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Bürogemeinschaft
Ndsgast
Unregistered
 
#1
04.12.2020, 23:25
Hallo Kolleginnen und Kollegen, 

ich beabsichtige, in eine Bürogemeinschaft einzusteigen. Angebot: ich werde mit Mandanten versorgt, bis ich alleine stehen kann und gebe 40% von meinem Nettogehalt ab. Darin sind auch alle Ausgaben, die mit dem normalen Kanzleibetrieb verbunden sind, enthalten.

Nun habe ich gar keine Vergleiche und 40% klingt viel. Hoffe, ihr könnt mir von euren Erfahrungen berichten. 

Dankeschön!
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Gast
Unregistered
 
#2
04.12.2020, 23:30
Kommt drauf an, wie hoch dein Nettogehalt ist. 

Bei 10.000/Monat wuerde ich 40 Prozent verschmerzen, bei 2000 ggf. zum Amt und mit Hartz 4 aufstocken.
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Gast
Unregistered
 
#3
04.12.2020, 23:36
(04.12.2020, 23:30)Gast schrieb:  Kommt drauf an, wie hoch dein Nettogehalt ist. 

Bei 10.000/Monat wuerde ich 40 Prozent verschmerzen, bei 2000 ggf. zum Amt und mit Hartz 4 aufstocken.

Das ist mir auch klar. Es geht nur darum, ob das Modell für Berufsanfänger gut ist, um sich etwas aufzubauen. Ich werde als Selbständiger in einer kleinen Kanzlei sicherlich nicht 10.000€ im Monat verdienen.
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Gast
Unregistered
 
#4
04.12.2020, 23:59
Welches Gehalt in einer Bürogemeinschaft? Was meinst du mit 40% vom Nettogehalt? Umsatz nach Steuern?
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Gast
Unregistered
 
#5
05.12.2020, 00:05
60/40-Regelungen sind durchaus üblich, so hab ich auch mal angefangen. Mit ein bisschen Verhandeln schaffst du vielleicht auch 70/30. Evtl. kannst du auch zusätzlich ein Stundenhonorar für die Bearbeitung von Mandaten der anderen Kollegen vereinbaren.

Alles Gute!
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Gast
Unregistered
 
#6
05.12.2020, 00:10
Das liest sich als behielte der Threadersteller 60% seines Umsatzes netto. Also ein "unternehmerisches" Netto. Die Umsatzsteuer wird bei dieser Betrachtung als durchlaufendener Posten behandelt. Also nicht mit Arbeitnhmerbrutto/-netto verwechseln.

Ob sich das rechnet, hängt an der Mandatsstruktur. Also muss der TE ermitteln, welches Gebührenvolumen die Fälle haben, die ihm überlassen werden. Wenn es auf dem Papier passen sollte, müsste der TE dann im Blick behalten, inwieweit das Gebührenvolumen tatsächlich auch erreicht wird. Die Kündigungsfrist für den Bürogemeinschaftsvertrag sollte bloß nicht zu lang sein...
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Gast
Unregistered
 
#7
05.12.2020, 00:11
(05.12.2020, 00:05)Gast schrieb:  60/40-Regelungen sind durchaus üblich, so hab ich auch mal angefangen. Mit ein bisschen Verhandeln schaffst du vielleicht auch 70/30. Evtl. kannst du auch zusätzlich ein Stundenhonorar für die Bearbeitung von Mandaten der anderen Kollegen vereinbaren.

Alles Gute!


Eine Sache noch vergessen: Gerade in der Anfangszeit der Selbständigkeit ist so eine Quotenregelung besser als ein Festbetrag für die Kosten, da du zunächst nur wenige Mandate hast und bei einem Festbetrag mitunter nicht genug Einnahmen generieren kannst. Bei der Quotenregelung hast du hingegen von Anfang an ein kleines Gehalt sicher.
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Gast
Unregistered
 
#8
05.12.2020, 00:29
Ist eine solche Provision nach § 49b Abs. 3 BRAO überhaupt legal?
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Ndsgast
Unregistered
 
#9
05.12.2020, 17:46
(05.12.2020, 00:11)Gast schrieb:  
(05.12.2020, 00:05)Gast schrieb:  60/40-Regelungen sind durchaus üblich, so hab ich auch mal angefangen. Mit ein bisschen Verhandeln schaffst du vielleicht auch 70/30. Evtl. kannst du auch zusätzlich ein Stundenhonorar für die Bearbeitung von Mandaten der anderen Kollegen vereinbaren.

Alles Gute!


Eine Sache noch vergessen: Gerade in der Anfangszeit der Selbständigkeit ist so eine Quotenregelung besser als ein Festbetrag für die Kosten, da du zunächst nur wenige Mandate hast und bei einem Festbetrag mitunter nicht genug Einnahmen generieren kannst. Bei der Quotenregelung hast du hingegen von Anfang an ein kleines Gehalt sicher.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ja, ich bin auch grundsätzlich zufrieden, nur wollte ich mich nicht über den Tisch ziehen lassen.
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