13.03.2017, 15:47
Beamtenrecht. Fand das war die leichteste Klausur bisher
A. Zulässigkeit
I. VerwRechtsweg (+), aufrdrängende Sonderzuweisung, 126 I BBG
II. Klage
Anfechtungsklage, da Kassation eines VA. insb. Außenwirkung (+), da Entlassung Grundverhältnis betrifft
III. Vorverfahren (+)
Frist: Zustellung nach 128 BBG vorgeschrieben. 182 II ZPO missachtet. Heilung durch tatsächlichen Zugang über 8 VwZG.
Aber auch: Berufen der Beklagten auf Verfristung unzulässig, da sich WiderspruchsB als Herrin des Vorverfahrens sachlich auf Widerspruch eingelassen hat.
IV. Wiedereröffnung mV gem 104 III 2 (-), unerhebliches Vorbringen. Kann auch als wahr unterstellt werden
B. Begründetheit (-)
I. EGL
37 I 1 BBG
II. Form. RMK (+)
1. Personalrat (+), muss nur auf Antrag beteiligt werden.
2. Anhörung (+)
III. Mat RMK (+)
Prüfungsmaßstab: kein Beurteilungsspielraum der Behörde. 'Jederzeitige Entlassung' darf nicht gegen Willkürverbot verstoßen und muss verhältnismähig sein. Anknüpfungspunkte aus 31, 32 und 34 BBG sowie 7 I Nr. 2, 60 BBG. Aber Rechtsstellung des Beamten auf W. ist weitaus schwächer.
Obersatz: Entlassung rm, wenn tatsächliche Zweifel am Eintrittswillen des K für FDGO bestehen. (+)
Arg.: strafbare Äußerungen, drei Male, ohne Anlass oder Grund, da konnte man den gesamten SV argumentativ reinpacken. Insb. unerheblich, ob K ausl. Freunde hat. Neutralität, Eintrittswillen bli bla blub
Verwertbarkeit (+), kein Fall des 136a StPO und ob sich Ulrich bei Herausgabe strafbar (202 ff StGB) macht, ist egal. Vgl. Rechtslage bei rw Steuer CDs.
Ermessen, 114, keine Fehler. Art. 3 nicht verletzt, wesentlich ungleicher Fall
37 II - intendiertes Ermessen. Hier atypischer Fall, da Übernahme aussichtslos.
VMK im engeren Sinne (+), drei Stufen Theorie, aber verhältnismäßig.
Rechtsmittel: Antrag Zulassung Berufung
A. Zulässigkeit
I. VerwRechtsweg (+), aufrdrängende Sonderzuweisung, 126 I BBG
II. Klage
Anfechtungsklage, da Kassation eines VA. insb. Außenwirkung (+), da Entlassung Grundverhältnis betrifft
III. Vorverfahren (+)
Frist: Zustellung nach 128 BBG vorgeschrieben. 182 II ZPO missachtet. Heilung durch tatsächlichen Zugang über 8 VwZG.
Aber auch: Berufen der Beklagten auf Verfristung unzulässig, da sich WiderspruchsB als Herrin des Vorverfahrens sachlich auf Widerspruch eingelassen hat.
IV. Wiedereröffnung mV gem 104 III 2 (-), unerhebliches Vorbringen. Kann auch als wahr unterstellt werden
B. Begründetheit (-)
I. EGL
37 I 1 BBG
II. Form. RMK (+)
1. Personalrat (+), muss nur auf Antrag beteiligt werden.
2. Anhörung (+)
III. Mat RMK (+)
Prüfungsmaßstab: kein Beurteilungsspielraum der Behörde. 'Jederzeitige Entlassung' darf nicht gegen Willkürverbot verstoßen und muss verhältnismähig sein. Anknüpfungspunkte aus 31, 32 und 34 BBG sowie 7 I Nr. 2, 60 BBG. Aber Rechtsstellung des Beamten auf W. ist weitaus schwächer.
Obersatz: Entlassung rm, wenn tatsächliche Zweifel am Eintrittswillen des K für FDGO bestehen. (+)
Arg.: strafbare Äußerungen, drei Male, ohne Anlass oder Grund, da konnte man den gesamten SV argumentativ reinpacken. Insb. unerheblich, ob K ausl. Freunde hat. Neutralität, Eintrittswillen bli bla blub
Verwertbarkeit (+), kein Fall des 136a StPO und ob sich Ulrich bei Herausgabe strafbar (202 ff StGB) macht, ist egal. Vgl. Rechtslage bei rw Steuer CDs.
Ermessen, 114, keine Fehler. Art. 3 nicht verletzt, wesentlich ungleicher Fall
37 II - intendiertes Ermessen. Hier atypischer Fall, da Übernahme aussichtslos.
VMK im engeren Sinne (+), drei Stufen Theorie, aber verhältnismäßig.
Rechtsmittel: Antrag Zulassung Berufung
13.03.2017, 15:55
Ebenso in NRW, wohl angelehnt an https://openjur.de/u/853603.html
13.03.2017, 15:59
Einmal noch dann sind wir frei!
Was erwartet ihr Morgen?
Was erwartet ihr Morgen?
13.03.2017, 16:50
Also der Fall war tatsächlich sehr dankbar, aber etwas viel Inhalt finde ich.
Also bei mir ist der Tatbestand so lala hingescmiert!
Dafür habe ich versucht, die EG schön sauber und vertieft darzustellen, was natürlich wegen der Menge genau bei dem Ermessen und VHMK nicht mehr eingehalten werden konnte.
Hoffe, dass es dennoch reicht.
Morgen ? Es darf alles kommen :))))...eine RA-Klausur finde ich immer angenehm :)
Also bei mir ist der Tatbestand so lala hingescmiert!
Dafür habe ich versucht, die EG schön sauber und vertieft darzustellen, was natürlich wegen der Menge genau bei dem Ermessen und VHMK nicht mehr eingehalten werden konnte.
Hoffe, dass es dennoch reicht.
Morgen ? Es darf alles kommen :))))...eine RA-Klausur finde ich immer angenehm :)
13.03.2017, 17:27
In Hessen lief der gleiche Sachverhalt. Eine sehr faire und machbare Klausur. Bin auf die Bewertung dieses Durchgangs gespannt, da bis jetzt die Klausuren ja wirklich fair waren.
13.03.2017, 18:07
Die vermeintlich einfachen fallen aber tendenziell schlechter als die Existenz aus. Grade wenn es "einfach" oder "Standard" ist ist die Korrektur strenger.
13.03.2017, 18:09
13.03.2017, 18:34
Macht euch mal nicht ins Hemd. Hier konnte jeder mindestens 7-8 Punkte erreichen. Bei leichten Klausuren muss man eben nur etwas sorgfältiger sein und möglichst alle Probleme abdecken. Die waren hier aber auch überhaupt nicht versteckt, sondern wurden nahezu sämtlich von den Beteiligten angesprochen.
13.03.2017, 19:27
Lieber Mitberliner, über die überheblichen völlig willkürlichen Einschätzungen zu sicher erreichbaren 7-8 Punkten unterhalten wir uns am besten nochmal nach den Vornoten. Und tatsächlich steht in Prüfervermerken vorab, ob eine Klausur durchschnittlich schwer oder überdurchschnittlich schwer ist. Und das wird berücksichtigt. Ins Hemd machen und sich später freuen hat dem Einzelnen bislang selten geschadet. Mein Vorschlag: Wiege Dich doch einfach weiter in Deiner selbstgenüsslichen Sicherheit, während alle um Dich herum durchdrehen.
Die Klausur war sicher nicht so schwer. Aber einen Schnitt von 7 oder gar 9 Punkten gibts in Examensklausuren höchst selten. Da wird nun mal strenger korrigiert. Das ist Fakt. Die Durchfallquote wird aber geringer sein - bei dieser Klausur.
Die Klausur war sicher nicht so schwer. Aber einen Schnitt von 7 oder gar 9 Punkten gibts in Examensklausuren höchst selten. Da wird nun mal strenger korrigiert. Das ist Fakt. Die Durchfallquote wird aber geringer sein - bei dieser Klausur.
13.03.2017, 19:52