19.11.2020, 13:45
planbar und garantiert niedrig. 500€ netto mehr nach 15 Jahren
19.11.2020, 15:30
(19.11.2020, 13:45)Gast schrieb: planbar und garantiert niedrig. 500€ netto mehr nach 15 Jahren
Man muss das nicht gut finden, aber auch nicht bashen, es ist wie es ist, und es wird kein Geheimnis draus gemacht. Zumindest was das Geld betrifft, weiß jeder Bewerber, worauf er sich einlässt. Und alle in derselben Erfahrungsstufe verdienen dasselbe, da gibt es keine Amigoverhältnisse wie andernorts. Wem das zusagt und die Voraussetzungen keinen Strich durch die Rechnung machen, der greife zu, oder eben nicht.
19.11.2020, 17:26
(19.11.2020, 15:30)Justizgast schrieb:(19.11.2020, 13:45)Gast schrieb: planbar und garantiert niedrig. 500€ netto mehr nach 15 Jahren
Man muss das nicht gut finden, aber auch nicht bashen, es ist wie es ist, und es wird kein Geheimnis draus gemacht. Zumindest was das Geld betrifft, weiß jeder Bewerber, worauf er sich einlässt. Und alle in derselben Erfahrungsstufe verdienen dasselbe, da gibt es keine Amigoverhältnisse wie andernorts. Wem das zusagt und die Voraussetzungen keinen Strich durch die Rechnung machen, der greife zu, oder eben nicht.
Das hast du schön formuliert, eigentlich ist es aber total ungerecht. Weil der Richter, der die abgesoffene Zivilkammer am Landgericht und daneben noch die Strafvollstreckungskammer und eine gewisse AKA Bußgeldsachen am Amtsgericht gekriegt hat und dafür 60h die Woche kloppen muss und seinen Urlaub mit Aktenstudium verbringt, um den Parteien irgendwie gerecht zu werden (ergo: nicht selbstverschuldet), genau so viel kriegt wie der, der am Verwaltungsgericht drei Tage am Urteil pinselt, weil das ja soo wichtig ist, ob irgendeiner irgendwo Flyer verteilen darf oder sonstwas. Will sagen: der Workload ist nicht gleich verteilt, bei Beförderungen etc. geht es auch um Amigotum und das sehr viel verlogener als überall anders.
19.11.2020, 19:31
(19.11.2020, 17:26)Gast schrieb:(19.11.2020, 15:30)Justizgast schrieb:(19.11.2020, 13:45)Gast schrieb: planbar und garantiert niedrig. 500€ netto mehr nach 15 Jahren
Man muss das nicht gut finden, aber auch nicht bashen, es ist wie es ist, und es wird kein Geheimnis draus gemacht. Zumindest was das Geld betrifft, weiß jeder Bewerber, worauf er sich einlässt. Und alle in derselben Erfahrungsstufe verdienen dasselbe, da gibt es keine Amigoverhältnisse wie andernorts. Wem das zusagt und die Voraussetzungen keinen Strich durch die Rechnung machen, der greife zu, oder eben nicht.
Das hast du schön formuliert, eigentlich ist es aber total ungerecht. Weil der Richter, der die abgesoffene Zivilkammer am Landgericht und daneben noch die Strafvollstreckungskammer und eine gewisse AKA Bußgeldsachen am Amtsgericht gekriegt hat und dafür 60h die Woche kloppen muss und seinen Urlaub mit Aktenstudium verbringt, um den Parteien irgendwie gerecht zu werden (ergo: nicht selbstverschuldet), genau so viel kriegt wie der, der am Verwaltungsgericht drei Tage am Urteil pinselt, weil das ja soo wichtig ist, ob irgendeiner irgendwo Flyer verteilen darf oder sonstwas. Will sagen: der Workload ist nicht gleich verteilt, bei Beförderungen etc. geht es auch um Amigotum und das sehr viel verlogener als überall anders.
Aaber hallloooo
19.11.2020, 19:43
(19.11.2020, 19:31)Gast schrieb:(19.11.2020, 17:26)Gast schrieb:(19.11.2020, 15:30)Justizgast schrieb:(19.11.2020, 13:45)Gast schrieb: planbar und garantiert niedrig. 500€ netto mehr nach 15 Jahren
Man muss das nicht gut finden, aber auch nicht bashen, es ist wie es ist, und es wird kein Geheimnis draus gemacht. Zumindest was das Geld betrifft, weiß jeder Bewerber, worauf er sich einlässt. Und alle in derselben Erfahrungsstufe verdienen dasselbe, da gibt es keine Amigoverhältnisse wie andernorts. Wem das zusagt und die Voraussetzungen keinen Strich durch die Rechnung machen, der greife zu, oder eben nicht.
Das hast du schön formuliert, eigentlich ist es aber total ungerecht. Weil der Richter, der die abgesoffene Zivilkammer am Landgericht und daneben noch die Strafvollstreckungskammer und eine gewisse AKA Bußgeldsachen am Amtsgericht gekriegt hat und dafür 60h die Woche kloppen muss und seinen Urlaub mit Aktenstudium verbringt, um den Parteien irgendwie gerecht zu werden (ergo: nicht selbstverschuldet), genau so viel kriegt wie der, der am Verwaltungsgericht drei Tage am Urteil pinselt, weil das ja soo wichtig ist, ob irgendeiner irgendwo Flyer verteilen darf oder sonstwas. Will sagen: der Workload ist nicht gleich verteilt, bei Beförderungen etc. geht es auch um Amigotum und das sehr viel verlogener als überall anders.
Aaber hallloooo
Auf dem keyboard eingepennt? Naja, Richter halt... ;)
19.11.2020, 20:52
(19.11.2020, 17:26)Gast schrieb:(19.11.2020, 15:30)Justizgast schrieb:(19.11.2020, 13:45)Gast schrieb: planbar und garantiert niedrig. 500€ netto mehr nach 15 Jahren
Man muss das nicht gut finden, aber auch nicht bashen, es ist wie es ist, und es wird kein Geheimnis draus gemacht. Zumindest was das Geld betrifft, weiß jeder Bewerber, worauf er sich einlässt. Und alle in derselben Erfahrungsstufe verdienen dasselbe, da gibt es keine Amigoverhältnisse wie andernorts. Wem das zusagt und die Voraussetzungen keinen Strich durch die Rechnung machen, der greife zu, oder eben nicht.
Das hast du schön formuliert, eigentlich ist es aber total ungerecht. Weil der Richter, der die abgesoffene Zivilkammer am Landgericht und daneben noch die Strafvollstreckungskammer und eine gewisse AKA Bußgeldsachen am Amtsgericht gekriegt hat und dafür 60h die Woche kloppen muss und seinen Urlaub mit Aktenstudium verbringt, um den Parteien irgendwie gerecht zu werden (ergo: nicht selbstverschuldet), genau so viel kriegt wie der, der am Verwaltungsgericht drei Tage am Urteil pinselt, weil das ja soo wichtig ist, ob irgendeiner irgendwo Flyer verteilen darf oder sonstwas. Will sagen: der Workload ist nicht gleich verteilt, bei Beförderungen etc. geht es auch um Amigotum und das sehr viel verlogener als überall anders.
Unsere Hessischen Verwaltungsgerichte haben schon seit geraumer Zeit auch ganz gut zu tun, aber natürlich kein Vergleich zu der Ordentlichen.
Auf der anderen Seite kann jeder Richter jederzeit zu einem VG wechseln, wollen bloß die meisten nicht, aber jeder hat die Chance, daher ist auch das fair.
Bei euch gibt es eine Kombination aus LG und AG für ein und denselben Richter? Ernsthaft? Ich hab mal von Dienstleistungsaufträgen an zwei verschiedenen AGs gehört, aber AG und LG ist spooky...
Pebb§y ist überall gleich ungerecht, aber eben gleich. Über die Mangelverwaltung vor Ort entscheiden dann die Präsidien, da muss man gut aufpassen, dass nicht die dunkelsten Kerzen hineingewählt werden, mit vernünftigen Leuten kann man schon dafür sorgen, dass die Belastung gleichmäßig verteilt wird.
Das Thema Beförderung sollte man am Tag seiner Vereidigung abhaken. Sobald man auf eine Beförderung abzielt, unterwirft man sich der Exekutive und verliert seine Unabhängigkeit. Der Unterschied zwischen R1 und R2 ist marginal, eine AG im Jahr und man hat das drin. Die Pension reicht auch ohne R2 locker. Mein w.a. Richter hat verstanden, dass er seine Stellungnahmen für d. Präs. alleine schreiben kann, weil mich seine Beurteilungsbeiträge nicht interessieren und ich ihn fachlich locker in die Tasche stecke, was er auch weiß, weil ich ihm in Vertretung immer seine Fehler in der Akte markiere, anfangs mit Klebezetteln, zwischendurch mit gelbem Textmarker, jetzt wieder mit Klebezetteln. Das hat unserem Verhältnis sehr gut getan.
19.11.2020, 23:20
Richter zu sein ist einfach dermaßen anspruchsvoll. Als RA kann man irgendeinen Stuss schreiben. Als Richter geht das nicht. 5.000 EUR netto wäre angemessen ?
19.11.2020, 23:27
(19.11.2020, 20:52)Justizgast schrieb:(19.11.2020, 17:26)Gast schrieb:(19.11.2020, 15:30)Justizgast schrieb:(19.11.2020, 13:45)Gast schrieb: planbar und garantiert niedrig. 500€ netto mehr nach 15 Jahren
Man muss das nicht gut finden, aber auch nicht bashen, es ist wie es ist, und es wird kein Geheimnis draus gemacht. Zumindest was das Geld betrifft, weiß jeder Bewerber, worauf er sich einlässt. Und alle in derselben Erfahrungsstufe verdienen dasselbe, da gibt es keine Amigoverhältnisse wie andernorts. Wem das zusagt und die Voraussetzungen keinen Strich durch die Rechnung machen, der greife zu, oder eben nicht.
Das hast du schön formuliert, eigentlich ist es aber total ungerecht. Weil der Richter, der die abgesoffene Zivilkammer am Landgericht und daneben noch die Strafvollstreckungskammer und eine gewisse AKA Bußgeldsachen am Amtsgericht gekriegt hat und dafür 60h die Woche kloppen muss und seinen Urlaub mit Aktenstudium verbringt, um den Parteien irgendwie gerecht zu werden (ergo: nicht selbstverschuldet), genau so viel kriegt wie der, der am Verwaltungsgericht drei Tage am Urteil pinselt, weil das ja soo wichtig ist, ob irgendeiner irgendwo Flyer verteilen darf oder sonstwas. Will sagen: der Workload ist nicht gleich verteilt, bei Beförderungen etc. geht es auch um Amigotum und das sehr viel verlogener als überall anders.
Unsere Hessischen Verwaltungsgerichte haben schon seit geraumer Zeit auch ganz gut zu tun, aber natürlich kein Vergleich zu der Ordentlichen.
Auf der anderen Seite kann jeder Richter jederzeit zu einem VG wechseln, wollen bloß die meisten nicht, aber jeder hat die Chance, daher ist auch das fair.
Bei euch gibt es eine Kombination aus LG und AG für ein und denselben Richter? Ernsthaft? Ich hab mal von Dienstleistungsaufträgen an zwei verschiedenen AGs gehört, aber AG und LG ist spooky...
Pebb§y ist überall gleich ungerecht, aber eben gleich. Über die Mangelverwaltung vor Ort entscheiden dann die Präsidien, da muss man gut aufpassen, dass nicht die dunkelsten Kerzen hineingewählt werden, mit vernünftigen Leuten kann man schon dafür sorgen, dass die Belastung gleichmäßig verteilt wird.
Das Thema Beförderung sollte man am Tag seiner Vereidigung abhaken. Sobald man auf eine Beförderung abzielt, unterwirft man sich der Exekutive und verliert seine Unabhängigkeit. Der Unterschied zwischen R1 und R2 ist marginal, eine AG im Jahr und man hat das drin. Die Pension reicht auch ohne R2 locker. Mein w.a. Richter hat verstanden, dass er seine Stellungnahmen für d. Präs. alleine schreiben kann, weil mich seine Beurteilungsbeiträge nicht interessieren und ich ihn fachlich locker in die Tasche stecke, was er auch weiß, weil ich ihm in Vertretung immer seine Fehler in der Akte markiere, anfangs mit Klebezetteln, zwischendurch mit gelbem Textmarker, jetzt wieder mit Klebezetteln. Das hat unserem Verhältnis sehr gut getan.
Dein Ernst? Das ist charakterlich echt dürftig
19.11.2020, 23:29
Ich finde es ganz witzig.
20.11.2020, 07:52
Zwei Juristen, zwei Meinungen, so ist es doch fast immer.
Das ging nicht anders, einen AG-R2 von diesem Kaliber kann man nicht mit Samthandschuhen anfassen, da braucht es Boxhandschuhe.
Er warf mir im Zuge meiner Beurteilung etwa vor, ich würde die Angeklagten falsch belehren, die Freiwilligkeit der Aussage werde zu stark betont, so werde es schwerer, die Angeklagten anschließend zu einem Geständnis „zu bewegen“. Notfalls müsse man die Angeklagten dazu eben auch mal anbrüllen.
Das ging nicht anders, einen AG-R2 von diesem Kaliber kann man nicht mit Samthandschuhen anfassen, da braucht es Boxhandschuhe.
Er warf mir im Zuge meiner Beurteilung etwa vor, ich würde die Angeklagten falsch belehren, die Freiwilligkeit der Aussage werde zu stark betont, so werde es schwerer, die Angeklagten anschließend zu einem Geständnis „zu bewegen“. Notfalls müsse man die Angeklagten dazu eben auch mal anbrüllen.