15.11.2020, 18:47
(15.11.2020, 10:34)ALG 1 Typ schrieb: Liebe Community,Warum sollte das Arbeitsamt die zahlen? Du hast eine Jobzusage und die Zulassung ist keine Qualifikationsmaßnahme, sondern Voraussetzung für die selbstständige Tätigkeit als RA.
Ich bin aktuell arbeitslos und habe aber ab 1.12 einen Job.
Der Arbeitgeber ist der Auffassung, dass ich die Kosten der Zulassung als Rechtsanwalt selbst tragen müsste, da dies eine zwingende Voraussetzung für den Job wäre.
Wisst ihr zufällig, ob das Arbeitsamt diese Kosten, also insbesondere die Gebühren der Rechtsanwaltskammer auf Antrag übernimmt?
Lieben Dank
Finde ich echt die Krönung, dass es Dir nicht mal peinlich ist, zu versuchen, das noch zulasten der Steuerzahler abzudrücken,nachdem Dich der AG zurecht darauf hingewiesen hat, dass das Deine Angelegenheit ist. Denn Anwalt bist Du dann unabhängig vom Anstellungsverhältnis und auch nach Beendigung desselben; insoweit verständlich, wenn er dafür nicht extra zahlen will. Speziell in den Corona-Zeiten, in denen sich der Staat durch die ganzen Hilfsaktionen so exorbitant verschuldet.
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Kosten Zulassung Arbeitsamt - von ALG 1 Typ - 15.11.2020, 10:34
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