20.11.2020, 09:16
(20.11.2020, 07:52)Justizgast schrieb: Zwei Juristen, zwei Meinungen, so ist es doch fast immer.
Das ging nicht anders, einen AG-R2 von diesem Kaliber kann man nicht mit Samthandschuhen anfassen, da braucht es Boxhandschuhe.
Er warf mir im Zuge meiner Beurteilung etwa vor, ich würde die Angeklagten falsch belehren, die Freiwilligkeit der Aussage werde zu stark betont, so werde es schwerer, die Angeklagten anschließend zu einem Geständnis „zu bewegen“. Notfalls müsse man die Angeklagten dazu eben auch mal anbrüllen.
Hat er doch recht.
20.11.2020, 19:54
(19.11.2020, 23:27)Gast schrieb:(19.11.2020, 20:52)Justizgast schrieb:(19.11.2020, 17:26)Gast schrieb:(19.11.2020, 15:30)Justizgast schrieb:(19.11.2020, 13:45)Gast schrieb: planbar und garantiert niedrig. 500€ netto mehr nach 15 Jahren
Man muss das nicht gut finden, aber auch nicht bashen, es ist wie es ist, und es wird kein Geheimnis draus gemacht. Zumindest was das Geld betrifft, weiß jeder Bewerber, worauf er sich einlässt. Und alle in derselben Erfahrungsstufe verdienen dasselbe, da gibt es keine Amigoverhältnisse wie andernorts. Wem das zusagt und die Voraussetzungen keinen Strich durch die Rechnung machen, der greife zu, oder eben nicht.
Das hast du schön formuliert, eigentlich ist es aber total ungerecht. Weil der Richter, der die abgesoffene Zivilkammer am Landgericht und daneben noch die Strafvollstreckungskammer und eine gewisse AKA Bußgeldsachen am Amtsgericht gekriegt hat und dafür 60h die Woche kloppen muss und seinen Urlaub mit Aktenstudium verbringt, um den Parteien irgendwie gerecht zu werden (ergo: nicht selbstverschuldet), genau so viel kriegt wie der, der am Verwaltungsgericht drei Tage am Urteil pinselt, weil das ja soo wichtig ist, ob irgendeiner irgendwo Flyer verteilen darf oder sonstwas. Will sagen: der Workload ist nicht gleich verteilt, bei Beförderungen etc. geht es auch um Amigotum und das sehr viel verlogener als überall anders.
Unsere Hessischen Verwaltungsgerichte haben schon seit geraumer Zeit auch ganz gut zu tun, aber natürlich kein Vergleich zu der Ordentlichen.
Auf der anderen Seite kann jeder Richter jederzeit zu einem VG wechseln, wollen bloß die meisten nicht, aber jeder hat die Chance, daher ist auch das fair.
Bei euch gibt es eine Kombination aus LG und AG für ein und denselben Richter? Ernsthaft? Ich hab mal von Dienstleistungsaufträgen an zwei verschiedenen AGs gehört, aber AG und LG ist spooky...
Pebb§y ist überall gleich ungerecht, aber eben gleich. Über die Mangelverwaltung vor Ort entscheiden dann die Präsidien, da muss man gut aufpassen, dass nicht die dunkelsten Kerzen hineingewählt werden, mit vernünftigen Leuten kann man schon dafür sorgen, dass die Belastung gleichmäßig verteilt wird.
Das Thema Beförderung sollte man am Tag seiner Vereidigung abhaken. Sobald man auf eine Beförderung abzielt, unterwirft man sich der Exekutive und verliert seine Unabhängigkeit. Der Unterschied zwischen R1 und R2 ist marginal, eine AG im Jahr und man hat das drin. Die Pension reicht auch ohne R2 locker. Mein w.a. Richter hat verstanden, dass er seine Stellungnahmen für d. Präs. alleine schreiben kann, weil mich seine Beurteilungsbeiträge nicht interessieren und ich ihn fachlich locker in die Tasche stecke, was er auch weiß, weil ich ihm in Vertretung immer seine Fehler in der Akte markiere, anfangs mit Klebezetteln, zwischendurch mit gelbem Textmarker, jetzt wieder mit Klebezetteln. Das hat unserem Verhältnis sehr gut getan.
Dein Ernst? Das ist charakterlich echt dürftig
Ich finds gut. Gerade die Alten in der Justiz halten sich für besonders toll und haben kein Verständnis für die Lage der neuen Anfänger, die die Praxis halt erst noch lernen muss. Gut, sass man dann fachlich besser aufgestellt ist.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
20.11.2020, 20:48
(20.11.2020, 07:52)Justizgast schrieb: Zwei Juristen, zwei Meinungen, so ist es doch fast immer.
Das ging nicht anders, einen AG-R2 von diesem Kaliber kann man nicht mit Samthandschuhen anfassen, da braucht es Boxhandschuhe.
Er warf mir im Zuge meiner Beurteilung etwa vor, ich würde die Angeklagten falsch belehren, die Freiwilligkeit der Aussage werde zu stark betont, so werde es schwerer, die Angeklagten anschließend zu einem Geständnis „zu bewegen“. Notfalls müsse man die Angeklagten dazu eben auch mal anbrüllen.
Wenn ich sowas lese, wird mir schlecht. Hat der Richter das falsche Jahrhundert erwischt?
21.11.2020, 00:15
Bin Proberichter in einem Zivildezernat und brauche gute Tipps, um die Arbeit effektiver zu gestalten. Ich brauche für die Sachen gefühlt Ewigkeiten. Ich arbeite ca. 60h/ Woche. Ich muss schon ständig die VTs verschieben, weil ich es nicht mehr schaffe. Der Zutrag wächst auch immer mehr. Wie geht ihr an die Arbeit ran? Habt ihr Vorlagen etc? Von meinen Vorsitzenden kriege ich sowas nur sehr selten und eine Suchfunktion in Forum Star gibt es leider nicht. Ich muss mir somit immer mit Juris oder Beck helfen...
21.11.2020, 00:23
(20.11.2020, 19:54)Gast schrieb:(19.11.2020, 23:27)Gast schrieb:(19.11.2020, 20:52)Justizgast schrieb:(19.11.2020, 17:26)Gast schrieb:(19.11.2020, 15:30)Justizgast schrieb: Man muss das nicht gut finden, aber auch nicht bashen, es ist wie es ist, und es wird kein Geheimnis draus gemacht. Zumindest was das Geld betrifft, weiß jeder Bewerber, worauf er sich einlässt. Und alle in derselben Erfahrungsstufe verdienen dasselbe, da gibt es keine Amigoverhältnisse wie andernorts. Wem das zusagt und die Voraussetzungen keinen Strich durch die Rechnung machen, der greife zu, oder eben nicht.
Das hast du schön formuliert, eigentlich ist es aber total ungerecht. Weil der Richter, der die abgesoffene Zivilkammer am Landgericht und daneben noch die Strafvollstreckungskammer und eine gewisse AKA Bußgeldsachen am Amtsgericht gekriegt hat und dafür 60h die Woche kloppen muss und seinen Urlaub mit Aktenstudium verbringt, um den Parteien irgendwie gerecht zu werden (ergo: nicht selbstverschuldet), genau so viel kriegt wie der, der am Verwaltungsgericht drei Tage am Urteil pinselt, weil das ja soo wichtig ist, ob irgendeiner irgendwo Flyer verteilen darf oder sonstwas. Will sagen: der Workload ist nicht gleich verteilt, bei Beförderungen etc. geht es auch um Amigotum und das sehr viel verlogener als überall anders.
Unsere Hessischen Verwaltungsgerichte haben schon seit geraumer Zeit auch ganz gut zu tun, aber natürlich kein Vergleich zu der Ordentlichen.
Auf der anderen Seite kann jeder Richter jederzeit zu einem VG wechseln, wollen bloß die meisten nicht, aber jeder hat die Chance, daher ist auch das fair.
Bei euch gibt es eine Kombination aus LG und AG für ein und denselben Richter? Ernsthaft? Ich hab mal von Dienstleistungsaufträgen an zwei verschiedenen AGs gehört, aber AG und LG ist spooky...
Pebb§y ist überall gleich ungerecht, aber eben gleich. Über die Mangelverwaltung vor Ort entscheiden dann die Präsidien, da muss man gut aufpassen, dass nicht die dunkelsten Kerzen hineingewählt werden, mit vernünftigen Leuten kann man schon dafür sorgen, dass die Belastung gleichmäßig verteilt wird.
Das Thema Beförderung sollte man am Tag seiner Vereidigung abhaken. Sobald man auf eine Beförderung abzielt, unterwirft man sich der Exekutive und verliert seine Unabhängigkeit. Der Unterschied zwischen R1 und R2 ist marginal, eine AG im Jahr und man hat das drin. Die Pension reicht auch ohne R2 locker. Mein w.a. Richter hat verstanden, dass er seine Stellungnahmen für d. Präs. alleine schreiben kann, weil mich seine Beurteilungsbeiträge nicht interessieren und ich ihn fachlich locker in die Tasche stecke, was er auch weiß, weil ich ihm in Vertretung immer seine Fehler in der Akte markiere, anfangs mit Klebezetteln, zwischendurch mit gelbem Textmarker, jetzt wieder mit Klebezetteln. Das hat unserem Verhältnis sehr gut getan.
Dein Ernst? Das ist charakterlich echt dürftig
Ich finds gut. Gerade die Alten in der Justiz halten sich für besonders toll und haben kein Verständnis für die Lage der neuen Anfänger, die die Praxis halt erst noch lernen muss. Gut, sass man dann fachlich besser aufgestellt ist.
Dann klärt man das aber ggfl. im Gespräch und macht es nicht - sachfremd - aktenkundig
21.11.2020, 09:51
(21.11.2020, 00:15)Tip schrieb: Bin Proberichter in einem Zivildezernat und brauche gute Tipps, um die Arbeit effektiver zu gestalten. Ich brauche für die Sachen gefühlt Ewigkeiten. Ich arbeite ca. 60h/ Woche. Ich muss schon ständig die VTs verschieben, weil ich es nicht mehr schaffe. Der Zutrag wächst auch immer mehr. Wie geht ihr an die Arbeit ran? Habt ihr Vorlagen etc? Von meinen Vorsitzenden kriege ich sowas nur sehr selten und eine Suchfunktion in Forum Star gibt es leider nicht. Ich muss mir somit immer mit Juris oder Beck helfen...
"mustertexte im zivilprozess"
Aber ansonsten frag doch die anderen Richter, du musst ja nicht nur auf deinen Vorsitzenden setzen.
21.11.2020, 11:20
Mustertexte hab ich schon, finde ich jedoch nur bedingt hilfreich
21.11.2020, 13:00
(21.11.2020, 00:23)Gast schrieb:(20.11.2020, 19:54)Gast schrieb:(19.11.2020, 23:27)Gast schrieb:(19.11.2020, 20:52)Justizgast schrieb:(19.11.2020, 17:26)Gast schrieb: Das hast du schön formuliert, eigentlich ist es aber total ungerecht. Weil der Richter, der die abgesoffene Zivilkammer am Landgericht und daneben noch die Strafvollstreckungskammer und eine gewisse AKA Bußgeldsachen am Amtsgericht gekriegt hat und dafür 60h die Woche kloppen muss und seinen Urlaub mit Aktenstudium verbringt, um den Parteien irgendwie gerecht zu werden (ergo: nicht selbstverschuldet), genau so viel kriegt wie der, der am Verwaltungsgericht drei Tage am Urteil pinselt, weil das ja soo wichtig ist, ob irgendeiner irgendwo Flyer verteilen darf oder sonstwas. Will sagen: der Workload ist nicht gleich verteilt, bei Beförderungen etc. geht es auch um Amigotum und das sehr viel verlogener als überall anders.
Unsere Hessischen Verwaltungsgerichte haben schon seit geraumer Zeit auch ganz gut zu tun, aber natürlich kein Vergleich zu der Ordentlichen.
Auf der anderen Seite kann jeder Richter jederzeit zu einem VG wechseln, wollen bloß die meisten nicht, aber jeder hat die Chance, daher ist auch das fair.
Bei euch gibt es eine Kombination aus LG und AG für ein und denselben Richter? Ernsthaft? Ich hab mal von Dienstleistungsaufträgen an zwei verschiedenen AGs gehört, aber AG und LG ist spooky...
Pebb§y ist überall gleich ungerecht, aber eben gleich. Über die Mangelverwaltung vor Ort entscheiden dann die Präsidien, da muss man gut aufpassen, dass nicht die dunkelsten Kerzen hineingewählt werden, mit vernünftigen Leuten kann man schon dafür sorgen, dass die Belastung gleichmäßig verteilt wird.
Das Thema Beförderung sollte man am Tag seiner Vereidigung abhaken. Sobald man auf eine Beförderung abzielt, unterwirft man sich der Exekutive und verliert seine Unabhängigkeit. Der Unterschied zwischen R1 und R2 ist marginal, eine AG im Jahr und man hat das drin. Die Pension reicht auch ohne R2 locker. Mein w.a. Richter hat verstanden, dass er seine Stellungnahmen für d. Präs. alleine schreiben kann, weil mich seine Beurteilungsbeiträge nicht interessieren und ich ihn fachlich locker in die Tasche stecke, was er auch weiß, weil ich ihm in Vertretung immer seine Fehler in der Akte markiere, anfangs mit Klebezetteln, zwischendurch mit gelbem Textmarker, jetzt wieder mit Klebezetteln. Das hat unserem Verhältnis sehr gut getan.
Dein Ernst? Das ist charakterlich echt dürftig
Ich finds gut. Gerade die Alten in der Justiz halten sich für besonders toll und haben kein Verständnis für die Lage der neuen Anfänger, die die Praxis halt erst noch lernen muss. Gut, sass man dann fachlich besser aufgestellt ist.
Dann klärt man das aber ggfl. im Gespräch und macht es nicht - sachfremd - aktenkundig
Übertreib -klebezettel kannste einfach abmachen. Gut ist.
21.11.2020, 13:08
Wer in der Justiz überfordert ist, ist es in der GK dreimal
21.11.2020, 13:37
(21.11.2020, 13:00)Gast schrieb:(21.11.2020, 00:23)Gast schrieb:(20.11.2020, 19:54)Gast schrieb:(19.11.2020, 23:27)Gast schrieb:(19.11.2020, 20:52)Justizgast schrieb: Unsere Hessischen Verwaltungsgerichte haben schon seit geraumer Zeit auch ganz gut zu tun, aber natürlich kein Vergleich zu der Ordentlichen.
Auf der anderen Seite kann jeder Richter jederzeit zu einem VG wechseln, wollen bloß die meisten nicht, aber jeder hat die Chance, daher ist auch das fair.
Bei euch gibt es eine Kombination aus LG und AG für ein und denselben Richter? Ernsthaft? Ich hab mal von Dienstleistungsaufträgen an zwei verschiedenen AGs gehört, aber AG und LG ist spooky...
Pebb§y ist überall gleich ungerecht, aber eben gleich. Über die Mangelverwaltung vor Ort entscheiden dann die Präsidien, da muss man gut aufpassen, dass nicht die dunkelsten Kerzen hineingewählt werden, mit vernünftigen Leuten kann man schon dafür sorgen, dass die Belastung gleichmäßig verteilt wird.
Das Thema Beförderung sollte man am Tag seiner Vereidigung abhaken. Sobald man auf eine Beförderung abzielt, unterwirft man sich der Exekutive und verliert seine Unabhängigkeit. Der Unterschied zwischen R1 und R2 ist marginal, eine AG im Jahr und man hat das drin. Die Pension reicht auch ohne R2 locker. Mein w.a. Richter hat verstanden, dass er seine Stellungnahmen für d. Präs. alleine schreiben kann, weil mich seine Beurteilungsbeiträge nicht interessieren und ich ihn fachlich locker in die Tasche stecke, was er auch weiß, weil ich ihm in Vertretung immer seine Fehler in der Akte markiere, anfangs mit Klebezetteln, zwischendurch mit gelbem Textmarker, jetzt wieder mit Klebezetteln. Das hat unserem Verhältnis sehr gut getan.
Dein Ernst? Das ist charakterlich echt dürftig
Ich finds gut. Gerade die Alten in der Justiz halten sich für besonders toll und haben kein Verständnis für die Lage der neuen Anfänger, die die Praxis halt erst noch lernen muss. Gut, sass man dann fachlich besser aufgestellt ist.
Dann klärt man das aber ggfl. im Gespräch und macht es nicht - sachfremd - aktenkundig
Übertreib -klebezettel kannste einfach abmachen. Gut ist.
Lies doch mal ganz, er/sie hat es zwischendurch mit Textmarker markiert.