19.12.2020, 18:30
Hallo allerseits,
Ich habe von meinem Richter eine Akte über Wohnraummiete erhalten und weiß absolut nicht weiter. Auch die einschlägigen Rechercheseiten (Beck Online, Haufe usw) können mir die Frage nicht beantworten. Daher wende ich mich an euch mit der Bitte um Hinweise oder Tipps.
In Kurzform der SV:
Ehefrau A und Ehemann B leben bei V, der Mutter von A, zur Miete. Seit 26 Jahren, schriftlich geschlossener Mietvertrag, beide Eheleute als Mieter eingetragen.
A und B trennen sich. A zieht aus; zunächst ohne eine Änderung des Mietvertrages vorzunehmen.
Daraufhin wollen A und V den B aus der Wohnung bekommen, sodass A dort wieder alleine wohnen kann.
Deshalb vereinbaren A und V, dass A mit sofortiger Wirkung aus dem Mietvertrag ausscheidet. Hilfsweise erklärt A gegenüber V die ordentliche Kündigung.
Gegenüber Ehemann B, der weiter in der Wohnung ist, erklärt die V nun eine Eigenbedarfskündigung. Diese begründet sie damit, dass ihre Tochter A die Wohnung erhalten soll.
Dagegen klagt B nunmehr auf Feststellung der Unwirksamkeit.
B trägt insbesondere vor, es sei rechtsmissbräuchliches Verhalten, über einen Rechtlichen Kniff, ihn als vorbildlichen Mieter rauszuschmeissen.
So und jetzt stehe ich auf dem Schlauch. Ist es zulässig, dass die Mutter zugunsten Ihres Kindes eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, wenn das Kind selbst noch bis vor kurzem Mit dem von der Kündigung betroffenen Mieter in einer Partnerschaft zusammenwohnte?
Wie gesagt, in den einschlägigen Kommentierungen und der Rechtsprechung konnte ich dazu nichts finden. Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Vielen Dank vorab.
Viele Grüße ?
Ich habe von meinem Richter eine Akte über Wohnraummiete erhalten und weiß absolut nicht weiter. Auch die einschlägigen Rechercheseiten (Beck Online, Haufe usw) können mir die Frage nicht beantworten. Daher wende ich mich an euch mit der Bitte um Hinweise oder Tipps.
In Kurzform der SV:
Ehefrau A und Ehemann B leben bei V, der Mutter von A, zur Miete. Seit 26 Jahren, schriftlich geschlossener Mietvertrag, beide Eheleute als Mieter eingetragen.
A und B trennen sich. A zieht aus; zunächst ohne eine Änderung des Mietvertrages vorzunehmen.
Daraufhin wollen A und V den B aus der Wohnung bekommen, sodass A dort wieder alleine wohnen kann.
Deshalb vereinbaren A und V, dass A mit sofortiger Wirkung aus dem Mietvertrag ausscheidet. Hilfsweise erklärt A gegenüber V die ordentliche Kündigung.
Gegenüber Ehemann B, der weiter in der Wohnung ist, erklärt die V nun eine Eigenbedarfskündigung. Diese begründet sie damit, dass ihre Tochter A die Wohnung erhalten soll.
Dagegen klagt B nunmehr auf Feststellung der Unwirksamkeit.
B trägt insbesondere vor, es sei rechtsmissbräuchliches Verhalten, über einen Rechtlichen Kniff, ihn als vorbildlichen Mieter rauszuschmeissen.
So und jetzt stehe ich auf dem Schlauch. Ist es zulässig, dass die Mutter zugunsten Ihres Kindes eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, wenn das Kind selbst noch bis vor kurzem Mit dem von der Kündigung betroffenen Mieter in einer Partnerschaft zusammenwohnte?
Wie gesagt, in den einschlägigen Kommentierungen und der Rechtsprechung konnte ich dazu nichts finden. Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Vielen Dank vorab.
Viele Grüße ?
Nachrichten in diesem Thema
Kündigung Wohnraummiete - von User1234 - 19.12.2020, 18:30
RE: Kündigung Wohnraummiete - von Gast - 19.12.2020, 19:30
RE: Kündigung Wohnraummiete - von Gast - 19.12.2020, 22:30
RE: Kündigung Wohnraummiete - von Gästle - 19.12.2020, 23:16
RE: Kündigung Wohnraummiete - von Gast - 30.12.2020, 17:40
RE: Kündigung Wohnraummiete - von Gast - 20.12.2020, 00:53
RE: Kündigung Wohnraummiete - von Gast - 30.12.2020, 17:30