23.12.2020, 13:25
Wenn die Kanzlei Berufshaftpflicht übernimmt etc dann ist das ja offensichtlich versteuerungspflichtiger Arbeitslohn.
Wie ist das denn mit bezahlter Fortbildung? Sagen wir die Kanzlei übernimmt Kosten für einen FAchanwaltskurs. Ist das dann auch Arbeitslohn, den ich versteuern muss?
Fände ich seltsam, weil wenn ich die Kosten selbst tragen müsste könnte ich die ja eh als Werbungskosten abziehen.
Aber vielleicht gibt es jemanden hier, der mehr Ahnung von Steuerrecht hat :D
Wie ist das denn mit bezahlter Fortbildung? Sagen wir die Kanzlei übernimmt Kosten für einen FAchanwaltskurs. Ist das dann auch Arbeitslohn, den ich versteuern muss?
Fände ich seltsam, weil wenn ich die Kosten selbst tragen müsste könnte ich die ja eh als Werbungskosten abziehen.
Aber vielleicht gibt es jemanden hier, der mehr Ahnung von Steuerrecht hat :D
23.12.2020, 13:30
(23.12.2020, 13:25)Gast schrieb: Wenn die Kanzlei Berufshaftpflicht übernimmt etc dann ist das ja offensichtlich versteuerungspflichtiger Arbeitslohn.
Wie ist das denn mit bezahlter Fortbildung? Sagen wir die Kanzlei übernimmt Kosten für einen FAchanwaltskurs. Ist das dann auch Arbeitslohn, den ich versteuern muss?
Fände ich seltsam, weil wenn ich die Kosten selbst tragen müsste könnte ich die ja eh als Werbungskosten abziehen.
Aber vielleicht gibt es jemanden hier, der mehr Ahnung von Steuerrecht hat :D
Warum sollte Steuerpflichtiger Arbeitslohn sein? Die Zulassungskosten.
Das ist ein notwendiges Arbeitsmitte der Arbeitgeber bezahlt das und gut
Den Schreibtisch, den dein Arbeitgeber dir stellt versteuerst du ja auch nicht.
Dasselbe gilt für fortbildungskosten.
Sollte der Arbeitgeber sie nicht bezahlen, kannst du sie bezahlen und als Werbungskosten absetzen