08.12.2020, 14:05
In meinem Absagesbescheid vom letzten Durchgang wurde ich explizit darauf hingewiesen, dass ich vorsorglich schon ein Führungszeugnis für den übernächsten Durchgang beantragen soll, falls ich im nächsten keinen Erfolg haben sollte. Ich würde dir empfehlen, es jetzt schon zu beantragen. Würde mich nicht immer auf deren Kulanz verlassen. Falls du im März Erfolg haben solltest, hast du halt 13 € umsonst ausgegeben, aber das sollte es ja wert sein ;)
08.12.2020, 14:07
(08.12.2020, 14:05)Gast schrieb: In meinem Absagesbescheid vom letzten Durchgang wurde ich explizit darauf hingewiesen, dass ich vorsorglich schon ein Führungszeugnis für den übernächsten Durchgang beantragen soll, falls ich im nächsten keinen Erfolg haben sollte. Ich würde dir empfehlen, es jetzt schon zu beantragen. Würde mich nicht immer auf deren Kulanz verlassen. Falls du im März Erfolg haben solltest, hast du halt 13 € umsonst ausgegeben, aber das sollte es ja wert sein ;)
Hat weniger was mit Kulanz zu tun. ;-)
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
08.12.2020, 14:30
Genau deswegen habe ich die Tage angerufen und mich erkundigt.
Falls das Führungszeugnis bei beantragt werden muss, steht das im ablehnungsbescheid drin. Wenn aufgrund des zu knappen Zeitraums das Zeugnis nicht passend da ist, wird das berücksichtigt. Ein vorheriges auf gutglück beantragen ist also nicht nötig.
Falls das Führungszeugnis bei beantragt werden muss, steht das im ablehnungsbescheid drin. Wenn aufgrund des zu knappen Zeitraums das Zeugnis nicht passend da ist, wird das berücksichtigt. Ein vorheriges auf gutglück beantragen ist also nicht nötig.
08.12.2020, 15:21
Danke euch für die schnellen Antworten. Dann geh ich gleich mal zum Bürgeramt. :D
09.12.2020, 11:28
(08.12.2020, 10:51)Gast059 schrieb:(08.12.2020, 09:54)Ref94 schrieb: Habe gestern telefonisch einen Platz in Fulda bekommen, Note 9,07 kein Wartepunkt. Habe den Platz angenommen.
Ich komme aus der Nähe von Darmstadt und werde mit dem Auto pendeln. ÖPNV kommt für mich nicht in Frage und ist ausgeschlossen. Wenn jemand auch aus der Gegend von Darmstadt kommt und nach Fulda pendeln will, kann er / sie sich gerne melden :)
Ich wohne zwar in FFM, aber werde auch nach Fulda pendeln. In einem anderen Thread habe ich gelesen, dass es ein günstiges Parkhaus Nähe des LG geben soll (2,50€ am Tag). Da werden wir uns dann bestimmt treffen :-)
Sehr gut. Dann gibt es schon mal eine/n Pendler-Kollegen/in ?
09.12.2020, 18:07
Hallo ihr Lieben!
Kann mir jemand sagen, ob man sich im Falle einer Ablehnung aktiv (mit einer Frist?) darum kümmern muss, einen Wartepunkt zu kriegen und im nächsten Durchgang berücksichtigt zu werden oder ob dies automatisch geschieht?
Telefonisch war den ganzen Tag einfach niemand erreichbar, voll schön.
Kann mir jemand sagen, ob man sich im Falle einer Ablehnung aktiv (mit einer Frist?) darum kümmern muss, einen Wartepunkt zu kriegen und im nächsten Durchgang berücksichtigt zu werden oder ob dies automatisch geschieht?
Telefonisch war den ganzen Tag einfach niemand erreichbar, voll schön.
09.12.2020, 18:14
(09.12.2020, 18:07)Gast schrieb: Hallo ihr Lieben!
Kann mir jemand sagen, ob man sich im Falle einer Ablehnung aktiv (mit einer Frist?) darum kümmern muss, einen Wartepunkt zu kriegen und im nächsten Durchgang berücksichtigt zu werden oder ob dies automatisch geschieht?
Telefonisch war den ganzen Tag einfach niemand erreichbar, voll schön.
Passiert automatisch. Steht auch alles im Ablehnungsbescheid
09.12.2020, 19:17
(08.12.2020, 14:30)Gast1920 schrieb: Genau deswegen habe ich die Tage angerufen und mich erkundigt.
Falls das Führungszeugnis bei beantragt werden muss, steht das im ablehnungsbescheid drin. Wenn aufgrund des zu knappen Zeitraums das Zeugnis nicht passend da ist, wird das berücksichtigt. Ein vorheriges auf gutglück beantragen ist also nicht nötig.
Das Problem ist nur, dass die ablehnungsbescheide manchmal auch erst total spät abgeschickt werden und so echt Probleme entstehen. Beispiel von meiner Freundin aus dem vergangenen Novembertermin...sie hat ihren ablehnungsbescheid am 26.10 (Poststempel 25.10) erhalten, obwohl am 02.11. die Frist mal wieder zuende war. Ansage der netten Frau am Telefon am 10.11: „dann können Sie es ja im März nochmal richtig versuchen.“
Da hat auch nicht gereicht, dass man nachgewiesen hat, dass die Post eindeutig zu spät abgegeben wurde. Ihr wurde übrigens auch mitgeteilt es reiche, wenn man erst ab dem ablehnungsbescheid (Führungszeugnis etc.) wieder trifft.
Jetzt wartet sie auf den März Termin.
10.12.2020, 08:06
(09.12.2020, 18:14)Gast schrieb:(09.12.2020, 18:07)Gast schrieb: Hallo ihr Lieben!
Kann mir jemand sagen, ob man sich im Falle einer Ablehnung aktiv (mit einer Frist?) darum kümmern muss, einen Wartepunkt zu kriegen und im nächsten Durchgang berücksichtigt zu werden oder ob dies automatisch geschieht?
Telefonisch war den ganzen Tag einfach niemand erreichbar, voll schön.
Passiert automatisch. Steht auch alles im Ablehnungsbescheid
Recht herzlichen Dank :shy:
14.12.2020, 16:22
Hat da nochmal jemand angerufen und einen erreicht? Wenn ja, was haben die gesagt?
Bzw hat nochmal jemand einen Platz bekommen?
Bzw hat nochmal jemand einen Platz bekommen?