08.01.2021, 06:32
Gibt es auch Länder in der EU, wo man nicht altersdiskriminiert wird, wenn man nicht mit Mitte 30 schon 20 Jahre Arbeitserfahrung hat? Frankreich ja vllt...
08.01.2021, 11:26
(11.11.2020, 14:47)Gast schrieb: Mit 26 Jahren das 2. Examen? Da fehlt einem für's Richteramt oder als Staatsanwalt doch total die Lebenserfahrung?
So ein Unsinn, du weißt doch gar nicht was der/diejenige in den 26 Jahren schon alles gemacht hat. Nur weil man 30 ist, bekommt man nicht magischerweise Lebenserfahrung. Das Abbrechen eines Studiums oder sehr langsame Lernen ist auch keine Lebenserfahrung. Man kann mit 26 seine Examina haben und bspw. ehrenamtlich beim ASB oder in einer JVA tätig gewesen sein. Bringt häufig mehr Lebenserfahrung als Kellnern.
08.01.2021, 11:53
(08.01.2021, 11:26)Gast schrieb:(11.11.2020, 14:47)Gast schrieb: Mit 26 Jahren das 2. Examen? Da fehlt einem für's Richteramt oder als Staatsanwalt doch total die Lebenserfahrung?
So ein Unsinn, du weißt doch gar nicht was der/diejenige in den 26 Jahren schon alles gemacht hat. Nur weil man 30 ist, bekommt man nicht magischerweise Lebenserfahrung. Das Abbrechen eines Studiums oder sehr langsame Lernen ist auch keine Lebenserfahrung. Man kann mit 26 seine Examina haben und bspw. ehrenamtlich beim ASB oder in einer JVA tätig gewesen sein. Bringt häufig mehr Lebenserfahrung als Kellnern.
+1
Wie man sich als Langzeitstudent seine Leistung schönredet: man hat ja mehr Lebenserfahrung. Finde ich wirklich sehr witzig
08.01.2021, 13:34
(08.01.2021, 11:26)Gast schrieb:(11.11.2020, 14:47)Gast schrieb: Mit 26 Jahren das 2. Examen? Da fehlt einem für's Richteramt oder als Staatsanwalt doch total die Lebenserfahrung?
So ein Unsinn, du weißt doch gar nicht was der/diejenige in den 26 Jahren schon alles gemacht hat. Nur weil man 30 ist, bekommt man nicht magischerweise Lebenserfahrung. Das Abbrechen eines Studiums oder sehr langsame Lernen ist auch keine Lebenserfahrung. Man kann mit 26 seine Examina haben und bspw. ehrenamtlich beim ASB oder in einer JVA tätig gewesen sein. Bringt häufig mehr Lebenserfahrung als Kellnern.
+1
Ich werde im Zeitpunkt der mündlichen Prüfung des zweiten Examens 25 sein. Trotzdem schätze ich mich als reifer und dem Richteramt gewachsener an als einige Langzeitstudenten aus meiner AG. Partys und Ausland habe ich auch nicht verpasst, wo ist also das Problem?
08.01.2021, 14:30
Ich bin 36. Ausbildung zur Krankenschwester, 3 Jahre im Beruf gearbeitet. Beruf abgebrochen, Abitur nachgeholt. Habe mit 27 angefangen Jura zu studieren. Erstes Examen mit 31.Kind bekommen und Elternzeit genommen.Ich schreibe im Februar das 2. Examen.
08.01.2021, 14:34
Es fällt aber schon aus, dass man in Deutschland deutlich früher Richter werden kann, als in vielen anderen Ländern. In anderen Ländern ist das eher die Krönung einer langen Juristenkarriere (in anderen Ländern wiederum muss man gar kein Jurist sein).
Soll heißen: Es gibt Länder, da wirst du nur Richter, wenn du vorher 10 Jahre lang als Rechtsanwalt oder Verwaltungsjurist unterwegs warst. Dann hast du zwangsläufig vor allem berufliche Erfahrung und damit (aber auch einfach mit dem Zeitverstreich) einhergehend auch mehr Lebenserfahrung. Und natürlich macht es irgendwie auch einfach einen anderen Eindruck, ob da jemand mit 24 oder mit 40 Jahren auf der Richterbank sitzt.
Allerdings sind meines Erachtens keine nennenswerten Probleme bekannt, die in Deutschland aus der "frühen" Richterernennung erwachsen würden.
Ich würde ganz klar sagen, dass Person X mit 28 Jahren deutlich mehr Lebenserfahrung hat als Person X noch mit 24 Jahren hatte. Natürlich ist das so. Die einzelne Person wird mit jedem Lebensjahr erfahrener, reifer und "besser". Man kann jedoch nicht sagen, dass Person A mit 28 Jahren mehr Lebenserfahrung hat als Person B mit 24 Jahren. Da kommt es auf die individuelle Vita und darauf an, was in dieser Zeit alles gemacht wurde. Kommt das höhere Alter nur durch Bummelstudium zustande oder hat man einfach zwischen Abitur und Studium 4 Jahre lang auf Muttis Couch gelegen oder im Knast gesessen, dann ist nicht erkennbar, wieso einen das zu einem besseren Richter qualifizieren würde.
Aus seinem höheren Alter allein irgendwelche Eignungen ableiten zu wollen, ist recht fragwürdig. Allgemein gilt doch eher:
Gleiche Ergebnisse in weniger Zeit = mehr Leistung
Andererseits gibt es Mindestaltersgrenzen schon im Grundgesetz...
Soll heißen: Es gibt Länder, da wirst du nur Richter, wenn du vorher 10 Jahre lang als Rechtsanwalt oder Verwaltungsjurist unterwegs warst. Dann hast du zwangsläufig vor allem berufliche Erfahrung und damit (aber auch einfach mit dem Zeitverstreich) einhergehend auch mehr Lebenserfahrung. Und natürlich macht es irgendwie auch einfach einen anderen Eindruck, ob da jemand mit 24 oder mit 40 Jahren auf der Richterbank sitzt.
Allerdings sind meines Erachtens keine nennenswerten Probleme bekannt, die in Deutschland aus der "frühen" Richterernennung erwachsen würden.
Ich würde ganz klar sagen, dass Person X mit 28 Jahren deutlich mehr Lebenserfahrung hat als Person X noch mit 24 Jahren hatte. Natürlich ist das so. Die einzelne Person wird mit jedem Lebensjahr erfahrener, reifer und "besser". Man kann jedoch nicht sagen, dass Person A mit 28 Jahren mehr Lebenserfahrung hat als Person B mit 24 Jahren. Da kommt es auf die individuelle Vita und darauf an, was in dieser Zeit alles gemacht wurde. Kommt das höhere Alter nur durch Bummelstudium zustande oder hat man einfach zwischen Abitur und Studium 4 Jahre lang auf Muttis Couch gelegen oder im Knast gesessen, dann ist nicht erkennbar, wieso einen das zu einem besseren Richter qualifizieren würde.
Aus seinem höheren Alter allein irgendwelche Eignungen ableiten zu wollen, ist recht fragwürdig. Allgemein gilt doch eher:
Gleiche Ergebnisse in weniger Zeit = mehr Leistung
Andererseits gibt es Mindestaltersgrenzen schon im Grundgesetz...
08.01.2021, 14:45
Ich bin 33, zweites Examen letztes Jahr gemacht, diesen Monat Mündliche vom Verbesserungsversuch. Nach dem Ersten den Dr. gemacht.
Die Diskussion um die Lebenserfahrung von 24-jährigen wird hier mal wieder unaufrichtig geführt. JEDER von uns hier, der etwas älter ist (30+), weiß ganz genau, dass es zwischen Mitte Zwanzig und Anfang/Mitte 30 nochmal einen gehörigen Sprung an Lebenserfahrung gibt. NATÜRLICH nicht bei jedem/jeder, aber im Schnitt schon. Nicht umsonst darf man in anderen Ländenr nicht vor einer bestimmten Altersschwelle Richter werden.
Die Diskussion um die Lebenserfahrung von 24-jährigen wird hier mal wieder unaufrichtig geführt. JEDER von uns hier, der etwas älter ist (30+), weiß ganz genau, dass es zwischen Mitte Zwanzig und Anfang/Mitte 30 nochmal einen gehörigen Sprung an Lebenserfahrung gibt. NATÜRLICH nicht bei jedem/jeder, aber im Schnitt schon. Nicht umsonst darf man in anderen Ländenr nicht vor einer bestimmten Altersschwelle Richter werden.
08.01.2021, 14:54
Ich bin 28 und habe letztes Jahr den Verbesserungsversuch des 2. Examens gemacht. Bin trotz befriedigendem Ergebnis wegen Corona noch auf der Jobsuche...
08.01.2021, 14:58
Bin 27, habe im November den Verbesserungsversuch abgeschlossen und bin seit Juli als Rechtsanwalt angestellt.
08.01.2021, 15:31
(08.01.2021, 14:45)WrummWrumm schrieb: Ich bin 33, zweites Examen letztes Jahr gemacht, diesen Monat Mündliche vom Verbesserungsversuch. Nach dem Ersten den Dr. gemacht.
Die Diskussion um die Lebenserfahrung von 24-jährigen wird hier mal wieder unaufrichtig geführt. JEDER von uns hier, der etwas älter ist (30+), weiß ganz genau, dass es zwischen Mitte Zwanzig und Anfang/Mitte 30 nochmal einen gehörigen Sprung an Lebenserfahrung gibt. NATÜRLICH nicht bei jedem/jeder, aber im Schnitt schon. Nicht umsonst darf man in anderen Ländenr nicht vor einer bestimmten Altersschwelle Richter werden.
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