlich abgeschlossen.
Ja, ich bin nicht zufrieden und will wechseln.
15.01.2021, 09:48