09.12.2020, 18:12
So ist es. Staatshaftungsrecht i.e.S. kann mal in den ZR-Klausuren kommen (würde ja auch vor den Zivilgerichten verhandelt werden), auch wenn das nicht wahnsinnig häufig ist. Staathaftungsrecht i.w.S. (FBA, öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch) ist in den ÖR-Klausuren keine Rarität.