02.12.2020, 22:26
Der Antrag ist überflüssig, da – wie du bereits sagst – die Kostenentscheidung von Amts wegen ergeht.
Er hat sich in der Praxis wohl deshalb etabliert, weil das Eindruck beim Mandanten macht: "Sie her; ich sorge dafür, dass dein Gegner auch noch die Kosten tragen muss!"
In der Klausur würde ich den Antrag weglassen. Er bringt keine Pluspunkte, aber viele Korrektoren würden unterstellen, dass du nicht verstanden hast, dass die Kostenentscheidung von Amts wegen ergeht.
Er hat sich in der Praxis wohl deshalb etabliert, weil das Eindruck beim Mandanten macht: "Sie her; ich sorge dafür, dass dein Gegner auch noch die Kosten tragen muss!"
In der Klausur würde ich den Antrag weglassen. Er bringt keine Pluspunkte, aber viele Korrektoren würden unterstellen, dass du nicht verstanden hast, dass die Kostenentscheidung von Amts wegen ergeht.
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Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 02.12.2020, 21:48
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 02.12.2020, 22:26
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 03.12.2020, 00:41
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 04.12.2020, 09:45
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 04.12.2020, 10:16
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von GastohneSachverstand - 09.12.2020, 11:03
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 09.12.2020, 11:37
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von GastohneSachverstand - 09.12.2020, 13:05
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 09.12.2020, 16:50
RE: Antrag zur Kostentragung notwendig? - von Gast - 09.12.2020, 18:16