30.11.2020, 15:30
(30.11.2020, 14:59)Gast schrieb:(30.11.2020, 13:20)Gast schrieb:(30.11.2020, 13:16)Gast schrieb:(30.11.2020, 12:56)Gast schrieb:(30.11.2020, 12:41)Gast schrieb: Och ne...nicht wieder die Leier...
Das kannst du als Leier empfinden. Dein Empfinden zu diesem Thema ändert aber nichts an den realen Bedingungen. Wenn ein potentieller Arbeitgeber Arbeitsleistung nachfragen möchte, bestimmt sich der Preis dessen, was er für diese nachgefragte Arbeitsleistung anbieten will daran, wie hoch das Angebot der potentiellen Arbeitsleistung ist. Wenn es 2xa wie Sand am Meer gibt, spiegelt sich das dementsprechend in seinen möglichen Handlungsoptionen bzw. seiner Auswahl der jeweiligen Arbeitsleistung nun mal wieder. Ob man das als Leier empfindet oder eben nicht.
Ich bin weiterhin der Meinung, dass jedem, der zwei Examen hinter sich gebracht hat mindestens 55k jährlich zustehen sollten.
Solltest du mal in der Arbeitgeberposition sein, kannst du das deinen 2xa ja auch gerne zahlen. Unabhaengig davon, ob du auch 50 andere gleichqualifizierte fuer 30-40k einstellen koenntest.
Genau diese Arbeitnehmer sind das Problem. Wer sich unter Wert verkauft, macht denjenigen, die auf eine angemessene Entlohnung bestehen, das Leben schwerer als es sein sollte. Wer acht Jahre studiert hat, hat mindestens 60k jährlich mehr als verdient.
Was jemand nach 8 Jahren Studium wert ist, bestimmt nicht der Absolvent, sondern derjenige, der dazu bereit ist, für die Leistungen des Absolventen eine Gegenleistung zu erbringen. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen.
Ich kann mich doch nicht auf die Strasse stellen, meine Leistung (oder was auch immer) fuer 100k anbieten und anschliessend weinen, wenn mir das niemand zahlen will. Egal, wie viel ich aufgewendet habe.
30.11.2020, 15:35
(30.11.2020, 15:30)Gast schrieb:(30.11.2020, 14:59)Gast schrieb:(30.11.2020, 13:20)Gast schrieb:(30.11.2020, 13:16)Gast schrieb:(30.11.2020, 12:56)Gast schrieb: Das kannst du als Leier empfinden. Dein Empfinden zu diesem Thema ändert aber nichts an den realen Bedingungen. Wenn ein potentieller Arbeitgeber Arbeitsleistung nachfragen möchte, bestimmt sich der Preis dessen, was er für diese nachgefragte Arbeitsleistung anbieten will daran, wie hoch das Angebot der potentiellen Arbeitsleistung ist. Wenn es 2xa wie Sand am Meer gibt, spiegelt sich das dementsprechend in seinen möglichen Handlungsoptionen bzw. seiner Auswahl der jeweiligen Arbeitsleistung nun mal wieder. Ob man das als Leier empfindet oder eben nicht.
Ich bin weiterhin der Meinung, dass jedem, der zwei Examen hinter sich gebracht hat mindestens 55k jährlich zustehen sollten.
Solltest du mal in der Arbeitgeberposition sein, kannst du das deinen 2xa ja auch gerne zahlen. Unabhaengig davon, ob du auch 50 andere gleichqualifizierte fuer 30-40k einstellen koenntest.
Genau diese Arbeitnehmer sind das Problem. Wer sich unter Wert verkauft, macht denjenigen, die auf eine angemessene Entlohnung bestehen, das Leben schwerer als es sein sollte. Wer acht Jahre studiert hat, hat mindestens 60k jährlich mehr als verdient.
Was jemand nach 8 Jahren Studium wert ist, bestimmt nicht der Absolvent, sondern derjenige, der dazu bereit ist, für die Leistungen des Absolventen eine Gegenleistung zu erbringen. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen.
Ich kann mich doch nicht auf die Strasse stellen, meine Leistung (oder was auch immer) fuer 100k anbieten und anschliessend weinen, wenn mir das niemand zahlen will. Egal, wie viel ich aufgewendet habe.
Darüber streitet doch niemand... Nur viele sind hier der Ansicht, dass dieser Wert momentan über 45/55k im Jahr liegt und nicht darunter.
30.11.2020, 15:44
Der Wert richtet sich nicht nach der Note, sondern wie viel Umsatz ein Mitarbekter generieren kann.
Verarscht kommt man sich erst vor, wenn einem 2.5k bis 3k angeboten werden, unabhängig jedweder Note und Vorerfahrung im Ref, bei tadelloser Leistung, bei ner VerwR Kanzlei mit rund 1/2 Mio Umsatz im Jahr, Überstundenbereitschaft und GESETZLICHER = 20 Tage Urlaub. Kein Wunder, dass da dann hohe Fluktiation herrscht. Werde mich natürlich anderweitig umsehen und zusehen, ne ordentliche Zivil- oder Medizinrechtskanzlei zu finden. Absolute Frechheit.
Verarscht kommt man sich erst vor, wenn einem 2.5k bis 3k angeboten werden, unabhängig jedweder Note und Vorerfahrung im Ref, bei tadelloser Leistung, bei ner VerwR Kanzlei mit rund 1/2 Mio Umsatz im Jahr, Überstundenbereitschaft und GESETZLICHER = 20 Tage Urlaub. Kein Wunder, dass da dann hohe Fluktiation herrscht. Werde mich natürlich anderweitig umsehen und zusehen, ne ordentliche Zivil- oder Medizinrechtskanzlei zu finden. Absolute Frechheit.
30.11.2020, 15:52
(30.11.2020, 15:44)Gast schrieb: Der Wert richtet sich nicht nach der Note, sondern wie viel Umsatz ein Mitarbekter generieren kann.
Verarscht kommt man sich erst vor, wenn einem 2.5k bis 3k angeboten werden, unabhängig jedweder Note und Vorerfahrung im Ref, bei tadelloser Leistung, bei ner VerwR Kanzlei mit rund 1/2 Mio Umsatz im Jahr, Überstundenbereitschaft und GESETZLICHER = 20 Tage Urlaub. Kein Wunder, dass da dann hohe Fluktiation herrscht. Werde mich natürlich anderweitig umsehen und zusehen, ne ordentliche Zivil- oder Medizinrechtskanzlei zu finden. Absolute Frechheit.
Richtig. Aber als Berufseinsteiger habe ich in der Regel nichts zu Hand, was dafür bzw. dagegen spricht ordentlich Kohle für den AG umzusetzen. Da bleibt dem AG nur die Examensnote als Referenzwert.
Bzgl. deines aktuellen Jobs: soweit du von Nettolohn spricht, absolut in Ordnung das Gehalt. Bewegt sich denke ich im Branchendurchschnitt. 0,5 Mio. Jahresumsatz sind je nach Anzahl der Berufsträger nicht wirklich viel. Zudem fragt man sich schon, woher du überhaupt Zugriff auf diese Angaben hast.
30.11.2020, 15:54
(30.11.2020, 15:52)Gast schrieb:(30.11.2020, 15:44)Gast schrieb: Der Wert richtet sich nicht nach der Note, sondern wie viel Umsatz ein Mitarbekter generieren kann.
Verarscht kommt man sich erst vor, wenn einem 2.5k bis 3k angeboten werden, unabhängig jedweder Note und Vorerfahrung im Ref, bei tadelloser Leistung, bei ner VerwR Kanzlei mit rund 1/2 Mio Umsatz im Jahr, Überstundenbereitschaft und GESETZLICHER = 20 Tage Urlaub. Kein Wunder, dass da dann hohe Fluktiation herrscht. Werde mich natürlich anderweitig umsehen und zusehen, ne ordentliche Zivil- oder Medizinrechtskanzlei zu finden. Absolute Frechheit.
Richtig. Aber als Berufseinsteiger habe ich in der Regel nichts zu Hand, was dafür bzw. dagegen spricht ordentlich Kohle für den AG umzusetzen. Da bleibt dem AG nur die Examensnote als Referenzwert.
Bzgl. deines aktuellen Jobs: soweit du von Nettolohn spricht, absolut in Ordnung das Gehalt. Bewegt sich denke ich im Branchendurchschnitt. 0,5 Mio. Jahresumsatz sind je nach Anzahl der Berufsträger nicht wirklich viel. Zudem fragt man sich schon, woher du überhaupt Zugriff auf diese Angaben hast.
ist nicht meim Job, nur ein Angebot
BRUTTO :D
30.11.2020, 15:54
(30.11.2020, 15:44)Gast schrieb: Der Wert richtet sich nicht nach der Note, sondern wie viel Umsatz ein Mitarbekter generieren kann.
Verarscht kommt man sich erst vor, wenn einem 2.5k bis 3k angeboten werden, unabhängig jedweder Note und Vorerfahrung im Ref, bei tadelloser Leistung, bei ner VerwR Kanzlei mit rund 1/2 Mio Umsatz im Jahr, Überstundenbereitschaft und GESETZLICHER = 20 Tage Urlaub. Kein Wunder, dass da dann hohe Fluktiation herrscht. Werde mich natürlich anderweitig umsehen und zusehen, ne ordentliche Zivil- oder Medizinrechtskanzlei zu finden. Absolute Frechheit.
Aber wieviel Umsatz ist denn im ersten Jahr realistisch?
Habe das mal nachgerechnet: 260 Arbeitstage abzüglich Urlaub und Krankheit und Fortbildung sind 210 Tage
Also an 210 Tagen kann ein Rechtsanwalt Umsatz generieren.
Ein Bruttogehalt von 55.000 sind Arbeitgeberseitig ca. 69.000 EUR
Bei einem Durchschnittsstreitwert angenommen von 3500 EUR und einer reinen außergerichtlichen Tätigkeit und 210 Mandaten die völlig identisch sind, ergibt das 68696 EUR Umsatzeinnahmen.
Also wenn der Anwalt jeden Tag eine Akte selber anlegt und einen Brief schreibt mit einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung, dann ist das Geld bereits verdient. Und das ist ja wohl das tatsächliche Minimum, was man pro Tag schafft. Klar, da muss noch eine Refa und Burö verdient werden, aber um das Beispiel zu nehmen, habe ich extrem geringe Streitwerte angenommen. Da hat normalerweise gar keiner Bock für irgendwas zu machen.
30.11.2020, 15:55
(30.11.2020, 15:54)Gast schrieb:(30.11.2020, 15:52)Gast schrieb:(30.11.2020, 15:44)Gast schrieb: Der Wert richtet sich nicht nach der Note, sondern wie viel Umsatz ein Mitarbekter generieren kann.
Verarscht kommt man sich erst vor, wenn einem 2.5k bis 3k angeboten werden, unabhängig jedweder Note und Vorerfahrung im Ref, bei tadelloser Leistung, bei ner VerwR Kanzlei mit rund 1/2 Mio Umsatz im Jahr, Überstundenbereitschaft und GESETZLICHER = 20 Tage Urlaub. Kein Wunder, dass da dann hohe Fluktiation herrscht. Werde mich natürlich anderweitig umsehen und zusehen, ne ordentliche Zivil- oder Medizinrechtskanzlei zu finden. Absolute Frechheit.
Richtig. Aber als Berufseinsteiger habe ich in der Regel nichts zu Hand, was dafür bzw. dagegen spricht ordentlich Kohle für den AG umzusetzen. Da bleibt dem AG nur die Examensnote als Referenzwert.
Bzgl. deines aktuellen Jobs: soweit du von Nettolohn spricht, absolut in Ordnung das Gehalt. Bewegt sich denke ich im Branchendurchschnitt. 0,5 Mio. Jahresumsatz sind je nach Anzahl der Berufsträger nicht wirklich viel. Zudem fragt man sich schon, woher du überhaupt Zugriff auf diese Angaben hast.
ist nicht meim Job, nur ein Angebot
BRUTTO :D
mal da gearbeitet, kenne die durchschnittlichen Streitwerte und die Mandatsneuzahlen - und weiß, was die Partner brutto verdienen.
30.11.2020, 15:56
(30.11.2020, 15:52)Gast schrieb:(30.11.2020, 15:44)Gast schrieb: Der Wert richtet sich nicht nach der Note, sondern wie viel Umsatz ein Mitarbekter generieren kann.
Verarscht kommt man sich erst vor, wenn einem 2.5k bis 3k angeboten werden, unabhängig jedweder Note und Vorerfahrung im Ref, bei tadelloser Leistung, bei ner VerwR Kanzlei mit rund 1/2 Mio Umsatz im Jahr, Überstundenbereitschaft und GESETZLICHER = 20 Tage Urlaub. Kein Wunder, dass da dann hohe Fluktiation herrscht. Werde mich natürlich anderweitig umsehen und zusehen, ne ordentliche Zivil- oder Medizinrechtskanzlei zu finden. Absolute Frechheit.
Richtig. Aber als Berufseinsteiger habe ich in der Regel nichts zu Hand, was dafür bzw. dagegen spricht ordentlich Kohle für den AG umzusetzen. Da bleibt dem AG nur die Examensnote als Referenzwert.
Bzgl. deines aktuellen Jobs: soweit du von Nettolohn spricht, absolut in Ordnung das Gehalt. Bewegt sich denke ich im Branchendurchschnitt. 0,5 Mio. Jahresumsatz sind je nach Anzahl der Berufsträger nicht wirklich viel. Zudem fragt man sich schon, woher du überhaupt Zugriff auf diese Angaben hast.
Ganz ehrlich normale Firmen in Deutschland sind froh über 250.000 EUR Umsatz pro Mitarbeiter.
Also wenn ich in ner kanzlei arbeite die im schnitt 500.000 pro berufsträger macht. Dann arbeite ich da garantiert nicht für weniger als 100.000 EUR auch mit 2x ausreichend
30.11.2020, 15:57
(30.11.2020, 15:54)Gast schrieb:(30.11.2020, 15:44)Gast schrieb: Der Wert richtet sich nicht nach der Note, sondern wie viel Umsatz ein Mitarbekter generieren kann.
Verarscht kommt man sich erst vor, wenn einem 2.5k bis 3k angeboten werden, unabhängig jedweder Note und Vorerfahrung im Ref, bei tadelloser Leistung, bei ner VerwR Kanzlei mit rund 1/2 Mio Umsatz im Jahr, Überstundenbereitschaft und GESETZLICHER = 20 Tage Urlaub. Kein Wunder, dass da dann hohe Fluktiation herrscht. Werde mich natürlich anderweitig umsehen und zusehen, ne ordentliche Zivil- oder Medizinrechtskanzlei zu finden. Absolute Frechheit.
Aber wieviel Umsatz ist denn im ersten Jahr realistisch?
Habe das mal nachgerechnet: 260 Arbeitstage abzüglich Urlaub und Krankheit und Fortbildung sind 210 Tage
Also an 210 Tagen kann ein Rechtsanwalt Umsatz generieren.
Ein Bruttogehalt von 55.000 sind Arbeitgeberseitig ca. 69.000 EUR
Bei einem Durchschnittsstreitwert angenommen von 3500 EUR und einer reinen außergerichtlichen Tätigkeit und 210 Mandaten die völlig identisch sind, ergibt das 68696 EUR Umsatzeinnahmen.
Also wenn der Anwalt jeden Tag eine Akte selber anlegt und einen Brief schreibt mit einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung, dann ist das Geld bereits verdient. Und das ist ja wohl das tatsächliche Minimum, was man pro Tag schafft. Klar, da muss noch eine Refa und Burö verdient werden, aber um das Beispiel zu nehmen, habe ich extrem geringe Streitwerte angenommen. Da hat normalerweise gar keiner Bock für irgendwas zu machen.
Streitwert VerwR idR bei 5000 dort.
30.11.2020, 15:58
(30.11.2020, 15:56)Gast schrieb:(30.11.2020, 15:52)Gast schrieb:(30.11.2020, 15:44)Gast schrieb: Der Wert richtet sich nicht nach der Note, sondern wie viel Umsatz ein Mitarbekter generieren kann.
Verarscht kommt man sich erst vor, wenn einem 2.5k bis 3k angeboten werden, unabhängig jedweder Note und Vorerfahrung im Ref, bei tadelloser Leistung, bei ner VerwR Kanzlei mit rund 1/2 Mio Umsatz im Jahr, Überstundenbereitschaft und GESETZLICHER = 20 Tage Urlaub. Kein Wunder, dass da dann hohe Fluktiation herrscht. Werde mich natürlich anderweitig umsehen und zusehen, ne ordentliche Zivil- oder Medizinrechtskanzlei zu finden. Absolute Frechheit.
Richtig. Aber als Berufseinsteiger habe ich in der Regel nichts zu Hand, was dafür bzw. dagegen spricht ordentlich Kohle für den AG umzusetzen. Da bleibt dem AG nur die Examensnote als Referenzwert.
Bzgl. deines aktuellen Jobs: soweit du von Nettolohn spricht, absolut in Ordnung das Gehalt. Bewegt sich denke ich im Branchendurchschnitt. 0,5 Mio. Jahresumsatz sind je nach Anzahl der Berufsträger nicht wirklich viel. Zudem fragt man sich schon, woher du überhaupt Zugriff auf diese Angaben hast.
Ganz ehrlich normale Firmen in Deutschland sind froh über 250.000 EUR Umsatz pro Mitarbeiter.
Also wenn ich in ner kanzlei arbeite die im schnitt 500.000 pro berufsträger macht. Dann arbeite ich da garantiert nicht für weniger als 100.000 EUR auch mit 2x ausreichend
ne, sind 2 z.Z.