23.12.2020, 13:52
(19.12.2020, 19:02)regresskreisel schrieb: Hallo an alle,
mal eine blöde Frage. Man soll ja nach Ablehnung schriftlich erklären, dass man im nächsten Verfahrensdurchgang berücksichtigt werden will.
Habt ihr da einfach eine E-Mail geschickt oder an wen habt ihr das schreiben adressiert? Ich würde aufgrund der Feiertage wohl ein priorisiertes Einwurfeinschreiben wählen, adressiert ans OLG Frankfurt zu Händen des jeweiligen Bearbeiters?
Genauso habe ich es gemacht und heute die Bestätigung erhalten, dass es ausgeliefert wurde. Ich denke, man kann erwarten, dass es entsprechend weitergeleitet wird, sollte der Bearbeiter im Urlaub sein.