12.05.2022, 11:29
Liebes Forum,
Ich bin vor kurzem verbeamtet wordenauf Probe und bemühe mich derzeit um eine PKV. Wahrscheinlich werde ich die Öffnungsklausel in Anspruch nehmen müssen. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich 6 Monate Zeit für den Wechsel über die öffnungsklausel habe. Während dieser Zeit bin ich weiter freiwillig gesetzlich versichert.
Nun hatte ich einen ersten Termin mit einem Versicherungsmakler, der mir sagte, dass sobald meine gesetzliche KK mich als freiwillig gesetzlich versichert führt keine Möglichkeit mehr besteht für die Nutzung der Öffnungsklausel.
In der Broschüre des Verbandes der PKK steht, dass Beamte auf Probe innerhalb von 6 Monaten über die öffnungsklausel in die private KK wechseln können. Während dieser 6 Monate sind die Beamten auf probe aber dann doch denklogisch freiwillig gesetzlich versichert?
Ich wäre für jede Hilfe bei dem Wirrwarr dankbar, auch für Aufklärung hinsichtlich eines Denksfehlers meinerseits.
Ich bin vor kurzem verbeamtet wordenauf Probe und bemühe mich derzeit um eine PKV. Wahrscheinlich werde ich die Öffnungsklausel in Anspruch nehmen müssen. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich 6 Monate Zeit für den Wechsel über die öffnungsklausel habe. Während dieser Zeit bin ich weiter freiwillig gesetzlich versichert.
Nun hatte ich einen ersten Termin mit einem Versicherungsmakler, der mir sagte, dass sobald meine gesetzliche KK mich als freiwillig gesetzlich versichert führt keine Möglichkeit mehr besteht für die Nutzung der Öffnungsklausel.
In der Broschüre des Verbandes der PKK steht, dass Beamte auf Probe innerhalb von 6 Monaten über die öffnungsklausel in die private KK wechseln können. Während dieser 6 Monate sind die Beamten auf probe aber dann doch denklogisch freiwillig gesetzlich versichert?
Ich wäre für jede Hilfe bei dem Wirrwarr dankbar, auch für Aufklärung hinsichtlich eines Denksfehlers meinerseits.
12.05.2022, 11:52
Würde mich auch interessieren...
12.05.2022, 17:58
Der Mitarbeiter des Verbandes der privaten Krankenkassen hat mir zu dem Thema folgendes mitgeteilt:
Der Versicherungsmakler hat wohl irgendwas falsch verstanden.
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung führe nicht dazu, dass die Öffnungsklausel nicht mehr "nutzbar" ist.
Die sollten es ja wissen beim Verband.
Der Versicherungsmakler hat wohl irgendwas falsch verstanden.
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung führe nicht dazu, dass die Öffnungsklausel nicht mehr "nutzbar" ist.
Die sollten es ja wissen beim Verband.
12.05.2022, 18:25
Ok, alles klar, danke dir!
12.05.2022, 18:37
(12.05.2022, 17:58)GastNRW90 schrieb: Der Mitarbeiter des Verbandes der privaten Krankenkassen hat mir zu dem Thema folgendes mitgeteilt:
Der Versicherungsmakler hat wohl irgendwas falsch verstanden.
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung führe nicht dazu, dass die Öffnungsklausel nicht mehr "nutzbar" ist.
Die sollten es ja wissen beim Verband.
Das spricht dafür, dass Du einen unkundigen Makler hast. Bei der Öffnungsklausel sind die ohnehin raus, weil es keine Courtage gibt.
Sucht im Internet nach Maklern, die sich gut mit der Beihilfethematik auskennen und auch Ahnung von der Öffnungsklausel haben. Die bekommen einen oft trotzdem,so bei mir, noch in einem normalen Tarif unter, obwohl alles wahrheitsgemäß angegeben war. War nur etwas anders/ besser aufbereitet als bei dem vorherigen inkompetenten Makler. Und im Notfall, wenn er Ahnung hat, eine Honorarvereinbarung bzgl. Öffnungsklausel und Beratung anbieten, damit er wenigstens einen vernünftigen Tarif raussucht. Ohne Courtage ist das ja kein Geschäft und ich würde mir nicht selbst den nächstbesten Tarif nehmen, wenn man durch Beratung einen besseren bekommen kann.