10.12.2020, 19:16
Hallo zusammen,
ich habe im Rahmen meiner Ausbildung eine ziemlich komische Aufgabe bekommen. Ich soll gegen ein Gesetz, welches mein Ausbilder für verfassungwidrig hält, eine Verfassungsbeschwerde anfertigen. Hat jemand dazu irgendwo n Muster, wie man sowas schreibt? Habe davon keinen Dunst und halte das mitunter auch für wenig relevant. Muss man dieser Weisung überhaupt folgen?
ich habe im Rahmen meiner Ausbildung eine ziemlich komische Aufgabe bekommen. Ich soll gegen ein Gesetz, welches mein Ausbilder für verfassungwidrig hält, eine Verfassungsbeschwerde anfertigen. Hat jemand dazu irgendwo n Muster, wie man sowas schreibt? Habe davon keinen Dunst und halte das mitunter auch für wenig relevant. Muss man dieser Weisung überhaupt folgen?
10.12.2020, 19:39
Muster kann ich dir nicht anbieten, da es aber eine praktische Arbeit ist, rate ich dir einfach Rechtsprechung hierzu anzuschauen. Vllt findest du ja was gebrauchbares.
Ansonsten empfehle ich dir, dich an die Weisungen zu halten. Erfahrungsgemäß zahlt sich sowas manchmal im Verlauf des Refs aus. Manche "komischen" Vorgehensweisen meiner Ausbilder haben mir in Klausuren echt schonmal geholfen.
Ansonsten empfehle ich dir, dich an die Weisungen zu halten. Erfahrungsgemäß zahlt sich sowas manchmal im Verlauf des Refs aus. Manche "komischen" Vorgehensweisen meiner Ausbilder haben mir in Klausuren echt schonmal geholfen.
10.12.2020, 19:48
Ich würde die Aufgabe erledigen, danach aber ansprechen, dass du dir Aufgaben wünschen würdest, die Examensstoff sind. Eine Verfassungsbeschwerde kommt im 2.Examen wohl nie dran.
Ich habe solche Dinge bei meinen Ausbildern immer angesprochen und alle haben danach Rücksicht genommen. Schlechte Punkte gabs deswegen auch nicht.
Ich habe solche Dinge bei meinen Ausbildern immer angesprochen und alle haben danach Rücksicht genommen. Schlechte Punkte gabs deswegen auch nicht.
10.12.2020, 19:55
Welches Grundrecht sollte verletzt sein und willst du Staat vor dem Staat beschützen ? Ich persönlich habe ÖR immer gehasst und nie gelernt, deswegen irre ich mich vielleicht, aber so was sollte nicht gehen. Als private Person wäre das ok, als Richer im Rahmen der konkreten Normenkontrolle ginge auch. Und für die abstrakte Normenkontrolle ist er nicht antragsberechtigt.
10.12.2020, 20:05
(10.12.2020, 19:55)Gast schrieb: Welches Grundrecht sollte verletzt sein und willst du Staat vor dem Staat beschützen ? Ich persönlich habe ÖR immer gehasst und nie gelernt, deswegen irre ich mich vielleicht, aber so was sollte nicht gehen. Als private Person wäre das ok, als Richer im Rahmen der konkreten Normenkontrolle ginge auch. Und für die abstrakte Normenkontrolle ist er nicht antragsberechtigt.
Und wenn der "Ausbilder" nun der aus der Anwalts- oder Wahlstation ist? So eine Verfassungsbeschwerde ich aber nicht gerade ein Kinderspiel. Die Zulassungshürden sind deutlich höher, als es die Theorie vermuten lassen würde. Das BVerfG versucht quasi alles für unzulässig zu halten. Besonders gerne stürzen die sich auf eine Darlegungslast des Beschwerdeführers, die in dieser Strenge im Gesetz nicht sooo ausdrücklich normiert ist.
Um es einfacher zu sagen: ich wäre hier sehr pessimistisch.
Jedenfalls verlangt das BVerfG, dass die Beschwerde "wissenschaftlich" ausgearbeitet sind. Du musst dich mit der bisherigen Rechtsprechung ebenso wie mit dem gesetzgebungsverfahren auseiandersetzen, die Literatur nach möglichen Gegenargumenten durchsuchen (und diese wiederlegen) und vielleicht auch auf sich aufdrängende (aber noch nirgendwo genannte) Gegenargumente eingehen. Deine Beschwerde muss also schon genau so ausführlich, detailliert und ausgewogen sein, wie es das spätere Urteil sein sollte. Das ist brutal. Und das kostet brutal viel Zeit.
10.12.2020, 20:07
Sicher, dass dein Ausbilder nicht auf eine Richtervorlage (Art. 100 GG) aus ist?
10.12.2020, 20:23
(10.12.2020, 20:05)Gast schrieb:Sorry, ich habe etwas unaufmerksam gelesen, klar, der Ausbilder ist nicht immer Richter ;) Trotzdem, es muss eine konkrete Behauptung einer Verletzung eines Grundrechtes (oder ggleiches) vorliegen. Etwas für verfassungswidrig zu halten reicht nicht aus (und die Subsidiarität nicht zu vergessen).(10.12.2020, 19:55)Gast schrieb: Welches Grundrecht sollte verletzt sein und willst du Staat vor dem Staat beschützen ? Ich persönlich habe ÖR immer gehasst und nie gelernt, deswegen irre ich mich vielleicht, aber so was sollte nicht gehen. Als private Person wäre das ok, als Richer im Rahmen der konkreten Normenkontrolle ginge auch. Und für die abstrakte Normenkontrolle ist er nicht antragsberechtigt.
Und wenn der "Ausbilder" nun der aus der Anwalts- oder Wahlstation ist? So eine Verfassungsbeschwerde ich aber nicht gerade ein Kinderspiel. Die Zulassungshürden sind deutlich höher, als es die Theorie vermuten lassen würde. Das BVerfG versucht quasi alles für unzulässig zu halten. Besonders gerne stürzen die sich auf eine Darlegungslast des Beschwerdeführers, die in dieser Strenge im Gesetz nicht sooo ausdrücklich normiert ist.
Um es einfacher zu sagen: ich wäre hier sehr pessimistisch.
Jedenfalls verlangt das BVerfG, dass die Beschwerde "wissenschaftlich" ausgearbeitet sind. Du musst dich mit der bisherigen Rechtsprechung ebenso wie mit dem gesetzgebungsverfahren auseiandersetzen, die Literatur nach möglichen Gegenargumenten durchsuchen (und diese wiederlegen) und vielleicht auch auf sich aufdrängende (aber noch nirgendwo genannte) Gegenargumente eingehen. Deine Beschwerde muss also schon genau so ausführlich, detailliert und ausgewogen sein, wie es das spätere Urteil sein sollte. Das ist brutal. Und das kostet brutal viel Zeit.
Ansonsten ja, ich kenne die Fälle, bei denen schon länger zugelassene Anwälte von der Beschwerden abstand genommen haben. Die meinten, wenn die VB von einem "Normalo" erhoben wird, dann hat die mehr Chancen angenommen zu werden als die, die von einem RA geschrieben wurde.
10.12.2020, 21:17
Wenn ich es richtig verstehe, soll es sich um eine Gesetzes-VG handeln. Da werden wegen der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch strenge Anforderung im Hinblick auf möglichen fachgerichtlichen Rechtsschutz gestellt.
Formulare findest du etwa im Beck'schens Prozessformularbuch. Die können einen ersten Eindruck von einem möglichen Aufbau verschaffen. Mehr aber auch nicht, weil die Begründungsanforderung sich ja immer auf den konkreten Fall beziehen.
Formulare findest du etwa im Beck'schens Prozessformularbuch. Die können einen ersten Eindruck von einem möglichen Aufbau verschaffen. Mehr aber auch nicht, weil die Begründungsanforderung sich ja immer auf den konkreten Fall beziehen.
10.12.2020, 21:37
(10.12.2020, 19:16)Gast77 schrieb: Hallo zusammen,
ich habe im Rahmen meiner Ausbildung eine ziemlich komische Aufgabe bekommen. Ich soll gegen ein Gesetz, welches mein Ausbilder für verfassungwidrig hält, eine Verfassungsbeschwerde anfertigen. Hat jemand dazu irgendwo n Muster, wie man sowas schreibt? Habe davon keinen Dunst und halte das mitunter auch für wenig relevant. Muss man dieser Weisung überhaupt folgen?
hab mal nen konkreten normenkontrollantrag für nen richter formuliert, der wissen wollte welche Grundrechte wir als verletzt ansehen.
einfach materielles Recht runterbeten
10.12.2020, 21:53
Die Begründungsanforderungen sind höher als man bei unbefangener Normlektüre vermuten mag. Die drei besten Kommentare zum BVerfGG sind Lenz/Hansel, BeckOK und Barczak. Schau dort jeweils die Kommentierung zu § 93 BVerfGG. In der Praxis sind über 90 Prozent aller Verfassungsbeschwerden nicht hinreichend substantiiert, viele davon stammen von Anwälten.
Wie hier bereits erwähnt: Check vorher die Frist und Subsidiarität, sonst machst du den Spaß umsonst.
Wie hier bereits erwähnt: Check vorher die Frist und Subsidiarität, sonst machst du den Spaß umsonst.