11.11.2017, 16:39
Hallo an die Würzburger Referendare,
gibt es vielleicht jemanden unter euch, der jetzt im Dezember 2017 mit dem EDV beginnt und dafür nach Nürnberg pendelt? Ich hab gehört, dass bei euch dieses Jahr keine EDV-AG stattfindet. Dann könnten wir vielleicht zusammen hinfahren.
gibt es vielleicht jemanden unter euch, der jetzt im Dezember 2017 mit dem EDV beginnt und dafür nach Nürnberg pendelt? Ich hab gehört, dass bei euch dieses Jahr keine EDV-AG stattfindet. Dann könnten wir vielleicht zusammen hinfahren.
23.01.2018, 15:48
Guten Tag!
Ich greife mal diesen Thread wieder auf, da sich hier viele Infos bzgl. des EVD befinden...
ich habe heute meinen Durchfaller-Brief erhalten (NRW) und frage mich wie es sich in Bezug zu der Entlassung nach § 31 II JAG NRW verhält.
Ich habe vielerorts gelesen, dass man sich nach dem EVD entlassen kann für die 6 Monate, doch ich wollte es jetzt schon machen.
Das eigentlich nicht unbedingt um mehr zu lernen, sondern weil meine Hochzeit (im Ausland) und deren Vorbereitung ansteht und sonstige andere Gründe auf die ich mal nicht eingehe.
Vielleicht hat da schon jemand Erfahrungen gemacht?
Ich finde es delikat die Ref Abteilung anzufragen diesbezüglich...auch wenn Sie die Entlassung ja eigentlich nicht hinterfragen dürfen? Und diese ja eigentlich die Ansprechstelle dafür ist...
Ich greife mal diesen Thread wieder auf, da sich hier viele Infos bzgl. des EVD befinden...
ich habe heute meinen Durchfaller-Brief erhalten (NRW) und frage mich wie es sich in Bezug zu der Entlassung nach § 31 II JAG NRW verhält.
Ich habe vielerorts gelesen, dass man sich nach dem EVD entlassen kann für die 6 Monate, doch ich wollte es jetzt schon machen.
Das eigentlich nicht unbedingt um mehr zu lernen, sondern weil meine Hochzeit (im Ausland) und deren Vorbereitung ansteht und sonstige andere Gründe auf die ich mal nicht eingehe.
Vielleicht hat da schon jemand Erfahrungen gemacht?
Ich finde es delikat die Ref Abteilung anzufragen diesbezüglich...auch wenn Sie die Entlassung ja eigentlich nicht hinterfragen dürfen? Und diese ja eigentlich die Ansprechstelle dafür ist...
24.01.2018, 01:52
Doch. Ruf an.
Man kann sich eigentlich immer entlassen lassen, doch im Gespräch kannst Du viele weitere Infos bekommen die Du sonst vielleicht nicht bekommst (z.B. wie Du Dich dann wieder zur Prüfung meldest, ob Du in den Ref-Dienst wieder aufgenommen werden kannst um den EVD "nachzuholen" etc.).
Warum sollte es delikat sein? Es ist Dir vielleicht peinlich, okay. Aber für die ist das Alltagsgeschäft. Denen ist das eigentlich schnurz. Jedes mal ruft da irgendein armes Schwein an und hat das selbe Problem. Da musst Du Dir wirklich keine Sorgen machen. Wenn Du nicht willst musst Du ihnen ja nicht auf die Nase binden warum Du Dich entlassen lassen willst. Dafür kann es ja viele legitime Gründe haben.
Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg und alles Gute!
Man kann sich eigentlich immer entlassen lassen, doch im Gespräch kannst Du viele weitere Infos bekommen die Du sonst vielleicht nicht bekommst (z.B. wie Du Dich dann wieder zur Prüfung meldest, ob Du in den Ref-Dienst wieder aufgenommen werden kannst um den EVD "nachzuholen" etc.).
Warum sollte es delikat sein? Es ist Dir vielleicht peinlich, okay. Aber für die ist das Alltagsgeschäft. Denen ist das eigentlich schnurz. Jedes mal ruft da irgendein armes Schwein an und hat das selbe Problem. Da musst Du Dir wirklich keine Sorgen machen. Wenn Du nicht willst musst Du ihnen ja nicht auf die Nase binden warum Du Dich entlassen lassen willst. Dafür kann es ja viele legitime Gründe haben.
Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg und alles Gute!
07.01.2019, 20:12
Die Antwort kommt zwar für den ursprünglichen Fragesteller zu spät, aber da man weiterhin keine Erfahrungsberichte aus Bayern im Internet findet, ist es sicherlich für den einen oder anderen weiterhin von Interesse.
An den Ablauf selbst kann ich mich nicht mehr so genau erinnern, war aber nicht aufwendig. Man muss sich anmelden oder eben befreien lassen (würde ich nicht empfehlen). Wenn man am EVD teilnimmt, bekommt man weiterhin Unterhaltsbeihilfe gekürzt um 15 % bis zur mündlichen Prüfung. Zwischen der Notenbekanntgabe und dem Beginn des EVD muss man sich allerdings arbeitslos melden.
Der EVD beginnt genau 6 Monate vor dem ersten Examenstag. Insgesamt muss man in jedem Rechtsgebiet jeweils um die 10 Klausuren schreiben. Die AG findet an ca. drei Tagen in der Woche statt. Man schreibt entweder eine Klausur oder man hat Klausurbesprechung. Es gibt nur sehr wenige Unterrichtseinheiten. Unterricht wie wir ihn aus der normalen AG kennen, gibt es nicht mehr. Die letzten 3-4 Wochen vor dem Examen hat man keine AGs mehr.
Ich persönlich fand den EVD sehr nützlich, er hat aber auch seine Grenzen. Es ist nicht so, dass euch jegliche Arbeit für die Vorbereitung abgenommen wird und ihr euch nur noch nach einem vorgegebenen Lernplan richten müsst. Während dem EVD übt man Klausurenschreiben. Man übt den Einstieg in eine Klausur und wie man eine Klausur besteht. Die gängigsten Klausurtypen werden ausführlich erklärt und dazu jeweils mehrere Klausuren gestellt.
Daher empfehle ich euch Folgendes:
1. Fehleranalyse. Ihr müsst euch Schwachpunkte kennen und währenddem EVD versuchen diese auszumerzen.
Lasst euch dabei helfen! Die meisten AG-Leiter bieten ein persönliches Gespräch an. Und wenn nicht, fragt danach einfach selbst. Nutzt unbedingt dieses Angebot. Oft kann man die eigenen Schwachstellen selbst nicht erkennen!
2. Schlachtplan. Setzt euch Schwerpunkte. Auf bestimmte Klausuren, bestimmte Rechtsgebiete, bestimmte Themen. Je nachdem warum es im ersten Anlauf nicht geklappt hat. Wenn ihr viele Wissenslücken habt, ist es unmöglich alle in der kurzen Zeit zu schließen. Ihr braucht auf jeden Fall eine Strategie. Fragt eure AG-Leiter, welche Themen in den jeweiligen Rechtsgebieten unbedingt beherrscht werden müssen, weil sie so gut wie sicher drankommen (Bps. Strafzumessung).
3. Das A und O: Sport, Freizeit, Freunde ;)
TED: The brain-changing benefits of exercise | Wendy Suzuki
Man braucht Zeit um das Gelernte zu verarbeiten und genug Energie für den nächsten Tag.
Euer Plan könnte folgendermaßen aussehen:
A: Klausur, Mittagessen, lange Pause!!!, Lernen, Feierabend
B: Lernen, Pause, Lernen, Mittagessen, Pause, Lernen/Wiederholen, Sport, Feierabend
C: Klausurbesprechung, Mittagessen, lange Pause, Klausur nacharbeiten, Feierabend
B
A
B
Sonntag frei!!
Ich habs im zweiten Anlauf geschafft. Es ist machbar, lasst euch nicht hängen.
Ich wünsche euch viel Kraft und viel Erfolg für den zweiten Versuch!! :)
An den Ablauf selbst kann ich mich nicht mehr so genau erinnern, war aber nicht aufwendig. Man muss sich anmelden oder eben befreien lassen (würde ich nicht empfehlen). Wenn man am EVD teilnimmt, bekommt man weiterhin Unterhaltsbeihilfe gekürzt um 15 % bis zur mündlichen Prüfung. Zwischen der Notenbekanntgabe und dem Beginn des EVD muss man sich allerdings arbeitslos melden.
Der EVD beginnt genau 6 Monate vor dem ersten Examenstag. Insgesamt muss man in jedem Rechtsgebiet jeweils um die 10 Klausuren schreiben. Die AG findet an ca. drei Tagen in der Woche statt. Man schreibt entweder eine Klausur oder man hat Klausurbesprechung. Es gibt nur sehr wenige Unterrichtseinheiten. Unterricht wie wir ihn aus der normalen AG kennen, gibt es nicht mehr. Die letzten 3-4 Wochen vor dem Examen hat man keine AGs mehr.
Ich persönlich fand den EVD sehr nützlich, er hat aber auch seine Grenzen. Es ist nicht so, dass euch jegliche Arbeit für die Vorbereitung abgenommen wird und ihr euch nur noch nach einem vorgegebenen Lernplan richten müsst. Während dem EVD übt man Klausurenschreiben. Man übt den Einstieg in eine Klausur und wie man eine Klausur besteht. Die gängigsten Klausurtypen werden ausführlich erklärt und dazu jeweils mehrere Klausuren gestellt.
Daher empfehle ich euch Folgendes:
1. Fehleranalyse. Ihr müsst euch Schwachpunkte kennen und währenddem EVD versuchen diese auszumerzen.
Lasst euch dabei helfen! Die meisten AG-Leiter bieten ein persönliches Gespräch an. Und wenn nicht, fragt danach einfach selbst. Nutzt unbedingt dieses Angebot. Oft kann man die eigenen Schwachstellen selbst nicht erkennen!
2. Schlachtplan. Setzt euch Schwerpunkte. Auf bestimmte Klausuren, bestimmte Rechtsgebiete, bestimmte Themen. Je nachdem warum es im ersten Anlauf nicht geklappt hat. Wenn ihr viele Wissenslücken habt, ist es unmöglich alle in der kurzen Zeit zu schließen. Ihr braucht auf jeden Fall eine Strategie. Fragt eure AG-Leiter, welche Themen in den jeweiligen Rechtsgebieten unbedingt beherrscht werden müssen, weil sie so gut wie sicher drankommen (Bps. Strafzumessung).
3. Das A und O: Sport, Freizeit, Freunde ;)
TED: The brain-changing benefits of exercise | Wendy Suzuki
Man braucht Zeit um das Gelernte zu verarbeiten und genug Energie für den nächsten Tag.
Euer Plan könnte folgendermaßen aussehen:
A: Klausur, Mittagessen, lange Pause!!!, Lernen, Feierabend
B: Lernen, Pause, Lernen, Mittagessen, Pause, Lernen/Wiederholen, Sport, Feierabend
C: Klausurbesprechung, Mittagessen, lange Pause, Klausur nacharbeiten, Feierabend
B
A
B
Sonntag frei!!
Ich habs im zweiten Anlauf geschafft. Es ist machbar, lasst euch nicht hängen.
Ich wünsche euch viel Kraft und viel Erfolg für den zweiten Versuch!! :)