03.12.2020, 00:41
(02.12.2020, 22:26)Gast schrieb: Er hat sich in der Praxis wohl deshalb etabliert, weil das Eindruck beim Mandanten macht: "Sie her; ich sorge dafür, dass dein Gegner auch noch die Kosten tragen muss!"
Genau das hatte ich vermutet und deshalb nach einem "tatsächlichen Vorteil" gefragt. Mir fällt keiner ein. Was mich irritiert: Solche "Showanträge" würde ich nur von den eher nicht ganz so seriösen Anwälten erwarten. Aber sie scheinen etabliert zu sein.
Im Internet (zB bei LTO) findet man verschiedene Musterformulare, die gerade dazu gedacht sind, dass ein Bürger ohne Hilfe eines Anwalts selber seine Klageschrift verfassen soll. Der so klagende Bürger hat also gar keinen Anwalt, der ihn beeindrucken wollen könnte. Allenfalls könnte man dann annehmen, dass Formulare, die so einen "Antrag" enthalten, dem hilfesuchenden Internutzer dann nur besonders sypathisch erscheinen sollen.
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Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 02.12.2020, 21:48
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 02.12.2020, 22:26
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 03.12.2020, 00:41
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 04.12.2020, 09:45
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 04.12.2020, 10:16
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von GastohneSachverstand - 09.12.2020, 11:03
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 09.12.2020, 11:37
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von GastohneSachverstand - 09.12.2020, 13:05
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 09.12.2020, 16:50
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 09.12.2020, 18:16