16.12.2020, 15:11
Hallo Leute,
in Hessen muss die Ausbildungsstelle neben dem Zeugnis auch einen Ausbildungsnachweis ausfüllen. Hat jemand eine Ahnung in welcher Breite da Angaben zu machen sind und ob der Nachweis überhaupt irgendjemanden interessiert. Ich frage mich aus dreierlei Gründen: Wie machen das die Leute, die über einen längeren Zeitraum tauchen gehen? Wie handhabt man das in einem Unternehmen oder spezialisierten Kanzleien; da fallen ja von vornherein viele Punkte weg, die nach dem Ausbildungsplan eigentlich absolviert werden sollen? Ich werde meine Anwaltsstation voraussichtlich in einer kleinen Kanzlei machen, die bislang noch keinen Referendar hatte; sprich ich werde mich auch ein Stück weit selber um die Organisation kümmern müssen.
Hier ein Link zur Mustervorlage (Seite 36) https://justizpruefungsamt.hessen.de/sit...anwalt.pdf
Vielleicht hat hier ja schon jemand Erfahrungen.
Vielen Dank
in Hessen muss die Ausbildungsstelle neben dem Zeugnis auch einen Ausbildungsnachweis ausfüllen. Hat jemand eine Ahnung in welcher Breite da Angaben zu machen sind und ob der Nachweis überhaupt irgendjemanden interessiert. Ich frage mich aus dreierlei Gründen: Wie machen das die Leute, die über einen längeren Zeitraum tauchen gehen? Wie handhabt man das in einem Unternehmen oder spezialisierten Kanzleien; da fallen ja von vornherein viele Punkte weg, die nach dem Ausbildungsplan eigentlich absolviert werden sollen? Ich werde meine Anwaltsstation voraussichtlich in einer kleinen Kanzlei machen, die bislang noch keinen Referendar hatte; sprich ich werde mich auch ein Stück weit selber um die Organisation kümmern müssen.
Hier ein Link zur Mustervorlage (Seite 36) https://justizpruefungsamt.hessen.de/sit...anwalt.pdf
Vielleicht hat hier ja schon jemand Erfahrungen.
Vielen Dank
21.12.2020, 16:51
(16.12.2020, 15:11)Gast schrieb: Hallo Leute,
in Hessen muss die Ausbildungsstelle neben dem Zeugnis auch einen Ausbildungsnachweis ausfüllen. Hat jemand eine Ahnung in welcher Breite da Angaben zu machen sind und ob der Nachweis überhaupt irgendjemanden interessiert. Ich frage mich aus dreierlei Gründen: Wie machen das die Leute, die über einen längeren Zeitraum tauchen gehen? Wie handhabt man das in einem Unternehmen oder spezialisierten Kanzleien; da fallen ja von vornherein viele Punkte weg, die nach dem Ausbildungsplan eigentlich absolviert werden sollen? Ich werde meine Anwaltsstation voraussichtlich in einer kleinen Kanzlei machen, die bislang noch keinen Referendar hatte; sprich ich werde mich auch ein Stück weit selber um die Organisation kümmern müssen.
Hier ein Link zur Mustervorlage (Seite 36) https://justizpruefungsamt.hessen.de/sit...anwalt.pdf
Vielleicht hat hier ja schon jemand Erfahrungen.
Vielen Dank
es gibt ja keine mindestvorgaben, sondern nur ziele. bei überlangen tauchphasen wird sich auch gerne mal was ausgedacht, um da den schein zu wahren. sind es nur 3 monate tauchen schafft man aber meist in den anderen 5 monaten genug weg, damit man da keinen schmuh mit machen muss. letztlich geht es ja darum ein vernünftiges examen zu erreichen. die stationszeugnisse, eher noch die AG zeugnisse, sind eher dazu da die mündlichen prüfer dazu zu bewegen einem die bessere note zu geben und vielleicht um bei besonderen leistungen in einer station/ stelle diese bei ner späteren bewerbung bei was ähnlichem hervorzuheben. das wars aber auch schon
11.01.2021, 17:34
Würde mich auch interessieren, wie viel da drin stehen muss. Hab von meinem Ausbilder vorm Tauchen kaum Aufgaben bekommen, meist nur auf Nachfrage und dementsprechend steht bei mir kaum was drin.
13.01.2021, 13:28
Interessiert am Ende kein Schwein, was genau da drinsteht. Habt ihr vielleicht aus einer früheren Station einen Ausbildungsnachweis parat? Daran kann man sich ganz gut orientieren.
Ich habe während meiner gesamten Anwaltsstation nicht ein einziges Mandantengespräch miterlebt, weil: Corona.
Dementsprechend ist z.B. die erste Seite des Bogens schon mal komplett leer.
Bei Strafverteidigung könnte man z.B. schreiben:
Anforderungen: Einlassung des Mandanten gegenüber der StA zum Vorwurf XY. Umfang und Schwierigkeitsgrad gering. Bearbeitungsdauer 1 Tag.
Beurteilung: Mit geringfügigen Änderungen praktisch verwertbar.
Ich habe während meiner gesamten Anwaltsstation nicht ein einziges Mandantengespräch miterlebt, weil: Corona.
Dementsprechend ist z.B. die erste Seite des Bogens schon mal komplett leer.
Bei Strafverteidigung könnte man z.B. schreiben:
Anforderungen: Einlassung des Mandanten gegenüber der StA zum Vorwurf XY. Umfang und Schwierigkeitsgrad gering. Bearbeitungsdauer 1 Tag.
Beurteilung: Mit geringfügigen Änderungen praktisch verwertbar.