22.11.2020, 10:39
(21.11.2020, 23:03)Gast schrieb:Ich hab das oben nicht geschrieben, aber: Natürlich können die Frauen gar nichts dafür und es wäre wünschenswert, wenn es keine Frage des biologischen Geschlechts mehr wäre, wer wie oft wegen Kindererziehung beurlaubt ist. Die Kritik ist dennoch nicht unberechtigt, auch wenn die Ursachenanalyse sehr verkürzt ist. Ich hab auch mehrere Verfahren am LG, bei denen aktuell der vierte oder fünfte Einzelrichter zuständig ist. Und diese verschiedenen Einzelrichter haben nicht seltenen völlig unterschiedliche Ansichten zu den Akten, erlassen divergierende Hinweise und erheben völlig unterschiedliche Beweise. Das ist Mandanten dann schwer zu erklären, wenn man das vierte mal zur mündlichen Verhandlung gegangen ist und man jetzt wieder den Eindruck vermittelt bekommen hat, dass es für die Klage schlecht aussieht nachdem es in der letzten Verhandlung eigentlich gut aussah nachdem es beim ersten mal noch ganz anders aussah.(21.11.2020, 21:44)Gast schrieb: ich bin auch überfordert mit der Justiz. Als Rechtssuchender verzweifelt man, wenn die Verfahren 5-10 Jahre gehen, weil die zuständigen Richter alle nacheinander schwanger werden
Gehts noch? Was können die schwangeren Frauen für? Lieber zuhause bleiben und bügeln oder was? Es hat was mit grundsätzlicher Mangelverwaltung und Unterfinanzierung zu tun und ist systematisch angelegt. In anderen Ländern klappts doch gut. Nur in Deutschland wird herumgeheult, wenn Frauen (vollzeit/teilzeit) arbeiten UND Kinder bekommen. Geht ja gar nicht! Sterilisation und 8 Hunde kaufen statt Kinder.
Das Problem ist dabei nicht nur der personelle Mangel, sondern auch die mit grenzenloser personeller Macht verbundene planerische Inkompetenz der Gerichtsverwaltungen. Zumindest hier in der Gegend ist es nicht ungewöhnlich, dass die Zuständigkeiten ohne Vorlauf komplett verändert werden. Proberichter werden nach Gutsherrenart mit zwei Wochen Vorlauf an weit entfernte Amtsgerichte in völlig unbekannte Rechtsgebiete versetzt. Und wenn dann jemand im zweiten Jahr, der seit dem Examen keinerlei Kontakt zum Familienrecht mehr hatte (und auch da nur einen groben Überblick haben musste) auf einmal für so delikate Angelegenheiten wie Sorgerecht oder Adoptionen zuständig ist, führt das bei den Rechtssuchenden nicht gerade zu Vertrauenszuwüchsen in den Rechtsstaat.
22.11.2020, 11:14
(22.11.2020, 10:27)Gast schrieb:(22.11.2020, 00:17)Der echte Norden schrieb:Ich hab auch zwei Leute im Umfeld, die erst ein paar Jahre in der GK waren und dann in die Justiz gewechselt sind. Zumindest bei dem Einen weiß ich, dass er sich das anders vorgestellt hat und jetzt nicht wesentlich weniger arbeitet, als in seinen GK-Zeiten. Dazu kommt noch, dass ihn die Arbeit wesentlich mehr belastet, als dieses Geld hin- und herschieben in der GK. Der macht am AG aktuell die Betreuungssachen und ist deswegen durchgehend auf Abruf sich das ansonsten unsichtbare Elend unserer Gesellschaft anzuschauen. Dagegen würde ich den Alltag in der GK auch als erholsam betrachten.(21.11.2020, 23:51)Gast schrieb:(21.11.2020, 16:22)Gast schrieb:(21.11.2020, 14:58)Gast schrieb: Natürlich. Ich kenne einige Leute, die von der GK in die Justiz gewechselt sind. Für die ist das wie Urlaub. Und sie machen sich regelmäßig über die anderen Jammerlappen lustig, die mal richtig gearbeitet haben in ihrem Leben.
Willst du das ernsthaft derartig pauschalisieren??
Ich arbeite mehr in der Justiz als in der GK und eine Kollegin von mir, die vorher ebenso in einer GK war, ist total abgesoffen und fürchtet bereits eine schlechte Beurteilung zu bekommen.
Zustimmung. Habe selbst junge Proberichter als Kollegen, die von der GK in die Justiz gewechselt sind. Natürlich in dem Glauben, dass es dort schon mehr work-live-balance gibt... Fehlanzeige. Mehr Arbeit und weniger Gehalt.
Der war gut! :D
Kann ich auch nur unterschreiben. Ich bin von der Justiz in die GK gewechselt und empfinde meinen Arbeitsalltag als wesentlich entspannter, mit weniger Druck. Wenn man dann noch doppelt so viel verdient, bin ich nur froh, der Justiz den Rücken gekehrt zu haben!
22.11.2020, 11:37
(22.11.2020, 10:39)Gast schrieb:(21.11.2020, 23:03)Gast schrieb:Ich hab das oben nicht geschrieben, aber: Natürlich können die Frauen gar nichts dafür und es wäre wünschenswert, wenn es keine Frage des biologischen Geschlechts mehr wäre, wer wie oft wegen Kindererziehung beurlaubt ist. Die Kritik ist dennoch nicht unberechtigt, auch wenn die Ursachenanalyse sehr verkürzt ist. Ich hab auch mehrere Verfahren am LG, bei denen aktuell der vierte oder fünfte Einzelrichter zuständig ist. Und diese verschiedenen Einzelrichter haben nicht seltenen völlig unterschiedliche Ansichten zu den Akten, erlassen divergierende Hinweise und erheben völlig unterschiedliche Beweise. Das ist Mandanten dann schwer zu erklären, wenn man das vierte mal zur mündlichen Verhandlung gegangen ist und man jetzt wieder den Eindruck vermittelt bekommen hat, dass es für die Klage schlecht aussieht nachdem es in der letzten Verhandlung eigentlich gut aussah nachdem es beim ersten mal noch ganz anders aussah.(21.11.2020, 21:44)Gast schrieb: ich bin auch überfordert mit der Justiz. Als Rechtssuchender verzweifelt man, wenn die Verfahren 5-10 Jahre gehen, weil die zuständigen Richter alle nacheinander schwanger werden
Gehts noch? Was können die schwangeren Frauen für? Lieber zuhause bleiben und bügeln oder was? Es hat was mit grundsätzlicher Mangelverwaltung und Unterfinanzierung zu tun und ist systematisch angelegt. In anderen Ländern klappts doch gut. Nur in Deutschland wird herumgeheult, wenn Frauen (vollzeit/teilzeit) arbeiten UND Kinder bekommen. Geht ja gar nicht! Sterilisation und 8 Hunde kaufen statt Kinder.
Das Problem ist dabei nicht nur der personelle Mangel, sondern auch die mit grenzenloser personeller Macht verbundene planerische Inkompetenz der Gerichtsverwaltungen. Zumindest hier in der Gegend ist es nicht ungewöhnlich, dass die Zuständigkeiten ohne Vorlauf komplett verändert werden. Proberichter werden nach Gutsherrenart mit zwei Wochen Vorlauf an weit entfernte Amtsgerichte in völlig unbekannte Rechtsgebiete versetzt. Und wenn dann jemand im zweiten Jahr, der seit dem Examen keinerlei Kontakt zum Familienrecht mehr hatte (und auch da nur einen groben Überblick haben musste) auf einmal für so delikate Angelegenheiten wie Sorgerecht oder Adoptionen zuständig ist, führt das bei den Rechtssuchenden nicht gerade zu Vertrauenszuwüchsen in den Rechtsstaat.
Die Kritik an der Mangelverwaltung und die fehlenden Mittel ist berechtigt -ja!-, die Kritik an schwangeren Frauen in Elternzeit sicherlich nicht. Der Frust auf diese ist nur Symptom einer unterfinanzierten und personell insgesamt dürftig ausgestatteten Justiz. VWenn 20 Richter benötigt werden, aber mangels Geldes und der Überzeugung „passt schon, geht doch auch so“ nur 10 eingestellt werden, davon 3 in Elternzeit gehen, müssen die verbleibenden 7 Richter sowohl die 10 fehlenden ausgleichen als auch die 3 fehlenden vertreten. Daran sind aber sicherlich nicht die 3 fehlenden schwangeren Frauen Schuld. Solche Ansichten sind aber gerade unter Juristen und in der juristischen Branche weit vertreten und komischerweise im westeuropäischen Bereich auch nur in Deutschland, was einfach nur der Wahnsinn ist! Oft lohnt sich ein Blick in Nachbarländer.
22.11.2020, 12:04
(22.11.2020, 11:14)Gast schrieb:(22.11.2020, 10:27)Gast schrieb:(22.11.2020, 00:17)Der echte Norden schrieb:Ich hab auch zwei Leute im Umfeld, die erst ein paar Jahre in der GK waren und dann in die Justiz gewechselt sind. Zumindest bei dem Einen weiß ich, dass er sich das anders vorgestellt hat und jetzt nicht wesentlich weniger arbeitet, als in seinen GK-Zeiten. Dazu kommt noch, dass ihn die Arbeit wesentlich mehr belastet, als dieses Geld hin- und herschieben in der GK. Der macht am AG aktuell die Betreuungssachen und ist deswegen durchgehend auf Abruf sich das ansonsten unsichtbare Elend unserer Gesellschaft anzuschauen. Dagegen würde ich den Alltag in der GK auch als erholsam betrachten.(21.11.2020, 23:51)Gast schrieb:(21.11.2020, 16:22)Gast schrieb: Willst du das ernsthaft derartig pauschalisieren??
Ich arbeite mehr in der Justiz als in der GK und eine Kollegin von mir, die vorher ebenso in einer GK war, ist total abgesoffen und fürchtet bereits eine schlechte Beurteilung zu bekommen.
Zustimmung. Habe selbst junge Proberichter als Kollegen, die von der GK in die Justiz gewechselt sind. Natürlich in dem Glauben, dass es dort schon mehr work-live-balance gibt... Fehlanzeige. Mehr Arbeit und weniger Gehalt.
Der war gut! :D
Kann ich auch nur unterschreiben. Ich bin von der Justiz in die GK gewechselt und empfinde meinen Arbeitsalltag als wesentlich entspannter, mit weniger Druck. Wenn man dann noch doppelt so viel verdient, bin ich nur froh, der Justiz den Rücken gekehrt zu haben!
Du sprichst mir aus der Seele. Die Zustände in der Justiz sind eine Katastrophe. Ich bereue den Schritt jeden Tag mehr, will mir aber andererseits (noch nicht) eingestehen, dass ich es nicht schaffe. Somit kämpfe ich vorerst weiter, immer in der Hoffnung, keinen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden, denn 60-70h pro Woche steckt der Körper auch in jungen Jahren nicht so einfach weg. Dafür ist dann die Besoldung eher als Aufwandsentschädigung anzusehen. Ich hoffe einfach, dass es besser wird und in 20 Jahren vllt auch mal wie die alten Haudegen am Freitag um 1 mich ins WE verabschieden kann und WE WE sein lassen kann, ohne fette Aktenkisten durch die Weltgeschichte zu kutschieren....
22.11.2020, 12:10
(22.11.2020, 11:37)Gast schrieb:Da geb ich Dir völlig Recht. Wir sollten unseren öffentlichen Dienst so ausstatten und finanzieren, dass weder der schwangeren Frau, noch den Bürger*innen ein Nachteil aus dieser Schwangerschaft entsteht. Denn das ist ja eigentlich was total Schönes, was nicht durch solche beruflichen Gedanken belastet werden sollte.(22.11.2020, 10:39)Gast schrieb:(21.11.2020, 23:03)Gast schrieb:Ich hab das oben nicht geschrieben, aber: Natürlich können die Frauen gar nichts dafür und es wäre wünschenswert, wenn es keine Frage des biologischen Geschlechts mehr wäre, wer wie oft wegen Kindererziehung beurlaubt ist. Die Kritik ist dennoch nicht unberechtigt, auch wenn die Ursachenanalyse sehr verkürzt ist. Ich hab auch mehrere Verfahren am LG, bei denen aktuell der vierte oder fünfte Einzelrichter zuständig ist. Und diese verschiedenen Einzelrichter haben nicht seltenen völlig unterschiedliche Ansichten zu den Akten, erlassen divergierende Hinweise und erheben völlig unterschiedliche Beweise. Das ist Mandanten dann schwer zu erklären, wenn man das vierte mal zur mündlichen Verhandlung gegangen ist und man jetzt wieder den Eindruck vermittelt bekommen hat, dass es für die Klage schlecht aussieht nachdem es in der letzten Verhandlung eigentlich gut aussah nachdem es beim ersten mal noch ganz anders aussah.(21.11.2020, 21:44)Gast schrieb: ich bin auch überfordert mit der Justiz. Als Rechtssuchender verzweifelt man, wenn die Verfahren 5-10 Jahre gehen, weil die zuständigen Richter alle nacheinander schwanger werden
Gehts noch? Was können die schwangeren Frauen für? Lieber zuhause bleiben und bügeln oder was? Es hat was mit grundsätzlicher Mangelverwaltung und Unterfinanzierung zu tun und ist systematisch angelegt. In anderen Ländern klappts doch gut. Nur in Deutschland wird herumgeheult, wenn Frauen (vollzeit/teilzeit) arbeiten UND Kinder bekommen. Geht ja gar nicht! Sterilisation und 8 Hunde kaufen statt Kinder.
Das Problem ist dabei nicht nur der personelle Mangel, sondern auch die mit grenzenloser personeller Macht verbundene planerische Inkompetenz der Gerichtsverwaltungen. Zumindest hier in der Gegend ist es nicht ungewöhnlich, dass die Zuständigkeiten ohne Vorlauf komplett verändert werden. Proberichter werden nach Gutsherrenart mit zwei Wochen Vorlauf an weit entfernte Amtsgerichte in völlig unbekannte Rechtsgebiete versetzt. Und wenn dann jemand im zweiten Jahr, der seit dem Examen keinerlei Kontakt zum Familienrecht mehr hatte (und auch da nur einen groben Überblick haben musste) auf einmal für so delikate Angelegenheiten wie Sorgerecht oder Adoptionen zuständig ist, führt das bei den Rechtssuchenden nicht gerade zu Vertrauenszuwüchsen in den Rechtsstaat.
Die Kritik an der Mangelverwaltung und die fehlenden Mittel ist berechtigt -ja!-, die Kritik an schwangeren Frauen in Elternzeit sicherlich nicht. Der Frust auf diese ist nur Symptom einer unterfinanzierten und personell insgesamt dürftig ausgestatteten Justiz. VWenn 20 Richter benötigt werden, aber mangels Geldes und der Überzeugung „passt schon, geht doch auch so“ nur 10 eingestellt werden, davon 3 in Elternzeit gehen, müssen die verbleibenden 7 Richter sowohl die 10 fehlenden ausgleichen als auch die 3 fehlenden vertreten. Daran sind aber sicherlich nicht die 3 fehlenden schwangeren Frauen Schuld. Solche Ansichten sind aber gerade unter Juristen und in der juristischen Branche weit vertreten und komischerweise im westeuropäischen Bereich auch nur in Deutschland, was einfach nur der Wahnsinn ist! Oft lohnt sich ein Blick in Nachbarländer.
Dass es diese Gedanken und Meinungen nur in Deutschland gebe, halte ich aber für eine ziemlich gewagte These. Man steckt halt nur in der deutschen juristischen Debatte drin und kriegt das deswegen am meisten mit. Dass das Thema Elternschaft in den skandinavischen Ländern (wie so vieles) besser organisiert ist, als bei uns, ist offensichtlich. Aber wenn man sich mal Frankreich, Österreich oder auch Italien anguckt, ist es da nicht wirklich anders als hier. Teilweise sind wir da sogar weiter, indem wir hier überhaupt so eine hohe Frauenquote in der Justiz haben.
22.11.2020, 13:14
(22.11.2020, 12:10)Gast schrieb:(22.11.2020, 11:37)Gast schrieb:Da geb ich Dir völlig Recht. Wir sollten unseren öffentlichen Dienst so ausstatten und finanzieren, dass weder der schwangeren Frau, noch den Bürger*innen ein Nachteil aus dieser Schwangerschaft entsteht. Denn das ist ja eigentlich was total Schönes, was nicht durch solche beruflichen Gedanken belastet werden sollte.(22.11.2020, 10:39)Gast schrieb:(21.11.2020, 23:03)Gast schrieb:Ich hab das oben nicht geschrieben, aber: Natürlich können die Frauen gar nichts dafür und es wäre wünschenswert, wenn es keine Frage des biologischen Geschlechts mehr wäre, wer wie oft wegen Kindererziehung beurlaubt ist. Die Kritik ist dennoch nicht unberechtigt, auch wenn die Ursachenanalyse sehr verkürzt ist. Ich hab auch mehrere Verfahren am LG, bei denen aktuell der vierte oder fünfte Einzelrichter zuständig ist. Und diese verschiedenen Einzelrichter haben nicht seltenen völlig unterschiedliche Ansichten zu den Akten, erlassen divergierende Hinweise und erheben völlig unterschiedliche Beweise. Das ist Mandanten dann schwer zu erklären, wenn man das vierte mal zur mündlichen Verhandlung gegangen ist und man jetzt wieder den Eindruck vermittelt bekommen hat, dass es für die Klage schlecht aussieht nachdem es in der letzten Verhandlung eigentlich gut aussah nachdem es beim ersten mal noch ganz anders aussah.(21.11.2020, 21:44)Gast schrieb: ich bin auch überfordert mit der Justiz. Als Rechtssuchender verzweifelt man, wenn die Verfahren 5-10 Jahre gehen, weil die zuständigen Richter alle nacheinander schwanger werden
Gehts noch? Was können die schwangeren Frauen für? Lieber zuhause bleiben und bügeln oder was? Es hat was mit grundsätzlicher Mangelverwaltung und Unterfinanzierung zu tun und ist systematisch angelegt. In anderen Ländern klappts doch gut. Nur in Deutschland wird herumgeheult, wenn Frauen (vollzeit/teilzeit) arbeiten UND Kinder bekommen. Geht ja gar nicht! Sterilisation und 8 Hunde kaufen statt Kinder.
Das Problem ist dabei nicht nur der personelle Mangel, sondern auch die mit grenzenloser personeller Macht verbundene planerische Inkompetenz der Gerichtsverwaltungen. Zumindest hier in der Gegend ist es nicht ungewöhnlich, dass die Zuständigkeiten ohne Vorlauf komplett verändert werden. Proberichter werden nach Gutsherrenart mit zwei Wochen Vorlauf an weit entfernte Amtsgerichte in völlig unbekannte Rechtsgebiete versetzt. Und wenn dann jemand im zweiten Jahr, der seit dem Examen keinerlei Kontakt zum Familienrecht mehr hatte (und auch da nur einen groben Überblick haben musste) auf einmal für so delikate Angelegenheiten wie Sorgerecht oder Adoptionen zuständig ist, führt das bei den Rechtssuchenden nicht gerade zu Vertrauenszuwüchsen in den Rechtsstaat.
Die Kritik an der Mangelverwaltung und die fehlenden Mittel ist berechtigt -ja!-, die Kritik an schwangeren Frauen in Elternzeit sicherlich nicht. Der Frust auf diese ist nur Symptom einer unterfinanzierten und personell insgesamt dürftig ausgestatteten Justiz. VWenn 20 Richter benötigt werden, aber mangels Geldes und der Überzeugung „passt schon, geht doch auch so“ nur 10 eingestellt werden, davon 3 in Elternzeit gehen, müssen die verbleibenden 7 Richter sowohl die 10 fehlenden ausgleichen als auch die 3 fehlenden vertreten. Daran sind aber sicherlich nicht die 3 fehlenden schwangeren Frauen Schuld. Solche Ansichten sind aber gerade unter Juristen und in der juristischen Branche weit vertreten und komischerweise im westeuropäischen Bereich auch nur in Deutschland, was einfach nur der Wahnsinn ist! Oft lohnt sich ein Blick in Nachbarländer.
Dass es diese Gedanken und Meinungen nur in Deutschland gebe, halte ich aber für eine ziemlich gewagte These. Man steckt halt nur in der deutschen juristischen Debatte drin und kriegt das deswegen am meisten mit. Dass das Thema Elternschaft in den skandinavischen Ländern (wie so vieles) besser organisiert ist, als bei uns, ist offensichtlich. Aber wenn man sich mal Frankreich, Österreich oder auch Italien anguckt, ist es da nicht wirklich anders als hier. Teilweise sind wir da sogar weiter, indem wir hier überhaupt so eine hohe Frauenquote in der Justiz haben.
https://ec.europa.eu/commission/presscor.../IP_17_890
Justizbarometer 2017, Seite 35
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
22.11.2020, 13:28
(22.11.2020, 13:14)Gast schrieb:Und zur Besoldung im Europavergleich:(22.11.2020, 12:10)Gast schrieb:(22.11.2020, 11:37)Gast schrieb:Da geb ich Dir völlig Recht. Wir sollten unseren öffentlichen Dienst so ausstatten und finanzieren, dass weder der schwangeren Frau, noch den Bürger*innen ein Nachteil aus dieser Schwangerschaft entsteht. Denn das ist ja eigentlich was total Schönes, was nicht durch solche beruflichen Gedanken belastet werden sollte.(22.11.2020, 10:39)Gast schrieb:(21.11.2020, 23:03)Gast schrieb: Gehts noch? Was können die schwangeren Frauen für? Lieber zuhause bleiben und bügeln oder was? Es hat was mit grundsätzlicher Mangelverwaltung und Unterfinanzierung zu tun und ist systematisch angelegt. In anderen Ländern klappts doch gut. Nur in Deutschland wird herumgeheult, wenn Frauen (vollzeit/teilzeit) arbeiten UND Kinder bekommen. Geht ja gar nicht! Sterilisation und 8 Hunde kaufen statt Kinder.Ich hab das oben nicht geschrieben, aber: Natürlich können die Frauen gar nichts dafür und es wäre wünschenswert, wenn es keine Frage des biologischen Geschlechts mehr wäre, wer wie oft wegen Kindererziehung beurlaubt ist. Die Kritik ist dennoch nicht unberechtigt, auch wenn die Ursachenanalyse sehr verkürzt ist. Ich hab auch mehrere Verfahren am LG, bei denen aktuell der vierte oder fünfte Einzelrichter zuständig ist. Und diese verschiedenen Einzelrichter haben nicht seltenen völlig unterschiedliche Ansichten zu den Akten, erlassen divergierende Hinweise und erheben völlig unterschiedliche Beweise. Das ist Mandanten dann schwer zu erklären, wenn man das vierte mal zur mündlichen Verhandlung gegangen ist und man jetzt wieder den Eindruck vermittelt bekommen hat, dass es für die Klage schlecht aussieht nachdem es in der letzten Verhandlung eigentlich gut aussah nachdem es beim ersten mal noch ganz anders aussah.
Das Problem ist dabei nicht nur der personelle Mangel, sondern auch die mit grenzenloser personeller Macht verbundene planerische Inkompetenz der Gerichtsverwaltungen. Zumindest hier in der Gegend ist es nicht ungewöhnlich, dass die Zuständigkeiten ohne Vorlauf komplett verändert werden. Proberichter werden nach Gutsherrenart mit zwei Wochen Vorlauf an weit entfernte Amtsgerichte in völlig unbekannte Rechtsgebiete versetzt. Und wenn dann jemand im zweiten Jahr, der seit dem Examen keinerlei Kontakt zum Familienrecht mehr hatte (und auch da nur einen groben Überblick haben musste) auf einmal für so delikate Angelegenheiten wie Sorgerecht oder Adoptionen zuständig ist, führt das bei den Rechtssuchenden nicht gerade zu Vertrauenszuwüchsen in den Rechtsstaat.
Die Kritik an der Mangelverwaltung und die fehlenden Mittel ist berechtigt -ja!-, die Kritik an schwangeren Frauen in Elternzeit sicherlich nicht. Der Frust auf diese ist nur Symptom einer unterfinanzierten und personell insgesamt dürftig ausgestatteten Justiz. VWenn 20 Richter benötigt werden, aber mangels Geldes und der Überzeugung „passt schon, geht doch auch so“ nur 10 eingestellt werden, davon 3 in Elternzeit gehen, müssen die verbleibenden 7 Richter sowohl die 10 fehlenden ausgleichen als auch die 3 fehlenden vertreten. Daran sind aber sicherlich nicht die 3 fehlenden schwangeren Frauen Schuld. Solche Ansichten sind aber gerade unter Juristen und in der juristischen Branche weit vertreten und komischerweise im westeuropäischen Bereich auch nur in Deutschland, was einfach nur der Wahnsinn ist! Oft lohnt sich ein Blick in Nachbarländer.
Dass es diese Gedanken und Meinungen nur in Deutschland gebe, halte ich aber für eine ziemlich gewagte These. Man steckt halt nur in der deutschen juristischen Debatte drin und kriegt das deswegen am meisten mit. Dass das Thema Elternschaft in den skandinavischen Ländern (wie so vieles) besser organisiert ist, als bei uns, ist offensichtlich. Aber wenn man sich mal Frankreich, Österreich oder auch Italien anguckt, ist es da nicht wirklich anders als hier. Teilweise sind wir da sogar weiter, indem wir hier überhaupt so eine hohe Frauenquote in der Justiz haben.
https://ec.europa.eu/commission/presscor.../IP_17_890
Justizbarometer 2017, Seite 35
„ Die Besoldung der RichterInnen in Deutschland wird der Funktion und dem Status der primär von der Richterschaft getragenen Judikative nicht mehr gerecht. Mit großer Selbstverständlichkeit geht die Öffentlichkeit davon aus, dass RichterInnen nicht nur die fachliche Spitze der juristischen Profession bilden, sondern auch entsprechend besoldet werden, so dass das Amt als RichterIn ein Leben in relativem Wohlstand ermöglicht. Schlaglichtartig bildet sich dies etwa an den völlig unrealistisch dargestellten wirtschaftlichen Lebensverhältnissen der RichterInnen in deutschen Fernsehproduktionen ab. Tatsächlich jedoch bildet Deutschland mit seinen Richtergehältern im Vergleich aller Mitgliedstaaten des Europarates – jeweils gemessen am nationalen Durchschnittseinkommen – das Schlusslicht, und zwar nicht nur in Bezug auf die BerufsanfängerInnen, sondern auch in Bezug auf hohe Endämter. Das zeigt die Studie des Europaratsgremiums CEPEJ (Commission européene pour l’efficacité de la justice), die unter dem Titel „European judicial systems – Edition 2012 (data 2010) – Efficiency and quality of justice“ am 20. September 2012 veröffentlicht wurde. Deutschland ist danach das einzige Land, in dem ein Richteranfangsgehalt mit dem Faktor 0,9 im Ergebnis sogar unter dem nationalen Durchschnittseinkommen liegt. Der Abstand zu anderen Staaten wird noch deutlicher, wenn man einbezieht, dass der höchste Wert bei 5,2, der Durchschnitt bei 2,4 und der Median bei 2,1 liegt (a.a.O., S. 262). Die Diskrepanz setzt sich bei den Endämtern fort: hier teilen sich Deutschland und Andorra den letzten Platz je mit dem Faktor 1,7 (das Maximum liegt hier bei 8,6, der Durchschnitt bei 4,5 und der Median bei 3,9).“
Zur Tabelle:
https://www.neuerichter.de/fileadmin/use...y_18-1.pdf
22.11.2020, 14:37
Das lässt allerdings außer Betracht, dass Richter nicht in die Sozialversicherung einzahlen müssen.
Dennoch sehe ich die Besoldung auch kritisch.
Dennoch sehe ich die Besoldung auch kritisch.
22.11.2020, 15:17
(22.11.2020, 14:37)Gast schrieb: Das lässt allerdings außer Betracht, dass Richter nicht in die Sozialversicherung einzahlen müssen.
Dennoch sehe ich die Besoldung auch kritisch.
Das ist wirklich die Frage, womit diese Erhebungen rechnen. Ich bin selbst Richter, würde natürlich mehr verdienen, aber nach 3 Jahren bin ich mit Familienzuschlägen bei einem Nettoeinkommen nach Abzug der PKV, das gut 80.000 brutto entspricht (bei Stk IV, es gibt also am Ende des Jahres netto noch etwas mehr raus bei mir). Das ist natürlich weniger als in einer GK oder auch guten mittelständischen Kanzleien es sein könnte, aber auch nur mit entsprechenden Rechtsgebieten und regional unterschiedlich.
Und zumindest ich habe von Beginn an allenfalls mal jeden Tag für eine Woche eine Stunde länger gemacht. Am Wochenende habe ich nie gearbeitet bisher.
Und meine Zahlen und Entscheidungsqualität stimmen trotzdem.
22.11.2020, 15:23
(22.11.2020, 13:14)Gast schrieb:Auf der zitierten Seite steht wenig bis nichts, dass zum Thema der vorherigen Beiträge passt.(22.11.2020, 12:10)Gast schrieb:(22.11.2020, 11:37)Gast schrieb:Da geb ich Dir völlig Recht. Wir sollten unseren öffentlichen Dienst so ausstatten und finanzieren, dass weder der schwangeren Frau, noch den Bürger*innen ein Nachteil aus dieser Schwangerschaft entsteht. Denn das ist ja eigentlich was total Schönes, was nicht durch solche beruflichen Gedanken belastet werden sollte.(22.11.2020, 10:39)Gast schrieb:(21.11.2020, 23:03)Gast schrieb: Gehts noch? Was können die schwangeren Frauen für? Lieber zuhause bleiben und bügeln oder was? Es hat was mit grundsätzlicher Mangelverwaltung und Unterfinanzierung zu tun und ist systematisch angelegt. In anderen Ländern klappts doch gut. Nur in Deutschland wird herumgeheult, wenn Frauen (vollzeit/teilzeit) arbeiten UND Kinder bekommen. Geht ja gar nicht! Sterilisation und 8 Hunde kaufen statt Kinder.Ich hab das oben nicht geschrieben, aber: Natürlich können die Frauen gar nichts dafür und es wäre wünschenswert, wenn es keine Frage des biologischen Geschlechts mehr wäre, wer wie oft wegen Kindererziehung beurlaubt ist. Die Kritik ist dennoch nicht unberechtigt, auch wenn die Ursachenanalyse sehr verkürzt ist. Ich hab auch mehrere Verfahren am LG, bei denen aktuell der vierte oder fünfte Einzelrichter zuständig ist. Und diese verschiedenen Einzelrichter haben nicht seltenen völlig unterschiedliche Ansichten zu den Akten, erlassen divergierende Hinweise und erheben völlig unterschiedliche Beweise. Das ist Mandanten dann schwer zu erklären, wenn man das vierte mal zur mündlichen Verhandlung gegangen ist und man jetzt wieder den Eindruck vermittelt bekommen hat, dass es für die Klage schlecht aussieht nachdem es in der letzten Verhandlung eigentlich gut aussah nachdem es beim ersten mal noch ganz anders aussah.
Das Problem ist dabei nicht nur der personelle Mangel, sondern auch die mit grenzenloser personeller Macht verbundene planerische Inkompetenz der Gerichtsverwaltungen. Zumindest hier in der Gegend ist es nicht ungewöhnlich, dass die Zuständigkeiten ohne Vorlauf komplett verändert werden. Proberichter werden nach Gutsherrenart mit zwei Wochen Vorlauf an weit entfernte Amtsgerichte in völlig unbekannte Rechtsgebiete versetzt. Und wenn dann jemand im zweiten Jahr, der seit dem Examen keinerlei Kontakt zum Familienrecht mehr hatte (und auch da nur einen groben Überblick haben musste) auf einmal für so delikate Angelegenheiten wie Sorgerecht oder Adoptionen zuständig ist, führt das bei den Rechtssuchenden nicht gerade zu Vertrauenszuwüchsen in den Rechtsstaat.
Die Kritik an der Mangelverwaltung und die fehlenden Mittel ist berechtigt -ja!-, die Kritik an schwangeren Frauen in Elternzeit sicherlich nicht. Der Frust auf diese ist nur Symptom einer unterfinanzierten und personell insgesamt dürftig ausgestatteten Justiz. VWenn 20 Richter benötigt werden, aber mangels Geldes und der Überzeugung „passt schon, geht doch auch so“ nur 10 eingestellt werden, davon 3 in Elternzeit gehen, müssen die verbleibenden 7 Richter sowohl die 10 fehlenden ausgleichen als auch die 3 fehlenden vertreten. Daran sind aber sicherlich nicht die 3 fehlenden schwangeren Frauen Schuld. Solche Ansichten sind aber gerade unter Juristen und in der juristischen Branche weit vertreten und komischerweise im westeuropäischen Bereich auch nur in Deutschland, was einfach nur der Wahnsinn ist! Oft lohnt sich ein Blick in Nachbarländer.
Dass es diese Gedanken und Meinungen nur in Deutschland gebe, halte ich aber für eine ziemlich gewagte These. Man steckt halt nur in der deutschen juristischen Debatte drin und kriegt das deswegen am meisten mit. Dass das Thema Elternschaft in den skandinavischen Ländern (wie so vieles) besser organisiert ist, als bei uns, ist offensichtlich. Aber wenn man sich mal Frankreich, Österreich oder auch Italien anguckt, ist es da nicht wirklich anders als hier. Teilweise sind wir da sogar weiter, indem wir hier überhaupt so eine hohe Frauenquote in der Justiz haben.
https://ec.europa.eu/commission/presscor.../IP_17_890
Justizbarometer 2017, Seite 35