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  5. Versorgungswerk vs. deutsche Rentenversicherung
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Versorgungswerk vs. deutsche Rentenversicherung
Gast HH
Unregistered
 
#1
15.12.2020, 12:27
Ich wurde vor wenigen Tagen vereidigt und habe Post vom Versorgungswerk erhalten mit beigefügtem Antrag, damit man sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen kann und stattdessen ins Versorgungswerk einzahlt.

Ich bin am überlegen damit noch abzuwarten und weiter in die dt. Rentenversicherung einzuzahlen, insb. auch vor dem Hintergrund, dass man nach 5 Beitragsjahren (Ref + Wissmittätigkeit bereits vorhandenen) eine - wohl wenn auch kleine - gesetzliche Rente nach der dt. Rentenversicherung möglich ist. 

Macht das Sinn? Zählt auch die Zeit des Studiums in die dt. Rentenversicherungszeit, obwohl ich hier nix eingezahlt habe? Was gibt es sonst für Fallstricke bzw was sollte man beachten und erwägen?

Bestimmt haben manche sich auch schon hiermit beschäftigt und es wäre nett, wenn ihr eure Erfahrungen mit mir austauscht :)
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Umir
Unregistered
 
#2
15.12.2020, 12:42
Nein, das macht keinen Sinn, weil du dann doppelt zahlst. Das Versorungswerk wird auch dann die Beiträge fordern, wenn du noch in der gesetzlichen RV bist. Um die Beitragsjahre in der gesetzlichen RV voll zu bekommen, kannst du da meines Wissens nach auch später freiwillig Beiträge einzahlen.
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Gast 123
Unregistered
 
#3
15.12.2020, 12:47
Als zugelassener Anwalt bist du Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Du hast also keine Wahl.

Du könntest höchstens noch freiwillig on top in die GRV einzahlen. Das Geld kannst du monatlich aber besser anlegen ;)
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Gast gpa
Unregistered
 
#4
15.12.2020, 16:22
Wenn nicht privat versichert: 
Zahle deine ab ca 40 freiwillig in die gesetzliche ein (Mindestbetrag glaube so bei 80€/Monat). Dann kannst du dich in der Rente bei der Krankenversicherung der Rente versichern. Vorteil 1: Anders als bei der sonst nur möglichen KV zahlt diese die Hälfte deiner KV Beiträge.Vorteil 2: Und im übrigen bemisst sich der KV Beitrag nach deiner niedrigen gesetzlichen Rente; Wäre also sehr gering. Aber das Schlupfloch wird der Gesetzgeber in in den nächsten Jahrzehnten wahrscheinlich noch schließen (Stichwort: unechte Rückwirkung) - trotzdem bleibt ja Vorteil 1 wahrscheinlich;)
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Gast GPA
Unregistered
 
#5
15.12.2020, 16:24
Aus dem zuvor gesagten folgt auch, dass es jetzt keinen Sinn macht, dass du neben dem Versorgungswerk auch gesetzlich Rente einzahlt. Denn für die KV der Rentner ist nur der Zeitraum der zweiten Hälfte deiner Arbeitsjahre relevant (9/10 davon musst du in der gesetzlichen gewesen sein)
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Gast
Unregistered
 
#6
15.12.2020, 16:42
(15.12.2020, 16:24)Gast GPA schrieb:  Aus dem zuvor gesagten folgt auch, dass es jetzt keinen Sinn macht, dass du neben dem Versorgungswerk auch gesetzlich Rente einzahlt. Denn für die KV der Rentner ist nur der Zeitraum der zweiten Hälfte deiner Arbeitsjahre relevant (9/10 davon musst du in der gesetzlichen gewesen sein)


Sehr interessant, woraus ergibt sich das bzw warum ist anzunehmen, dass der Vorteil bleibt (scheint mir auch ein Schlupfloch zu sein, das man stopfen könnte)?
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Gast Gast
Unregistered
 
#7
15.12.2020, 16:48
(15.12.2020, 16:42)Gast schrieb:  
(15.12.2020, 16:24)Gast GPA schrieb:  Aus dem zuvor gesagten folgt auch, dass es jetzt keinen Sinn macht, dass du neben dem Versorgungswerk auch gesetzlich Rente einzahlt. Denn für die KV der Rentner ist nur der Zeitraum der zweiten Hälfte deiner Arbeitsjahre relevant (9/10 davon musst du in der gesetzlichen gewesen sein)


Sehr interessant, woraus ergibt sich das bzw warum ist anzunehmen, dass der Vorteil bleibt (scheint mir auch ein Schlupfloch zu sein, das man stopfen könnte)?

Ist insofern echt überraschend, weil bei der Kombi aus GRV und Betriebsrente man für die GRV nur die AN-seitigen KV-Beiträge zahlen muss, bei der Betriebsrente hingegen die volle KV (und sich der Beitrag für die KV aus beiden Renten bemisst, nicht nur aus einer).
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Nützlicher Beitrag
Unregistered
 
#8
16.12.2020, 15:59
Ich stand vor der gleichen Herausforderung. Du kannst bei der DRV einfach einen persönlichen Termin vereinbaren und die gehen mit dir die Sachlage durch. 

Die Frage der Einzahlung bei der DRV ist eine individuelle. Ich würde nicht auf diese pauschalen Antworten vertrauen. Unter Umständen kann es sein, dass du nur noch ein Jahr einbezahlen müsstest, um einen Rentenanspruch bei der DRV zu haben, aber auch das hängt davon ab wie viel du bisher eingezahlt hast. 

Übrigens kann man sich jetzt befreien lassen und dann beliebig wieder freiwillig bei der DRV einzahlen :)
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Gast gpa
Unregistered
 
#9
17.12.2020, 10:22
(15.12.2020, 16:48)Gast Gast schrieb:  
(15.12.2020, 16:42)Gast schrieb:  
(15.12.2020, 16:24)Gast GPA schrieb:  Aus dem zuvor gesagten folgt auch, dass es jetzt keinen Sinn macht, dass du neben dem Versorgungswerk auch gesetzlich Rente einzahlt. Denn für die KV der Rentner ist nur der Zeitraum der zweiten Hälfte deiner Arbeitsjahre relevant (9/10 davon musst du in der gesetzlichen gewesen sein)


Sehr interessant, woraus ergibt sich das bzw warum ist anzunehmen, dass der Vorteil bleibt (scheint mir auch ein Schlupfloch zu sein, das man stopfen könnte)?

Ist insofern echt überraschend, weil bei der Kombi aus GRV und Betriebsrente man für die GRV nur die AN-seitigen KV-Beiträge zahlen muss, bei der Betriebsrente hingegen die volle KV (und sich der Beitrag für die KV aus beiden Renten bemisst, nicht nur aus einer).


Gesetzliche Versicherung und Versorgungswerk = keine Beiträge zur kv auf sonstige Einnahmen (wie es bei Versorgungswerk allein der Fall ist) 
Siehe https://www.finanztip.de/versorgungswerk...sicherung/
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