19.12.2020, 22:30
Zwei Fragen würde ich mir stellen:
- Ist A überhaupt aus dem Mietverhältnis ausgeschieden?
Am Mietvertrag waren ja 3 Personen beteiligt. Damit erscheint es fraglich, ob nur 2 von ihnen den Vertrag auch mit Wirkung gegenüber dem Dritten ändern können. Ebenso müsste man fragen, ob die Kündigung gegenüber nur einer Mieterin erfolgen kann. - Wenn ja: Ist der angemeldete Eigenbedarf durch das konsensuale Ausscheiden der A aus dem Mietverhältnis widerlegt?
Dass jemand der gerade freiwillig sein Besitzrecht an der Wohnung aufgegeben hat, diesselbe nun benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB), müsste jedenfalls näher begründet werden. Das ist wohl zum größeren Teil aber eher Tat- denn Rechtsfrage.
Nachrichten in diesem Thema
Kündigung Wohnraummiete - von User1234 - 19.12.2020, 18:30
RE: Kündigung Wohnraummiete - von Gast - 19.12.2020, 19:30
RE: Kündigung Wohnraummiete - von Gast - 19.12.2020, 22:30
RE: Kündigung Wohnraummiete - von Gästle - 19.12.2020, 23:16
RE: Kündigung Wohnraummiete - von Gast - 30.12.2020, 17:40
RE: Kündigung Wohnraummiete - von Gast - 20.12.2020, 00:53
RE: Kündigung Wohnraummiete - von Gast - 30.12.2020, 17:30