09.10.2020, 19:41
Neben dem Ref ist es ja möglich, zu studieren (nach Anzeige).
Hat jemand von Euch Erfahrungen damit, was nach der mündlichen Prüfung und ab Beginn des Bezugs von ALG I zu tun ist? Gibt es eine Möglichkeit, zB in Teilzeit weiter zu studieren? Oder bleibt nur die Exmatrikulation?
Hat jemand von Euch Erfahrungen damit, was nach der mündlichen Prüfung und ab Beginn des Bezugs von ALG I zu tun ist? Gibt es eine Möglichkeit, zB in Teilzeit weiter zu studieren? Oder bleibt nur die Exmatrikulation?
09.10.2020, 19:46
Soweit mir bekannt, schließt Studium das ALG aus, da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Dies ist wiederum Voraussetzung für einen ALG-Anspruch.
09.10.2020, 19:49
Solange du darlegen kannst, dass deine Studium nicht mehr als 15 Wochenstunden beansprucht, stehst du aus Sicht der Arbeitsagentur dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Im Falle des Promotionsstudiums an mehreren Fällen im Bekanntenkreis belegt.
09.10.2020, 20:11
Wie lebst du denn von 550 Euro Alg1?
Aufstockend Alg2, dann gelten auch die Regeln von Alg2 und da darf man glaube ich Teilzeit studieren, vllt sogar 20 Std. Muss man mal googlen.
Aufstockend Alg2, dann gelten auch die Regeln von Alg2 und da darf man glaube ich Teilzeit studieren, vllt sogar 20 Std. Muss man mal googlen.