21.02.2021, 17:38
Hallo!
Ich (derzeit Justiz) möchte mich wegbewerben. Eine Möglichkeit ist der Nicht-Justiz-öD. Der öD will immer eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsicht in die Personalakte. Die Personalakte von Beamten werden ja idR fortgeführt, dafür bedürfte es keiner vorherigen Einsichtnahme. Geht ihr also - wie ich - davon aus, dass der Inhalt der Personalakte schon im laufenden Bewerbungsverfahren eingesehen wird? Dies hätte zur Folge, dass meine derzeit personalaktenführende Stelle Kenntnis von der Bewerbung hätte. Ich möchte die Wechselwünsche aber gern erst nach Zusage kundtun, weil ich ja nicht weiß, ob/wann/wo/wie es klappt.
Ich (derzeit Justiz) möchte mich wegbewerben. Eine Möglichkeit ist der Nicht-Justiz-öD. Der öD will immer eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsicht in die Personalakte. Die Personalakte von Beamten werden ja idR fortgeführt, dafür bedürfte es keiner vorherigen Einsichtnahme. Geht ihr also - wie ich - davon aus, dass der Inhalt der Personalakte schon im laufenden Bewerbungsverfahren eingesehen wird? Dies hätte zur Folge, dass meine derzeit personalaktenführende Stelle Kenntnis von der Bewerbung hätte. Ich möchte die Wechselwünsche aber gern erst nach Zusage kundtun, weil ich ja nicht weiß, ob/wann/wo/wie es klappt.
21.02.2021, 17:54
Ja, sie wird eingesehen. Es geht darum, auf grobe Verfehlungen zu scannen. Man will halt nicht die Resterampe anderer Behörden.
22.02.2021, 09:58
Weiß jemand wie die Akte eingesehen wird ? Wird sie in Kopie verschickt oder im Original ? Also würde unter Umständen bei zwei potentiellen neuen Arbeitgebern der eine mitbekommen, dass die Akte gerade schon bei jemand anderen ist ?