14.11.2020, 12:59
und jemand reicht eine Herausgabeklage mit einem Streitwert von unter 1 Euro ein.
Mir diese Woche passiert. Geht für den Kläger wohl um einen - rein emotional - wertvollen Gegenstand der ihm weggenommen wurde (Familienstreitigkeiten). Beweislage scheint gut zu sein.
Muss ich das wirklich verhandeln? Es wird der Horror :@
Oder kann man das irgendwie abwenden? Gibts da nen Trick in der ZPO?
Mir diese Woche passiert. Geht für den Kläger wohl um einen - rein emotional - wertvollen Gegenstand der ihm weggenommen wurde (Familienstreitigkeiten). Beweislage scheint gut zu sein.
Muss ich das wirklich verhandeln? Es wird der Horror :@
Oder kann man das irgendwie abwenden? Gibts da nen Trick in der ZPO?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
14.11.2020, 13:01
Gibts am AG auch nen Güterichter?^^
Mal den fragen, ob das was für ihn wäre
Mal den fragen, ob das was für ihn wäre
14.11.2020, 13:02
495a ZPO
14.11.2020, 13:10
14.11.2020, 13:15
du kein BWLer, sondern Richter. Was juckt dich der Streitwert? Was hat Recht mit Geld zu tun?!
14.11.2020, 14:43
Stell dir vor, dir nimmt jemand den finanziell wertlosen Teddybär, den dir deine verstorbene Mutter auf dem Sterbebett gegeben hat, und der Richter, der dir zu deinem guten Recht verhelfen soll, will deine Klage abwimmeln, weil ihm der Streitwert nicht passt.
14.11.2020, 14:49
Wollts grad sagen, was soll so eine Frage? Mach deinen Job!
14.11.2020, 14:51
(14.11.2020, 12:59)Fragender schrieb: und jemand reicht eine Herausgabeklage mit einem Streitwert von unter 1 Euro ein.
Mir diese Woche passiert. Geht für den Kläger wohl um einen - rein emotional - wertvollen Gegenstand der ihm weggenommen wurde (Familienstreitigkeiten). Beweislage scheint gut zu sein.
Muss ich das wirklich verhandeln? Es wird der Horror :@
Oder kann man das irgendwie abwenden? Gibts da nen Trick in der ZPO?
Du hast dir die Frage selbst beantwortet
-rein emotional -
Es handelt sich also um einen Gegenstand mit immateriellem Wert. Mach deinen Job.
Abgesehen davon machst du nichts von alleine, sondern wartest Anträge der Parteien ab.
14.11.2020, 15:52
Stell dir vor es gäbe eine Bagatellgrenze von 5 Euro und jeder würde von den fälligen Verbindlichkeiten 4,99 abziehen....
14.11.2020, 15:54
Schlag einen Vergleich vor...