15.11.2020, 11:52
(15.11.2020, 10:34)ALG 1 Typ schrieb: Wisst ihr zufällig, ob das Arbeitsamt diese Kosten, also insbesondere die Gebühren der Rechtsanwaltskammer auf Antrag übernimmt?
Erste Voraussetzung wäre sicherlich, dass du vor dem Anfall der Kosten einen Antrag gestellt hast. Nachträgliche Anträge müssen dem Gesetz nach abgelehnt werden.
Dann wäre eine Übernahme nur im Rahmen des Vermittlungsbudgets möglich, also Ermessen. Es wäre schon denkbar, dass man das übernehmen könnte, allerdings natürlich nur in der Phase, wo noch keine Zusage erfolgt ist. Danach scheint mir die ermessensgerechte Übernahme nicht möglich zu sein.
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Kosten Zulassung Arbeitsamt - von ALG 1 Typ - 15.11.2020, 10:34
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