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Wegbewerben
Gast
Unregistered
 
#1
28.11.2020, 17:14
HeyHey

Wie ist eure Meinung zum Wegbewerben? Ich habe den VV gemacht und erfahre Ende Februar die Note. Allerdings habe ich für Januar schon ein Jobangebot, was zwar ganz gut ist, aber nicht das Rechtsgebiet, was ich langfristig machen will. Denke, dass er bisher bei anderen Kanzleien an meiner Note lag. Daher plane ich höchstens ein Jahr in dieser Kanzlei zu arbeiten. Meint ihr, ich sollte mich ggf. schon in der Probezeit mit der hoffentlich besseren Note wegbewerben, oder zumindest ein Jahr durchziehen?
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Gast
Unregistered
 
#2
28.11.2020, 21:31
Ich würd erstmal ein Jahr ordentlich einen durchziehen
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Gast
Unregistered
 
#3
28.11.2020, 21:48
(28.11.2020, 21:31)Gast schrieb:  Ich würd erstmal ein Jahr ordentlich einen durchziehen

Ja

Was haltet ihr davon, wenn ich danach noch einen LLM zwischenschiebe bevor ich ggf. in meinem Wunschrechtsgebiet anfange?

Was passiert dann mit der RA-Zulassung?
Kann man diese “ruhen lassen”?
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Gast
Unregistered
 
#4
29.11.2020, 01:28
(28.11.2020, 21:48)Gast schrieb:  
(28.11.2020, 21:31)Gast schrieb:  Ich würd erstmal ein Jahr ordentlich einen durchziehen

Ja

Was haltet ihr davon, wenn ich danach noch einen LLM zwischenschiebe bevor ich ggf. in meinem Wunschrechtsgebiet anfange?

Was passiert dann mit der RA-Zulassung?
Kann man diese “ruhen lassen”?


Llm ist bestimmt nicht verkehrt. Erforderlich aber wohl selten. Ein "Ruhen" der Zulassung existiert so nicht (siehe BRAO).
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Gast
Unregistered
 
#5
29.11.2020, 13:02
Glaube man kann sich von der Kanzleipflicht befreien lassen, wenn man zu Ausbildungszwecken im Ausland ist. Glaube aber auch, dass man sich dann um eine Vertretungsregelung (im Inland!) kümmern muss oder sowas. Und was mit den Beiträgen ist, weiß ich nicht. Sollte aber auf jeder Kammerseite stehen.
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