09.12.2020, 11:37
Ein antizipierter Antrag des Klägers nach § 269 IV ZPO dürfte wenig Sinn ergeben, weil er ja selbst erst einmal die Klage zurücknehmen müsste, bevor eine solche Entscheidung ergeht.
Natürlich kann das Gericht auch mal die Kostengrundentscheidung vergessen. Dass ihm dieser Fehler nicht unterlaufen würde, wenn irgendwo vorne in der Akte mal ein solcher Standardantrag steht, wage ich zu bezweifeln.
Natürlich kann das Gericht auch mal die Kostengrundentscheidung vergessen. Dass ihm dieser Fehler nicht unterlaufen würde, wenn irgendwo vorne in der Akte mal ein solcher Standardantrag steht, wage ich zu bezweifeln.
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Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 02.12.2020, 21:48
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 02.12.2020, 22:26
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 03.12.2020, 00:41
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 04.12.2020, 09:45
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 04.12.2020, 10:16
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von GastohneSachverstand - 09.12.2020, 11:03
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 09.12.2020, 11:37
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von GastohneSachverstand - 09.12.2020, 13:05
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 09.12.2020, 16:50
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 09.12.2020, 18:16