31.12.2020, 16:56
Ich habe seit vorgestern eine Zusage für eine A13-Stelle im Rechtsamt, aber noch 1-2 interessante weitere Einladungen in den nächsten Wochen und es könnten noch mehr dazu kommen. Kann man mit Landkreisen/Städten verhandeln, beispielsweise ob und wann verbeamtet werden soll (ich soll zunächst in der Probezeit befristet als E13 eingestellt werden, nach Entfristung ist mir das aber dauerhaft betrachtet zu wenig Geld)? Andererseits will der Arbeitgeber auch eine schnelle Zusage von mir, ich würde mir aber gerne noch mehr Optionen offen halten (nächste Woche ist noch ein Vorstellungsgespräch für eine vergleichbare Stelle). Eine mündliche Zusage von mir ist ja rechtlich gesehen auch schon ein verbindlicher Arbeitsvertrag, aber wie streng wird das gehandhabt, wenn ich dann doch noch eine Zusage woanders bekomme, wo es mir besser gefällt? Ich habe 1. Examen: a, 2. Examen: relativ niedriges b, und bin mir unsicher mit welchen Zusagen ich noch rechnen kann. Hat jemand dazu Erfahrungen?
31.12.2020, 16:59
Wenn es dir zusagt würde ich es annehmen. Wenn du eigtl auf was anderes hoffst, dann nicht. Weitere Verhandlungamoeglichkeiten hast du im ÖD nicht - insbesondere wird man dir nicht schriftlich geben, dass/wann du verbeamtet wirst. Und auf mündliche Aussagen (“voraussichtlich xyz”) kann man leider nicht viel geben. Wenn sie wollen würden, könnten sie ja auch direkt verbeamten.
31.12.2020, 17:03
Darf ich fragen in welchem Bundesland man mit fast 2 x a E13 bekommt? Ich suche nämlich auch.
31.12.2020, 17:04
Im ländlichen Raum
31.12.2020, 18:01
Du hast eine Zusage für eine A13 Stelle = Beamter, aber die Stelle ist E13 und befristet. Irgendwas stimmt an deiner Erzählung hinten und vorne nicht.
31.12.2020, 18:09
Die arbeitsrechtliche Seite würde ich auch nochmal überdenken.
31.12.2020, 18:15
(31.12.2020, 16:56)Gast schrieb: Eine mündliche Zusage von mir ist ja rechtlich gesehen auch schon ein verbindlicher Arbeitsvertrag
Nein; entscheidend ist der unterschriebene Vertrag, als Beamter die Aushändigung der Ernennungsurkunde. Und soweit du von einer Befristung schreibst, bedarf diese ohnehin der Schriftform, § 14 Abs. 4 TzBfG.
31.12.2020, 18:18
154 II BGB ;)
31.12.2020, 18:28
(31.12.2020, 16:56)Gast schrieb: Ich habe seit vorgestern eine Zusage für eine A13-Stelle im Rechtsamt, aber noch 1-2 interessante weitere Einladungen in den nächsten Wochen und es könnten noch mehr dazu kommen. Kann man mit Landkreisen/Städten verhandeln, beispielsweise ob und wann verbeamtet werden soll (ich soll zunächst in der Probezeit befristet als E13 eingestellt werden, nach Entfristung ist mir das aber dauerhaft betrachtet zu wenig Geld)? Andererseits will der Arbeitgeber auch eine schnelle Zusage von mir, ich würde mir aber gerne noch mehr Optionen offen halten (nächste Woche ist noch ein Vorstellungsgespräch für eine vergleichbare Stelle). Eine mündliche Zusage von mir ist ja rechtlich gesehen auch schon ein verbindlicher Arbeitsvertrag, aber wie streng wird das gehandhabt, wenn ich dann doch noch eine Zusage woanders bekomme, wo es mir besser gefällt? Ich habe 1. Examen: a, 2. Examen: relativ niedriges b, und bin mir unsicher mit welchen Zusagen ich noch rechnen kann. Hat jemand dazu Erfahrungen?
Klingt ziemlich unseriös!
31.12.2020, 18:32
(31.12.2020, 18:15)Gast schrieb:(31.12.2020, 16:56)Gast schrieb: Eine mündliche Zusage von mir ist ja rechtlich gesehen auch schon ein verbindlicher Arbeitsvertrag
Nein; entscheidend ist der unterschriebene Vertrag, als Beamter die Aushändigung der Ernennungsurkunde. Und soweit du von einer Befristung schreibst, bedarf diese ohnehin der Schriftform, § 14 Abs. 4 TzBfG.
Stimmt, vergessen... :angel:


