24.02.2020, 21:14
(24.02.2020, 20:23)Gast123 schrieb: Ich kann von den Kaiser-Klausuren auch nur abraten. Seminare teilweise zu empfehlen. Geldverschwendung waren insb Kaiser mat ZR und StA; Russack hat sich gelohnt!... wenn du die Zusammenfassung der Kernthemen und mat. Schwerpunkte aller Z-Klausuren der letzten 19 Jahre Ringtausch der Ljpas + Hinweise auf aktuelle Entwicklungen der letzten Durchgänge + Zusammenfassung der aktuellen Rspr für eine Zeitverschwendung hälst, dann hast du eine „spezielle“ Vorstellung einer guten Examensvotbereitung, die etwas abstrus sein könnte. Was willst du mehr?? Das gilt auch für Strafrecht. Aber man kann es nicht jedem recht machen.
Euch einen schönen Abend.
24.02.2020, 21:39
(24.02.2020, 21:14)OT. Kaiser schrieb:(24.02.2020, 20:23)Gast123 schrieb: Ich kann von den Kaiser-Klausuren auch nur abraten. Seminare teilweise zu empfehlen. Geldverschwendung waren insb Kaiser mat ZR und StA; Russack hat sich gelohnt!... wenn du die Zusammenfassung der Kernthemen und mat. Schwerpunkte aller Z-Klausuren der letzten 19 Jahre Ringtausch der Ljpas + Hinweise auf aktuelle Entwicklungen der letzten Durchgänge + Zusammenfassung der aktuellen Rspr für eine Zeitverschwendung hälst, dann hast du eine „spezielle“ Vorstellung einer guten Examensvotbereitung, die etwas abstrus sein könnte. Was willst du mehr?? Das gilt auch für Strafrecht. Aber man kann es nicht jedem recht machen.
Euch einen schönen Abend.
hältst*
24.02.2020, 21:41
(24.02.2020, 21:39)gastzwzwzq schrieb:?(24.02.2020, 21:14)OT. Kaiser schrieb:(24.02.2020, 20:23)Gast123 schrieb: Ich kann von den Kaiser-Klausuren auch nur abraten. Seminare teilweise zu empfehlen. Geldverschwendung waren insb Kaiser mat ZR und StA; Russack hat sich gelohnt!... wenn du die Zusammenfassung der Kernthemen und mat. Schwerpunkte aller Z-Klausuren der letzten 19 Jahre Ringtausch der Ljpas + Hinweise auf aktuelle Entwicklungen der letzten Durchgänge + Zusammenfassung der aktuellen Rspr für eine Zeitverschwendung hälst, dann hast du eine „spezielle“ Vorstellung einer guten Examensvotbereitung, die etwas abstrus sein könnte. Was willst du mehr?? Das gilt auch für Strafrecht. Aber man kann es nicht jedem recht machen.
Euch einen schönen Abend.
hältst*
24.02.2020, 21:43
Sorry, ich meinte: ;)
25.02.2020, 12:44
(24.02.2020, 20:54)T. Kaiser schrieb:(24.02.2020, 20:38)Gast schrieb: Materielles Strafrecht war in Dortmund auch nicht wirklich der Hit.Danke für das Lob. Bei dir kamen 100 pro Sachen aus unserem BGB-Seminar dran. Sag mir, wann du wo geschrieben hast, und ich sag dir gerne, was wir im Kurs davon gemacht haben. Jeden Durchgang haben wir Treffer, die Frage ist halt immer, ob man das in ggf komischen Gewande wiedererkennt.
Materielles Zivilrecht fand ich richtig gut. Leider hat mir das im Examen nichts gebracht - es kamen eigentlich nur Themen die gerade nicht besprochen worden sind. Vermutlich hätte ich noch weitere Kurse besuchen müssen um den kompletten („prüfungsrelevanten“) materiell rechtlichen Stoff vermittelt zu bekommen.
Gruss
TK
Ich habe im Dezember geschrieben. In der ersten Klausur erbrecht; soweit ich mich erinnere „kann man das schon auf Lücke setzen“.
In der zweiten Klausur ging es im Schwerpunkt um einen Vertrag zugunsten Dritter. Der wurde zwar mal erwähnt, aber auch hier meine ich gab es den Hinweis dass das ganze nicht wirklich relevant ist, dann eher der Vertrag mit schutzwirkung. Die dritte Klausur war ja Zwangsvollstreckungsrecht, den Kurs habe ich nicht besucht, habe aber schon von eurem Skript profitiert. Hatte das erst zwei Wochen vor der Klausur mal gelesen (hatte mich sonst nur mit den Ag Materialien, dem lackmann und einem
Skript von Alpmann vorbereitet. Im kurs zum materiellen Zivilrecht erfolgte der Hinweis dass der lackmann wohl nicht mehr richtig examensrelevant sei...,... jedenfalls stand alles notwendige für diese Klausur wirklich (nur) in diesem Skript.)
In der letzten Klausur ging es im ersten Teil um mängelrechte, cic, 823. ich denke hier hätte man schon etwas zur Nebenpflichtverletzung im Rahmen der cic schreiben können (wurde oft im Kurs angesprochen). Hab ich leider nicht gemacht, bei mir ging schon ein Rücktritt durch (warum ich nicht weitergeprüft habe weiß ich nicht mehr und ärgere mich sehr darüber). Im zweiten Teil ging es um
einen Löschungsanspruch wegen schlechter Internetbrwertungen (meine ich).
... ggf habe ich mich auch zu stark auf die „hotlist“ gestürzt oder das wirklich relevante ist an mir vorbeigezogen.
25.02.2020, 13:11
(25.02.2020, 12:44)Gast schrieb:Moin, ich mach es kurz, denn eigentlich geht es in diesem Post NICHT um die Kaiserseminare!!(24.02.2020, 20:54)T. Kaiser schrieb:(24.02.2020, 20:38)Gast schrieb: Materielles Strafrecht war in Dortmund auch nicht wirklich der Hit.Danke für das Lob. Bei dir kamen 100 pro Sachen aus unserem BGB-Seminar dran. Sag mir, wann du wo geschrieben hast, und ich sag dir gerne, was wir im Kurs davon gemacht haben. Jeden Durchgang haben wir Treffer, die Frage ist halt immer, ob man das in ggf komischen Gewande wiedererkennt.
Materielles Zivilrecht fand ich richtig gut. Leider hat mir das im Examen nichts gebracht - es kamen eigentlich nur Themen die gerade nicht besprochen worden sind. Vermutlich hätte ich noch weitere Kurse besuchen müssen um den kompletten („prüfungsrelevanten“) materiell rechtlichen Stoff vermittelt zu bekommen.
Gruss
TK
Ich habe im Dezember geschrieben. In der ersten Klausur erbrecht; soweit ich mich erinnere „kann man das schon auf Lücke setzen“.
In der zweiten Klausur ging es im Schwerpunkt um einen Vertrag zugunsten Dritter. Der wurde zwar mal erwähnt, aber auch hier meine ich gab es den Hinweis dass das ganze nicht wirklich relevant ist, dann eher der Vertrag mit schutzwirkung. Die dritte Klausur war ja Zwangsvollstreckungsrecht, den Kurs habe ich nicht besucht, habe aber schon von eurem Skript profitiert. Hatte das erst zwei Wochen vor der Klausur mal gelesen (hatte mich sonst nur mit den Ag Materialien, dem lackmann und einem
Skript von Alpmann vorbereitet. Im kurs zum materiellen Zivilrecht erfolgte der Hinweis dass der lackmann wohl nicht mehr richtig examensrelevant sei...,... jedenfalls stand alles notwendige für diese Klausur wirklich (nur) in diesem Skript.)
In der letzten Klausur ging es im ersten Teil um mängelrechte, cic, 823. ich denke hier hätte man schon etwas zur Nebenpflichtverletzung im Rahmen der cic schreiben können (wurde oft im Kurs angesprochen). Hab ich leider nicht gemacht, bei mir ging schon ein Rücktritt durch (warum ich nicht weitergeprüft habe weiß ich nicht mehr und ärgere mich sehr darüber). Im zweiten Teil ging es um
einen Löschungsanspruch wegen schlechter Internetbrwertungen (meine ich).
... ggf habe ich mich auch zu stark auf die „hotlist“ gestürzt oder das wirklich relevante ist an mir vorbeigezogen.
Z I: Die erste reine ErbR-KLausur im Ringtausch seit vielen vielen Jahren, gebildet im wesentlichen aus 2 Urteilen. Die Entscheidung des OLG ist im Palandt bei § 2289 Rn. 7 und die des BGH bei § 2287 Rn. 4 kommentiert. Das zeigt mal wieder, dass wenn die LJPAs etwas Verrücktes als Klausurthema stellen, es IMMER im Palandt zu finden ist und man „nur“ noch mit etwas Systemverständnis suchen muss. Auf diesen Punkt weisen wir auch im BGB-Kurs hin, zudem auf unser Handout zu den Nebengebieten (download über unsere Homepage), wo genau diese Thematik aus der Klausur enthalten ist. Es war ein Exot, wo Arbeit mit Palandt und Gesetz gefragt war. Zu dieser Art von Klausur sagen wir im BGB-Seminar am Samstag etwas.
Z II: Auch diese Klausur war ein Exot. Materiell §§ 328, 516 ff. BGB rauf und runter (vgl. zum VZD BGB-Skript Rn. 65). Im Endeffekt ging es materiell nur um § 328 und § 334 BGB und um 2 Fundstellen im Palandt! Also dasselbe wie oben: Wenn Unbekanntes, dann immer Palandt und Gesetz. Ein Schwerpunkt waren hier übrigens eher die Zweckmäßigkeitserwägungen, die wir ALLE im RA-Kurs besprochen hatten!
Z III: Wie du schon sagtest, haben wir alles dazu im ZVR-Kurs besprochen, steht auch alles im ZVR-Skript von Kaiser. Den materiellen Teil habe ich komplett in Dortmund im mat. ZR-Kurs besprochen, das müsstest du auf deinen Mitschriften haben. Die Kaufrechts-Slide von uns rauf und runter!
Z IV: War ein Treffer aus der Rspr.-Liste, die im Kurs ausgeteilt wird. Alle materiellen Fragen zu dieser Klausur bespreche ich am Samstag im BGB-Seminar vorne im SchuldAT-Teil und hinten im KaufR-Teil, jedes Mal, seit 15 Jahren.
Du siehst, lieber Gast (es ist übrigens immer einfach, anonym zu bleiben und dann zu haten...), es kam wie immer viel vor aus unserem Kurs zum mat. ZR (obwohl ich deinen Dezemberdurchgang echt schwer fand, und er war exotisch durch die Z I!), man muss es eben aber auch entdecken (Bekanntes in Unbekanntem). Das soll nicht blöd klingen, ich weiß, dass das trotzdem immer schwer ist.
Gruss
TK
P.S. Ich werde ab jetzt hier nicht mehr posten.
25.02.2020, 13:34
(25.02.2020, 13:11)T. Kaiser schrieb: Moin, ich mach es kurz, denn eigentlich geht es in diesem Post NICHT um die Kaiserseminare!!
Z I: Die erste reine ErbR-KLausur im Ringtausch seit vielen vielen Jahren, gebildet im wesentlichen aus 2 Urteilen. Die Entscheidung des OLG ist im Palandt bei § 2289 Rn. 7 und die des BGH bei § 2287 Rn. 4 kommentiert. Das zeigt mal wieder, dass wenn die LJPAs etwas Verrücktes als Klausurthema stellen, es IMMER im Palandt zu finden ist und man „nur“ noch mit etwas Systemverständnis suchen muss. Auf diesen Punkt weisen wir auch im BGB-Kurs hin, zudem auf unser Handout zu den Nebengebieten (download über unsere Homepage), wo genau diese Thematik aus der Klausur enthalten ist. Es war ein Exot, wo Arbeit mit Palandt und Gesetz gefragt war. Zu dieser Art von Klausur sagen wir im BGB-Seminar am Samstag etwas.
Z II: Auch diese Klausur war ein Exot. Materiell §§ 328, 516 ff. BGB rauf und runter (vgl. zum VZD BGB-Skript Rn. 65). Im Endeffekt ging es materiell nur um § 328 und § 334 BGB und um 2 Fundstellen im Palandt! Also dasselbe wie oben: Wenn Unbekanntes, dann immer Palandt und Gesetz. Ein Schwerpunkt waren hier übrigens eher die Zweckmäßigkeitserwägungen, die wir ALLE im RA-Kurs besprochen hatten!
Z III: Wie du schon sagtest, haben wir alles dazu im ZVR-Kurs besprochen, steht auch alles im ZVR-Skript von Kaiser. Den materiellen Teil habe ich komplett in Dortmund im mat. ZR-Kurs besprochen, das müsstest du auf deinen Mitschriften haben. Die Kaufrechts-Slide von uns rauf und runter!
Z IV: War ein Treffer aus der Rspr.-Liste, die im Kurs ausgeteilt wird. Alle materiellen Fragen zu dieser Klausur bespreche ich am Samstag im BGB-Seminar vorne im SchuldAT-Teil und hinten im KaufR-Teil, jedes Mal, seit 15 Jahren.
Du siehst, lieber Gast (es ist übrigens immer einfach, anonym zu bleiben und dann zu haten...), es kam wie immer viel vor aus unserem Kurs zum mat. ZR (obwohl ich deinen Dezemberdurchgang echt schwer fand, und er war exotisch durch die Z I!), man muss es eben aber auch entdecken (Bekanntes in Unbekanntem). Das soll nicht blöd klingen, ich weiß, dass das trotzdem immer schwer ist.
Gruss
TK
P.S. Ich werde ab jetzt hier nicht mehr posten.
Sie hatten zwar nun eigentlich gesagt, hier nichts mehr zu dem Thema schreiben zu wollen, aber vielleicht erlauben Sie noch diese eine Rueckfrage aus BW:
Was halten Sie von der Z II aus diesem Dezemberdurchgang in BW, also der reinen FamR-Klausur?
25.02.2020, 13:37
(25.02.2020, 13:11)T. Kaiser schrieb:(25.02.2020, 12:44)Gast schrieb:Moin, ich mach es kurz, denn eigentlich geht es in diesem Post NICHT um die Kaiserseminare!!(24.02.2020, 20:54)T. Kaiser schrieb:(24.02.2020, 20:38)Gast schrieb: Materielles Strafrecht war in Dortmund auch nicht wirklich der Hit.Danke für das Lob. Bei dir kamen 100 pro Sachen aus unserem BGB-Seminar dran. Sag mir, wann du wo geschrieben hast, und ich sag dir gerne, was wir im Kurs davon gemacht haben. Jeden Durchgang haben wir Treffer, die Frage ist halt immer, ob man das in ggf komischen Gewande wiedererkennt.
Materielles Zivilrecht fand ich richtig gut. Leider hat mir das im Examen nichts gebracht - es kamen eigentlich nur Themen die gerade nicht besprochen worden sind. Vermutlich hätte ich noch weitere Kurse besuchen müssen um den kompletten („prüfungsrelevanten“) materiell rechtlichen Stoff vermittelt zu bekommen.
Gruss
TK
Ich habe im Dezember geschrieben. In der ersten Klausur erbrecht; soweit ich mich erinnere „kann man das schon auf Lücke setzen“.
In der zweiten Klausur ging es im Schwerpunkt um einen Vertrag zugunsten Dritter. Der wurde zwar mal erwähnt, aber auch hier meine ich gab es den Hinweis dass das ganze nicht wirklich relevant ist, dann eher der Vertrag mit schutzwirkung. Die dritte Klausur war ja Zwangsvollstreckungsrecht, den Kurs habe ich nicht besucht, habe aber schon von eurem Skript profitiert. Hatte das erst zwei Wochen vor der Klausur mal gelesen (hatte mich sonst nur mit den Ag Materialien, dem lackmann und einem
Skript von Alpmann vorbereitet. Im kurs zum materiellen Zivilrecht erfolgte der Hinweis dass der lackmann wohl nicht mehr richtig examensrelevant sei...,... jedenfalls stand alles notwendige für diese Klausur wirklich (nur) in diesem Skript.)
In der letzten Klausur ging es im ersten Teil um mängelrechte, cic, 823. ich denke hier hätte man schon etwas zur Nebenpflichtverletzung im Rahmen der cic schreiben können (wurde oft im Kurs angesprochen). Hab ich leider nicht gemacht, bei mir ging schon ein Rücktritt durch (warum ich nicht weitergeprüft habe weiß ich nicht mehr und ärgere mich sehr darüber). Im zweiten Teil ging es um
einen Löschungsanspruch wegen schlechter Internetbrwertungen (meine ich).
... ggf habe ich mich auch zu stark auf die „hotlist“ gestürzt oder das wirklich relevante ist an mir vorbeigezogen.
Z I: Die erste reine ErbR-KLausur im Ringtausch seit vielen vielen Jahren, gebildet im wesentlichen aus 2 Urteilen. Die Entscheidung des OLG ist im Palandt bei § 2289 Rn. 7 und die des BGH bei § 2287 Rn. 4 kommentiert. Das zeigt mal wieder, dass wenn die LJPAs etwas Verrücktes als Klausurthema stellen, es IMMER im Palandt zu finden ist und man „nur“ noch mit etwas Systemverständnis suchen muss. Auf diesen Punkt weisen wir auch im BGB-Kurs hin, zudem auf unser Handout zu den Nebengebieten (download über unsere Homepage), wo genau diese Thematik aus der Klausur enthalten ist. Es war ein Exot, wo Arbeit mit Palandt und Gesetz gefragt war. Zu dieser Art von Klausur sagen wir im BGB-Seminar am Samstag etwas.
Z II: Auch diese Klausur war ein Exot. Materiell §§ 328, 516 ff. BGB rauf und runter (vgl. zum VZD BGB-Skript Rn. 65). Im Endeffekt ging es materiell nur um § 328 und § 334 BGB und um 2 Fundstellen im Palandt! Also dasselbe wie oben: Wenn Unbekanntes, dann immer Palandt und Gesetz. Ein Schwerpunkt waren hier übrigens eher die Zweckmäßigkeitserwägungen, die wir ALLE im RA-Kurs besprochen hatten!
Z III: Wie du schon sagtest, haben wir alles dazu im ZVR-Kurs besprochen, steht auch alles im ZVR-Skript von Kaiser. Den materiellen Teil habe ich komplett in Dortmund im mat. ZR-Kurs besprochen, das müsstest du auf deinen Mitschriften haben. Die Kaufrechts-Slide von uns rauf und runter!
Z IV: War ein Treffer aus der Rspr.-Liste, die im Kurs ausgeteilt wird. Alle materiellen Fragen zu dieser Klausur bespreche ich am Samstag im BGB-Seminar vorne im SchuldAT-Teil und hinten im KaufR-Teil, jedes Mal, seit 15 Jahren.
Du siehst, lieber Gast (es ist übrigens immer einfach, anonym zu bleiben und dann zu haten...), es kam wie immer viel vor aus unserem Kurs zum mat. ZR (obwohl ich deinen Dezemberdurchgang echt schwer fand, und er war exotisch durch die Z I!), man muss es eben aber auch entdecken (Bekanntes in Unbekanntem). Das soll nicht blöd klingen, ich weiß, dass das trotzdem immer schwer ist.
Gruss
TK
P.S. Ich werde ab jetzt hier nicht mehr posten.
Vielen Dank für diese recht ausführliche Antwort. Ich möchte nur mal kurz anmerken, dass es nie meine Intention war zu haten oder sonst was. Insoweit verweise ich mal nach oben auf den Post eines Kollegen der treffend festgestellt hat, dass es hier um eine rein subjektive Wahrnehmung geht.
Noch einen schönen Tag :-)
25.02.2020, 15:19
Ich werde nicht von Kaiser bezahlt, daher auch ein kritischer „Opener“:
Die Kaisers verstehen es sehr gut, mit der Angst der Kandidaten Geld zu verdienen.
Aber: Das Konzept der Kurse / Skripte ist unerreicht gut!
Vor dem ersten Examen war ich bei AS, vor dem zweiten bei Kaiser und vor dem dritten Examen (Notarlehrgang) bei einem anderen Anbieter. Dazu diverse Fachanwaltslehrgänge.
Ich muss sagen: Das Konzept, die Materialien und auch der „rote Faden“ sind bei Kaiser bei weitem am besten.
Wenn dann natürlich im Examen irgend ein Exotenkram kommt und einem das Glück auch sonst nicht hilft (der Glücksfaktor im Examen ist sicherlich bei 50%), dann kann das beste Seminar nicht helfen.
Die Kaisers verstehen es sehr gut, mit der Angst der Kandidaten Geld zu verdienen.
Aber: Das Konzept der Kurse / Skripte ist unerreicht gut!
Vor dem ersten Examen war ich bei AS, vor dem zweiten bei Kaiser und vor dem dritten Examen (Notarlehrgang) bei einem anderen Anbieter. Dazu diverse Fachanwaltslehrgänge.
Ich muss sagen: Das Konzept, die Materialien und auch der „rote Faden“ sind bei Kaiser bei weitem am besten.
Wenn dann natürlich im Examen irgend ein Exotenkram kommt und einem das Glück auch sonst nicht hilft (der Glücksfaktor im Examen ist sicherlich bei 50%), dann kann das beste Seminar nicht helfen.
25.02.2020, 17:03
Die Erwartungshaltung ist voll weltfremd. Die Kurse können in dem knappen Zeitrahmen nicht alles vermitteln. Wer das erwartet, glaubt auch an den Osterhasen. Sie sind eine nette Ergänzung zum eigenständigen Lernen und sollten auch so bewertet werden.